Regelwerk, Gefahrenabwehr

SächsBRKG
- Inhalt -

Zur Bekanntmachung

Abschnitt 1
Aufgaben und Träger

§ 1 Ziel und Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Aufgabenträger und Aufgaben

§ 4 Behördenaufbau

§ 5 Aufsicht

§ 6 Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden

§ 7 Sachliche Zuständigkeit der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden und der Rettungszweckverbände

§ 8 Sachliche Zuständigkeit der obersten und der oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden

Abschnitt 2
Zusammenarbeit

§ 9 Gemeinsamer Landesbeirat

§ 10 Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule

§ 11 Integrierte Regionalleitstellen

§ 12 Schnell-Einsatz-Gruppen

§ 12a Organisierte Erste Hilfe

§ 13 Übungen

§ 14 Überörtliche und auswärtige Einsätze

Abschnitt 3
Brandschutz

§ 15 Arten der Feuerwehren

§ 16 Pflichten der Feuerwehren

§ 17 Leitung der öffentlichen Feuerwehren

§ 18 Freiwillige Feuerwehren

§ 18a Kinder- und Jugendfeuerwehren

§ 19 Berufsfeuerwehren

§ 20 Pflichtfeuerwehren

§ 21 Betriebliche Feuerwehren

§ 22 Brandverhütungsschauen und Erstellung von Stellungnahmen zu Belangen des Brandschutzes

§ 22a Brandverhütungsschau in Wäldern

§ 23 Brandsicherheitswachen

§ 24 Landesbranddirektor und -direktorin, Bezirks- sowie Kreisbrandmeister und -meisterin

Abschnitt 4
Rettungsdienst

§ 25 Rettungszweckverbände, Bereichsbeirat für den Rettungsdienst

§ 26 Rettungsdienstplanung

§ 27 Rettungsmittel

§ 28 Notärztliche Versorgung

§ 28a Qualitätssicherung

§ 29 Personal, Fahrzeuge, Ausstattung und Ausrüstung

§ 30 Luftrettungsdienst

§ 31 Mitwirkung im Rettungsdienst

§ 32 Benutzungsentgelte

§ 33 Schiedsstelle für den Rettungsdienst

§ 34 Einrichtungen des Trägers des bodengebundenen Rettungsdienstes

§ 35 Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten

Abschnitt 5
Katastrophenschutz

§ 36 Vorbereitende Aufgaben

§ 37 Aufgaben bei Katastrophen

§ 37a Personenauskunftsstelle

§ 38 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

§ 39 Mitwirkung von anderen Behörden und sonstigen Dritten

§ 40 Mitwirkung von Leistungserbringern und privaten Hilfsorganisationen

§ 41 Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz

§ 42 Übermittlung von Daten

§ 43 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen

§ 44 Öffentliche Auslegung der externen Notfallpläne

§ 45 Überprüfung der externen Notfallpläne

§ 45a Schutz Kritischer Infrastrukturen

§ 46 Katastrophenvoralarm

§ 47 Katastrophenalarm

§ 48 Datenverarbeitung zum Zwecke der Gewährung von Zuwendungen

Abschnitt 6
Führungsorganisation

§ 49 Einsatzleitung

§ 49a Großschadensereignis

§ 50 Technische Einsatzleitung

§ 51 Besondere Führungseinrichtung in der Behörde

Abschnitt 7
Aufklärung, Mitwirkungspflichten und Entschädigung

§ 52 Aufklärung und Selbsthilfe der Bevölkerung

§ 53 Gefahrenmeldepflicht

§ 54 Hilfeleistungspflicht

§ 55 Pflichten von Eigentümern und Besitzern

§ 56 Gesundheitswesen

§ 57 Pflichten bei besonderem Gefahrenpotenzial

§ 58 Platzverweis und Räumung

§ 59 Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen

§ 60 Entschädigung

Abschnitt 8
Ehrenamtlich Tätige im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

§ 61 Freistellung

§ 62 Lohnfortzahlung, Verdienstausfall

§ 63 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung und Ersatz von Sachschäden

Abschnitt 9
Kostentragung

§ 64 Kostentragung

§ 65 Kostentragung durch die Landkreise und Kreisfreien Städte bei Katastrophenalarm, Katastrophenvoralarm und Großschadensereignissen

§ 66 Kostentragung durch den Freistaat Sachsen

§ 67 Kostentragung durch Leistungserbringer und private Hilfsorganisationen

§ 68 Kostentragung durch Betreiber von Anlagen mit besonderem Gefahrenpotenzial

§ 69 Einsatz der Feuerwehr, Kostenersatz von Dritten

§ 69a Zuweisungen im Brandschutz

§ 70 Kostenerstattung und Zuwendungen im Katastrophenschutz

§ 71 Aufwendungsersatz durch Dritte bei Großschadensereignissen und für Katastropheneinsätze

Abschnitt 10
Ergänzende Bestimmungen

§ 72 Datenschutz

§ 73 Ordnungswidrigkeiten

§ 74 Einschränkungen von Grundrechten

§ 75 (aufgehoben)

§ 76 (aufgehoben)