Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

BVG-Wahlordnung
- Inhalt -

Erster Teil
Wahl des Betriebsrats

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Wahlvorstand

§ 2 Wählerliste

§ 3 Wahlausschreiben

§ 4 Einspruch gegen die Wählerliste

§ 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit

Zweiter Abschnitt
Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern
(aufgrund von Vorschlagslisten)

Erster Unterabschnitt
Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten

§ 6 Vorschlagslisten

§ 7 Prüfung der Vorschlagslisten

§ 8 Ungültige Vorschlagslisten

§ 9 Nachfrist für Vorschlagslisten

§ 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten

Zweiter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten
(§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)

§ 11 Stimmabgabe

§ 12 Wahlvorgang

§ 13 Öffentliche Stimmauszählung

§ 14 Verfahren bei der Stimmauszählung

§ 15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten

§ 16 Wahlniederschrift

§ 17 Benachrichtigung der Gewählten

§ 18 Bekanntmachung der Gewählten

§ 19 Aufbewahrung der Wahlakten

Dritter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)

§ 20 Stimmabgabe

§ 21 Stimmauszählung

§ 22 Ermittlung der Gewählten

§ 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung

Dritter Abschnitt
Schriftliche Stimmabgabe

§ 24 Voraussetzungen

§ 25 Stimmabgabe

§ 26 Verfahren bei der Stimmabgabe

Vierter Abschnitt
Wahlvorschläge der Gewerkschaften

§ 27 Voraussetzungen, Verfahren

Zweiter Teil
Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)

Erster Abschnitt
Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren
(§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)

Erster Unterabschnitt
Wahl des Wahlvorstands

§ 28 Einladung zur Wahlversammlung

§ 29 Wahl des Wahlvorstands

Zweiter Unterabschnitt
Wahl des Betriebsrats

§ 30 Wahlvorstand, Wählerliste

§ 31 Wahlausschreiben

§ 32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit

§ 33 Wahlvorschläge

§ 34 Wahlverfahren

§ 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

Zweiter Abschnitt
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren
(§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)

§ 36 Wahlvorstand, Wahlverfahren

Dritter Abschnitt
Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten
(§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)

§ 37 Wahlverfahren

Dritter Teil
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung

§ 39 Durchführung der Wahl

§ 40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren

Vierter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 41 Berechnung der Fristen

§ 42 Bereich der Seeschifffahrt

§ 43