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Regelwerk

Änderungstext

Erste Änderung der Technischen Richtlinie Gerätewagen Dekontamination Thüringen (GW-Dekon)
- Thüringen -

Vom 2. Dezember 2021
(ThürStAnz. Nr. 52 vom 27.12.2021 S. 2173)



Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ändert die Technische Richtlinie Gerätewagen Dekontamination Thüringen ( GW-Dekon) vom 19. Februar 2016 (ThürStAnz Nr. 12/2016 S. 513 - 523) wie folgt:

1. Der bisherige Text der Nummer 5 - "Inkrafttreten, Außerkrafttreten"

Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

Mit der Veröffentlichung dieser Richtlinie tritt die Technische Richtlinie Thüringen - Gerätewagen Dekontamination - GW-Deko Thüringen vom 14.02.1996 (ThürStAnz Nr. 9/1996 S. 469) außer Kraft.

wird vollständig gestrichen.

2. Nummer 5 erhält folgende Neufassung:

alt neu
Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

Mit der Veröffentlichung dieser Richtlinie tritt die Technische Richtlinie Thüringen - Gerätewagen Dekontamination - GW-Deko Thüringen vom 14.02.1996 (ThürStAnz Nr. 9/1996 S. 469) außer Kraft.

"Diese Richtlinie tritt am 22. März 2016 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft."

3. Die Änderungen treten mit Veröffentlichung in Kraft

ID: 212805

ENDE

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(Stand: 10.01.2022)

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