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Regelwerk

5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb - auch in Sachen Arbeitsschutz
- Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) -

Ausgabe Februar 2005


Sie als Unternehmer eines der nahezu 3 Millionen kleinen und mittleren Betriebe in Deutschland liefern Ihren Kunden Produkte oder versorgen sie mit Dienstleistungen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, wettbewerbsfähig zu sein. Dazu gehört vor allem, dass Sie Ihre Kunden mit Qualität, Lieferzeit, Service und Preis zufrieden stellen. Dies zu erreichen, überlassen Sie sicherlich nicht dem Zufall; vielmehr bauen Sie auf Ihre unternehmerische Erfahrung, Ihre Fähigkeiten und auf Ihre zuverlässigen Mitarbeiter.

Vielleicht haben Sie es schon erlebt oder zumindest darüber nachgedacht, welche Folgen Störungen im Betriebsablauf, beispielsweise durch den Ausfall einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters infolge eines Arbeitsunfalls, haben können:

Es liegt daher in Ihrem unternehmerischen Interesse, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, die Fehlzeiten verursachen können, zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Auch das neue Arbeitsschutzgesetz und weitere staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben haben dieses Ziel. Wir wollen Ihnen Hilfestellung geben, wie Sie den Arbeitsschutz so in die Führung und Organisation Ihres Betriebes einbinden können, dass Arbeitsunfälle vermieden werden und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben, soweit dies durch die Gestaltung und Organisation der Arbeit möglich ist. Um Sie hierbei zu unterstützen, haben wir diesen Leitfaden entwickelt. Er soll Sie anregen, Arbeitsschutz zu einem Ihrer vorrangigen Unternehmensziele zu erklären und damit zur Selbstverständlichkeit bei allen Arbeiten werden zu lassen.

Der Leitfaden gibt in fünf Bausteinen kurz gefasste Hinweise, wie Sie Ihrer Organisationspflicht im Arbeitsschutz nachkommen können. Die Hinweise können nicht auf die unterschiedlichen Branchen- und Betriebsgrößenstrukturen und die verschiedenen betrieblichen Organisationsformen zugeschnitten sein. Wir haben uns daher auf Hinweise beschränkt, die für alle Branchen gelten. Fragen Sie uns nach weiteren Informationen, Materialien und Seminaren speziell für Ihren Betrieb; denn es ist unsere Aufgabe, Ihnen die Arbeit zu erleichtern.

1 Führen und Organisieren

Fast alle Pflichten im Arbeitsschutz richten sich an Sie als Unternehmer. Auch in einem kleinen Betrieb können Sie nicht alles selbst oder allein machen. Sie haben die Möglichkeit, Aufgaben auf Mitarbeiter zu übertragen. Jedoch entbindet Sie dies nicht von Ihrer grundsätzlichen Verantwortung für den Arbeitsschutz. Lassen Sie nie einen Zweifel daran aufkommen, dass Arbeitsschutz für Sie Chefsache ist! Nur dann werden auch Ihre Mitarbeiter mitziehen. Machen Sie Arbeitsschutz zum selbstverständlichen Bestandteil der Organisation Ihres Betriebes. Dabei ist es wichtig, unter Beteiligung Ihrer Mitarbeiter die Arbeitsabläufe sicher und gesundheitsgerecht zu organisieren. Es muss nicht nur festgelegt werden, wer im Betrieb für was zuständig ist, sondern beispielsweise auch, wie die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen zu erfolgen hat. Auch die Einbindung der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes (bzw. entsprechender überbetrieblicher Dienste) muss organisiert werden. Überlegen Sie, wo und wie in Ihrem Betrieb noch sicherer und gesundheitsbewusster gearbeitet werden kann. Setzen Sie sich selbst und Ihren Mitarbeitern dieses Ziel!

Die nachstehenden Hinweise sollen Sie bei Ihrer Aufgabe unterstützen. Jedoch...

... stellen Sie sich zuvor folgende Fragen:

- Verhalte ich mich immer sicherheitsgerecht und beachte ich insbesondere die Arbeitsschutzvorschriften?
- Wie reagiere ich, wenn ein Mitarbeiter die Sicherheit oder den Schutz seiner Gesundheit nicht ausreichend beachtet?
- Wie habe ich Arbeitsschutzaufgaben, die ich nicht selbst erfüllen kann, auf Mitarbeiter übertragen?
- Welche organisatorischen Festlegungen zur Einbindung des Arbeitsschutzes in die Arbeitsabläufe habe ich getroffen?
- Habe ich meine Sicherheitsfachkraft, meinen Betriebsarzt und meinen Betriebsrat (falls vorhanden) beteiligt, habe ich mich von meiner Berufsgenossenschaft beraten lassen?


Bemerkungen des Betriebes:
- Für alle Mitarbeiter deutlich machen, was Ihr Unternehmerwille in Bezug auf Arbeitsschutz ist (Grundlage für die Ausrichtung des Betriebes in Sachen Arbeitsschutz)
- Die Mitarbeiter überzeugen, dass sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Arbeiten nicht nur ihnen persönlich zugute kommt, sondern ebenso wie die Qualität der Arbeit zum Erfolg des Betriebes beiträgt
- Verbesserung des Arbeitsschutzes durch gemeinsam mit den Mitarbeitern erarbeitete messbare und erreichbare Ziele (z.B. Vermeidung von Verletzungen, Erkrankungen, Ausfällen, Betriebsstörungen) vorgeben, die innerhalb einer Frist zu erreichen sind

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