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Regelwerk, Immissionsschutz, Gefahrenabwehr

ÜMANV - Richtlinie zur überörtlichen Hilfe bei Großschadensereignissen
- Thüringen -

Vom 29. Juni 2016
(ThürStAnz. Nr. 30 vom 25.07.2016 S. 991)



Az.: 24.25-2283-1/2015

I Die Richtlinie

1 Ziel des Konzeptes

Die größeren Notfallereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bedeutung einer schnellen und medizinisch-organisatorisch gut funktionierenden Notfallrettung von besonderer Wichtigkeit für das Überleben von schwerverletzten Patienten ist. Unglücksfälle unterhalb der Katastrophenschwelle im Schienen- und Straßenverkehr, durch Brände oder infolge von Unfällen bei Großveranstaltungen sowie Terrorismus können die präklinische Patientenversorgung regional schnell an ihre Kapazitätsgrenzen bringen. Die Landkreise, kreisfreien Städte und Rettungsdienstzweckverbände unternehmen Planungen, um Massenanfälle von Verletzten/Erkrankten (MANV) in der Versorgungsstufe 2 mit den Kapazitäten des Regelrettungsdienstes, der Feuerwehr, der Allgemeinen Hilfe und den Einheiten des Katastrophenschutz Sanitäts- und Betreuungszuges (SBZ) eigenständig abarbeiten zu können. Ist die Anzahl der Verletzten jedoch zu hoch für diese Konzepte, muss auf das leistungsfähige Potential der umliegenden Landkreise und kreisfreien Städte zurückgegriffen werden, damit die Notfallpatienten weiterhin nach den aktuellen Standards der Medizin versorgt werden können.

Zentraler Bestandteil dieses Konzeptes ist es, im Ereignisfall standardisierte Einheiten aus der Regelvorhaltung des Rettungsdienstes sowie Teileinheiten des Katastrophenschutzes umliegender Landkreise und kreisfreier Städte zu formieren, herauszulösen und an einen Bereitstellungsraum in der Nähe der Einsatzstelle zu entsenden. Dabei kann die Regelvorhaltung des Rettungsdienstes der entsendenden Landkreise und kreisfreien Städte um bis zu 50 % eingeschränkt, jedoch nicht vollständig reduziert werden. Das Ziel besteht darin, erfahrenes ärztliches und nichtärztliches Rettungsdienstpersonal schnellstmöglich an die Einsatzstelle zu verlegen und die zügige Versorgung sowie den anschließenden Transport der Notfallpatienten in geeignete Krankenhäuser zeitnah sicherzustellen.

Durch die vorherige Planung einer Notversorgung können die entsendeten Einheiten des Rettungsdienstes in den abgebenden Gebietskörperschaften durch Redundanzsysteme zeitnah ersetzt werden. Die Regelversorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes wird somit eingeschränkt, jedoch aufrechterhalten. Dabei wird das Prinzip der Wirtschaftlichkeit nicht vernachlässigt. Bereits vorhandene Personalressourcen, Spezialtechnik und aufeinander abgestimmte Konzepte werden miteinander verknüpft.

Dieses Konzept wird sich weitestgehend mit dem Einsatzabschnitt medizinische Rettung auseinandersetzen. Die Einsatzabschnitte Technische Rettung, Bereitstellungsraum und Betreuung sind nicht Gegenstand der Betrachtung.

Inhaltlich und strukturell wird sich an den Konzeptionen der Rheinischen Projektgruppe "MANV Überörtlich", der Arbeitsgruppe der Hilfsorganisationen im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie dem MANV Rahmenkonzept Hessen orientiert.

2 Begriffe

Größere Notfallereignisse

Nach § 17 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes ( ThürRettG) sind dies Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle, bei denen mehrere Verletzte oder Erkrankte rettungsdienstlich versorgt werden müssen. Der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes hat hierzu eine rettungsdienstliche Einsatzleitung vor Ort einzurichten. Besteht eine Einsatzleitung der Feuerwehr, hat sich die rettungsdienstliche Einsatzleitung, bestehend aus Leitendem Notarzt (LNA) mit Organisatorischem Leiter (OrgL), unterzuordnen. Größere Notfallereignisse werden nach Nr. 8.1 des Landesrettungsdienstplanes (LRDP) für den Freistaat Thüringen in "Massenanfall von Verletzten/Erkrankten" und Großschadensereignis" untergliedert.

Massenanfall von Verletzten/Erkrankten (MANV)

Ein MANV ist ein größeres Notfallereignis nach Nr. 8.1a des LRDP für den Freistaat Thüringen. Er definiert sich als: "Ereignis mit einer größeren Anzahl von Verletzten, Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, die unverzüglich Maßnahmen der Notfallrettung erfordern und mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich versorgt werden...".

Großschadensereignis/ÜMANV

Ein Großschadensereignis oder auch überörtlicher Massenanfall von Verletzten/Erkrankten (ÜMANV) ist ein Ereignis nach Nr. 8.1b des LRDP für den Freistaat Thüringen, welches "mit einer so großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten, die mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht bewältigt werden können..." einhergeht.

Katastrophe

Unter dem Begriff Katastrophe versteht sich nach § 25 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ( ThürBKG) "... ein Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt werden kann, wenn die Behörden, Dienststellen, Organisationen, Einheiten, Einrichtungen und eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung zusammenwirken.".

Organisatorischer Leiter (OrgL)

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