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Änderungstext
Erste Änderung der Technischen Richtlinie Gerätewagen Dekontamination Thüringen (GW-Dekon)
- Thüringen -
Vom 2. Dezember 2021
(ThürStAnz. Nr. 52 vom 27.12.2021 S. 2173)
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ändert die Technische Richtlinie Gerätewagen Dekontamination Thüringen ( GW-Dekon) vom 19. Februar 2016 (ThürStAnz Nr. 12/2016 S. 513 - 523) wie folgt:
1. Der bisherige Text der Nummer 5 - "Inkrafttreten, Außerkrafttreten"
Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.Mit der Veröffentlichung dieser Richtlinie tritt die Technische Richtlinie Thüringen - Gerätewagen Dekontamination - GW-Deko Thüringen vom 14.02.1996 (ThürStAnz Nr. 9/1996 S. 469) außer Kraft.
wird vollständig gestrichen.
2. Nummer 5 erhält folgende Neufassung:
alt | neu |
Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.
Mit der Veröffentlichung dieser Richtlinie tritt die Technische Richtlinie Thüringen - Gerätewagen Dekontamination - GW-Deko Thüringen vom 14.02.1996 (ThürStAnz Nr. 9/1996 S. 469) außer Kraft. |
"Diese Richtlinie tritt am 22. März 2016 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft." |
3. Die Änderungen treten mit Veröffentlichung in Kraft
ID: 212805
ENDE |
(Stand: 10.01.2022)
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