SächsBRKG
- Inhalt -
Abschnitt 1
Aufgaben und Träger
§ 1 Ziel und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufgabenträger und Aufgaben
§ 4 Behördenaufbau
§ 5 Aufsicht
§ 6 Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden
§ 7 Sachliche Zuständigkeit der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden und der Rettungszweckverbände
§ 8 Sachliche Zuständigkeit der obersten und der oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden
Abschnitt 2
Zusammenarbeit
§ 9 Gemeinsamer Landesbeirat
§ 10 Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
§ 11 Integrierte Regionalleitstellen
§ 12 Schnell-Einsatz-Gruppen
§ 12a Organisierte Erste Hilfe
§ 13 Übungen
§ 14 Überörtliche und auswärtige Einsätze
Abschnitt 3
Brandschutz
§ 15 Arten der Feuerwehren
§ 16 Pflichten der Feuerwehren
§ 17 Leitung der öffentlichen Feuerwehren
§ 18 Freiwillige Feuerwehren
§ 18a Kinder- und Jugendfeuerwehren
§ 19 Berufsfeuerwehren
§ 20 Pflichtfeuerwehren
§ 21 Betriebliche Feuerwehren
§ 22 Brandverhütungsschauen und Erstellung von Stellungnahmen zu Belangen des Brandschutzes
§ 22a Brandverhütungsschau in Wäldern
§ 23 Brandsicherheitswachen
§ 24 Landesbranddirektor und -direktorin, Bezirks- sowie Kreisbrandmeister und -meisterin
Abschnitt 4
Rettungsdienst
§ 25 Rettungszweckverbände, Bereichsbeirat für den Rettungsdienst
§ 26 Rettungsdienstplanung
§ 27 Rettungsmittel
§ 28 Notärztliche Versorgung
§ 28a Qualitätssicherung
§ 29 Personal, Fahrzeuge, Ausstattung und Ausrüstung
§ 30 Luftrettungsdienst
§ 31 Mitwirkung im Rettungsdienst
§ 32 Benutzungsentgelte
§ 33 Schiedsstelle für den Rettungsdienst
§ 34 Einrichtungen des Trägers des bodengebundenen Rettungsdienstes
§ 35 Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten
Abschnitt 5
Katastrophenschutz
§ 36 Vorbereitende Aufgaben
§ 37 Aufgaben bei Katastrophen
§ 37a Personenauskunftsstelle
§ 38 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
§ 39 Mitwirkung von anderen Behörden und sonstigen Dritten
§ 40 Mitwirkung von Leistungserbringern und privaten Hilfsorganisationen
§ 41 Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz
§ 42 Übermittlung von Daten
§ 43 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
§ 44 Öffentliche Auslegung der externen Notfallpläne
§ 45 Überprüfung der externen Notfallpläne
§ 45a Schutz Kritischer Infrastrukturen
§ 46 Katastrophenvoralarm
§ 47 Katastrophenalarm
§ 48 Datenverarbeitung zum Zwecke der Gewährung von Zuwendungen
Abschnitt 6
Führungsorganisation
§ 49 Einsatzleitung
§ 49a Großschadensereignis
§ 50 Technische Einsatzleitung
§ 51 Besondere Führungseinrichtung in der Behörde
Abschnitt 7
Aufklärung, Mitwirkungspflichten und Entschädigung
§ 52 Aufklärung und Selbsthilfe der Bevölkerung
§ 53 Gefahrenmeldepflicht
§ 54 Hilfeleistungspflicht
§ 55 Pflichten von Eigentümern und Besitzern
§ 56 Gesundheitswesen
§ 57 Pflichten bei besonderem Gefahrenpotenzial
§ 58 Platzverweis und Räumung
§ 59 Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen
§ 60 Entschädigung
Abschnitt 8
Ehrenamtlich Tätige im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
§ 61 Freistellung
§ 62 Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
§ 63 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung und Ersatz von Sachschäden
Abschnitt 9
Kostentragung
§ 64 Kostentragung
§ 65 Kostentragung durch die Landkreise und Kreisfreien Städte bei Katastrophenalarm, Katastrophenvoralarm und Großschadensereignissen
§ 66 Kostentragung durch den Freistaat Sachsen
§ 67 Kostentragung durch Leistungserbringer und private Hilfsorganisationen
§ 68 Kostentragung durch Betreiber von Anlagen mit besonderem Gefahrenpotenzial
§ 69 Einsatz der Feuerwehr, Kostenersatz von Dritten
§ 69a Zuweisungen im Brandschutz
§ 70 Kostenerstattung und Zuwendungen im Katastrophenschutz
§ 71 Aufwendungsersatz durch Dritte bei Großschadensereignissen und für Katastropheneinsätze
Abschnitt 10
Ergänzende Bestimmungen
§ 72 Datenschutz
§ 73 Ordnungswidrigkeiten
§ 74 Einschränkungen von Grundrechten
§ 75 (aufgehoben)
§ 76 (aufgehoben)