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Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2009)
zur Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau
(BAnz Nr 129a vom 01.09.2009; 02.09.2015 B1aufgehoben)
Teil I
Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktischmethodischen Gesamtkonzepts sein.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt.
Teil II
Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln:
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. März 1991) hat die Berufsschule zum Ziel,
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozialkompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz.
Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte).
Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft und Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen.
Lernkompetenz ist die Bereitschaft und Befähigung, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbstständig und gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen.
Teil III
Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in und aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schüler und Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.
Teil IV
Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann/zur Werkfeuerwehrfrau ist mit der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1747) abgestimmt.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblichtechnischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Mai 2008) vermittelt.
Werkfeuerwehrmänner und -frauen sind in Bereichen der Industrie in Werkfeuerwehren zur Gefahrenabwehr tätig. Sie prüfen Pläne, Anlagen und Geräte des vorbeugenden Brandschutzes und erbringen innerbetriebliche Sicherheitsdienstleistungen.
Als Fachkräfte schützen und retten Werkfeuerwehrleute Menschen, Objekte, Werte und Anlagen auf der Grundlage von Rechts- und Dienstvorschriften bei Bränden, ABC-Einsätzen und technischen Hilfeleistungen. Auf Anforderung unterstützen sie öffentliche Feuerwehren und andere Institutionen der Gefahrenabwehr und führen gemeinsam Einsätze durch. Durch einen regelmäßigen Ubungs- und Ausbildungsbetrieb und die bedarfsgerechte Überprüfung der erforderlichen Fahrzeuge und Geräte stellen sie die Einsatzbereitschaft sicher.
Qualität und Zuverlässigkeit, Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit und ein Bewusstsein für die Bedeutung der Werkfeuerwehren für den Umweltschutz prägen das Berufsbild ebenso wie die Sachverständigkeit in Vorschriften und Rechtsfragen sowie eine den ethischen Anforderungen entsprechende Werthaltung auf der Basis der Menschenrechte und der Menschenwürde.
Die berufliche Tätigkeit erfordert physische und psychische Belastbarkeit in Extremsituationen und die Bereitschaft, diszipliniert zu handeln. Selbstständige Aufgabenwahrnehmung und Problemlösung sowie die Beurteilung von beruflichen Tätigkeiten auch in Hinblick auf Alternativen zählen zu den Anforderungen auch in einer einsatzbezogenen Verantwortungsstruktur.
Die fremdsprachlichen Ziele und Inhalte in Englisch sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert:
Teil V
Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau
Nr. | Lernfelder | Zeitrichtwerte n Unterrichtsstunden | ||
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | ||
1 | Werkfeuerwehrtechnischen Schutz bereitstellen | 40 | ||
2 | Gefährliche Stoffe und Güter handhaben | 80 | ||
3 | Metalltechnische und installationstechnische Gefahrenpotenziale erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen | 100 | ||
4 | Elektrotechnische Gefahrenpotenziale erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen | 60 | ||
5 | Bautechnische Gefahrenpotenziale erkennen und Maßnahmen zur Sicherung ergreifen | 60 | ||
6 | Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen und Geräten sicherstellen | 80 | ||
7 | Einsatzstellen einrichten und sichern | 80 | ||
8 | Einrichtungen und Pläne des vorbeugenden Brandschutzes prüfen | 60 | ||
9 | Einsätze zur Brandbekämpfung durchführen | 100 | ||
10 | Einsätze zur technischen Hilfeleistung durchführen | 100 | ||
11 | ABC-Einsätze durchführen | 80 | ||
Summen: insgesamt 840 Stunden | 280 | 280 | 280 |
Lernfeld 1: | Werkfeuerwehrtechnischen Schutz bereitstellen | 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler stellen Struktur und Aufgaben der Werkfeuerwehr innerhalb des Aufbaus und der Prozessabläufe eines Unternehmens dar und begründen sachliche Notwendigkeit und personelle Anforderungen der Bereithaltung werkfeuerwehrtechnischen Schutzes. Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über die Stellung der Werkfeuerwehr innerhalb der Unternehmensstruktur sowie deren betriebliche Operationen und Einsätze. Sie informieren sich über die verschiedenen Institutionen und rechtlichen Vorschriften der Gefahrenabwehr sowie über deren aktuelle Entwicklungen auch im europäischen Rahmen und beziehen diese auf ihren Ausbildungsbetrieb. Die Schülerinnen und Schüler begreifen das Unternehmen als ein System, in dem - ausgehend von Unternehmensleitbild und Unternehmenskultur - wirtschaftliche, soziale, humanitäre und ökologische Ziele zweckmäßig miteinander verknüpft werden und Wirtschaftlichkeit, Qualitäts- und Kundenorientierung als gleichwertige Ziele einer Leistung auch für Werkfeuerwehren gelten. Aus diesen Rahmenbedingungen leiten sie Kriterien zum Einsatz von Fahrzeugen und Geräten zur Bereitstellung des werkfeuerwehrtechnischen Schutzes ab. Sie beurteilen die ethischen Anforderungen, die mit einer verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung durch die Angehörigen der Werkfeuerwehr einhergehen, und handeln danach. Die Schülerinnen und Schüler verwenden sowohl innerbetriebliche Informationswege als auch kommunikations- technische Einrichtungen zur Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung. Sie nutzen die Ergebnisse zur Gewährleistung reibungsloser Arbeitsabläufe. |
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Inhalte:
Aufbau- und Ablauforganisation Träger des Brandschutzes verfassungsrechtliche Grundlagen Feuerschutzrecht Katastrophenschutzrecht Rettungsdienstrecht Feuerwehrdienstvorschriften Amtshilfe, überörtliche Hilfe Verkehrssonderrechte Unfallverhütungsvorschriften Grundsatz der Verhältnismäßigkeit |
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Lernfeld 2: | Gefährliche Stoffe und Güter handhaben | 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler erkennen im Rahmen der Feuerwehrtätigkeit die von gefährlichen Stoffen, Gütern und Anlagen ausgehenden Gefahren und ergreifen Maßnahmen zu deren Beseitigung. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Gefahrenkennzeichnungen und nutzen betriebliche Informationssysteme. Sie handhaben feste, flüssige und gasige Stoffe unter Berücksichtigung ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften. Die Schülerinnen und Schüler nutzen Kenntnisse über Verbrennungsvorgänge und wählen geeignete Löschmittel und Löschverfahren aus. Sie schätzen die Gefahren ein, die durch den Energieumsatz bei chemischen Reaktionen entstehen und beachten die besonderen Gefährdungspotenziale von Säuren, basen, Metallen sowie von organischen Verbindungen und radioaktiven Stoffen. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen und bewerten die von ihnen ergriffenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. |
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Inhalte:
Aggregatzustände Löslichkeit, elektrische Leitfähigkeit R+S-Sätze
Reaktionsgeschwindigkeit Entzündbarkeit, Brennbarkeit, Zündenergie Verpuffung, Explosion, Detonation Neutralisation
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Lernfeld 3: | Metalltechnische und installationstechnische Gefahrenpotenziale erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen | 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler erkennen im Rahmen der Feuerwehrtätigkeit metalltechnische und installationstechnische Gefahren und ergreifen Maßnahmen zu deren Beseitigung unter Anwendung berufsfeldspezifischer Sicherheitsregeln. Sie erfassen einsatzbezogene Arbeitsaufträge und nutzen Informationen aus technischen Unterlagen. Die Schülerinnen und Schüler montieren und demontieren Metallkonstruktionen, Wasser- und Abwasserinstallationen, Heizungs- und Klimaanlagen sowie Förder- und Transportsysteme. Dazu verbinden und trennen sie Bauelemente aus metallischen Werkstoffen und formen sie um. Sie wählen geeignete Materialien, Verbindungen und Verbindungsmittel aus. Sie skizzieren und zeichnen konstruktive Lösungen und führen material- und konstruktionsbezogene Berechnungen durch. Zur Fertigung verwenden sie geeignete Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen und bewerten ihre Arbeitsergebnisse unter Berücksichtigung der Stabilität und Funktionalität. |
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Inhalte:
Montagezeichnungen, Funktionsbeschreibungen Normen fremdsprachige Begriffe für Größen, Einheiten und Werkzeuge Eigenschaften metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe Werkstoffprüfung Getriebe und Kupplungen
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Lernfeld 4: | Elektrotechnische Gefahrenpotenziale erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen | 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler erkennen im Rahmen der Feuerwehrtätigkeit elektrotechnische Gefahren und ergreifen Maßnahmen zu deren Beseitigung. Die Schülerinnen und Schüler wenden technische Unterlagen auch in englischer Sprache an und prüfen Auftragsunterlagen auf Durchführbarkeit. Sie erstellen Schalt- und Installationspläne. Die Schülerinnen und Schüler identifizieren und beurteilen Leitungswege unter Beachtung örtlicher Gegebenheiten und technischer Regeln. Sie prüfen die elektrische Energieversorgung, erkennen Fehler in elektrischen Baugruppen und beheben sie. Dazu verwenden sie geeignete Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie setzen Aggregate zur Stromerzeugung ein und betreiben Beleuchtungs-, Signal- und Arbeitsgeräte. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen und bewerten ihre Arbeitsergebnisse unter Berücksichtigung der Funktionalität der Maßnahmen. |
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Inhalte:
Gefahren durch Gleich- und Wechselstrom Schutzeinrichtungen, Schutzklassen, Schutzarten elektrische Betriebsmittel Mess- und Prüfverfahren, Funktionsprüfung, Fehlersuche Umweltverträglichkeit Wechsel- und Drehstromsysteme |
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Lernfeld 5: | Bautechnische Gefahrenpotenziale erkennen und Maßnahmen zur Sicherung ergreifen | 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler erkennen irn Rahmen der Feuerwehrtätigkeit bautechnische Gefahren und stellen Holzkonstruktionen zur Sicherung her. Sie erfassen einsatzbezogene Arbeitsaufträge und nutzen Informationen aus technischen Unterlagen. Die Schülerinnen und Schüler planen und fertigen Konstruktionen zum Sichern und Abstützen. Dazu wählen sie geeignete Materialien, Verbindungen und Verbindungsmittel aus. Sie skizzieren und zeichnen konstruktive Lösungen und führen materialbezogene Berechnungen durch. Zur Fertigung verwenden sie geeignete Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen und bewerten ihre Arbeitsergebnisse unter Berücksichtigung der Stabilität und Funktionalität der Konstruktion. |
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Inhalte:
Holz, Holzwerkstoffe Dicht- und Dämmstoffe Befestigungstechnik Beschläge und Schließtechnik Maßordnung Hochbau |
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Lernfeld 6: | Einsatzbereitschaft von sicherstellen Fahrzeugen und Geräten sicherstellen | 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge, der darauf verlasteten Geräte und der stationären Löschanlagen her und führen Fahrzeuge der Klasse C. Die Schülerinnen und Schüler analysieren und prüfen Funktionseinheiten und führen routinemäßige Funktionskontrollen an feuerwehrtechnischen Geräten und Ausrüstungsgegenständen durch. Sie dokumentieren die durchgeführten Arbeiten. Sie nutzen Herstellerunterlagen und wenden Möglichkeiten der Datenverarbeitung zur Informationsgewinnung und Dokumentation an. Nach Einsätzen führen sie die notwendigen Pflege- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und Geräten durch. Sie bewerten die Bedeutung dieser Maßnahmen unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit und stellen die Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicher. Im Rahmen der Pflege- und Wartungsarbeiten zeigen sie Sicherheits- und Qualitätsbewusstsein und wenden die Vorschriften für den Arbeits- und Umweltschutz sicher an. |
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Inhalte:
Feuerwehrfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Rüst- und Gerätewagen Schlauchwagen Sonderlöschfahrzeuge Hilfeleistungsfahrzeuge Feuerwehrgeräte Schutzkleidung und Schutzgeräte Schläuche, Armaturen, Zubehör Rettungsgeräte Sanitäts- und Wiederbelebungsgeräte Beleuchtungs- und Signalgeräte Fahrzeuge für die Notfallrettung Verschleiß Korrosionsschulz Betriebsstoffe Entsorgung |
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Lernfeld 7: | Einsatzstellen einrichten und sichern | 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler sichten und bewerten im Rahmen ihrer im Einsatz zugewiesenen Funktion örtliche Gegebenheiten im Hinblick auf die Gefahrenabwehr und notwendige Verhaltensmaßnahmen. Dabei beachten sie das Gebot der Verhältnismäßigkeit und berücksichtigen betriebsspezifische Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung. Sie richten auf Anweisung Einsatzstellen, Bereitstellungsräume und Ablageplätze ein und sichern und betreiben diese mit den der Feuerwehr zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Schülerinnen und Schüler bauen Dekontaminationsstellen auf und führen geeignete Dekontaminationsmaßnahmen durch. Die Schülerinnen und Schüler sichern und räumen auf Anweisung Einsatzstellen, indem sie gemäß Herstellerangaben und betrieblicher Vorgaben die zu schützenden Sachwerte für den Abtransport vorbereiten, transportieren und fachgerecht lagern. |
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Inhalte:
Gefahren der Einsatzstelle Objektkunde Objektbegehungen Geräte für Absperr- und Sicherungsmaßnahmen Energieversorgung, Einsatzstellenausleuchtung Löschwasserversorgung, -entnahme, -förderung, -rückhaltung |
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Lernfeld 8: | Einrichtungen und Pläne des vorbeugenden Brandschutzes prüfen | 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler prüfen Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb auf der Basis entsprechender Rechtsgrundlagen. Dabei unterscheiden sie bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen. Sie nutzen die vorhandenen Einsatzpläne für die Feuerwehr. Sie klassifizieren und beurteilen Baustoffe und Bauteile hinsichtlich des Brandverhaltens und Feuerwiderstandes und leiten daraus Hinweise für den Einsatz ab. Die Schülerinnen und Schüler prüfen ortsfeste Brandschutzeinrichtungen und Anlagen zur Löschwasserversorgung. Sie unterstützen Maßnahmen zur Sicherstellung deren ordnungsgemäßer Funktion. Die Schülerinnen und Schüler führen Brand- und Sicherheitswachen unter Anwendung der gültigen Vorschriften durch und leiten zum sicheren Arbeiten an. |
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Inhalte:
Baustoffklassen, DIN EN 13501 betriebliche Gefahrenabwehr- und Alarmierungspläne Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Sprinkler-, Berieselungs-, Schaumlösch-, Pulverlösch-, Gaslöschanlagen Steigleitungen und Anschlusseinrichtungen Feuerschutzabschlüsse Brand- und Gefahrenmeldeanlagen |
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Lernfeld 9: | Einsätze zur Brandbekämpfung durchführen | 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler führen im Rahmen ihrer zugewiesenen Funktion und des ihnen vorgegebenen Einsatzauftrages Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Menschenrettung durch. Sie bewerten die Gefahrenlage, erfassen mögliche Ursachen und leiten davon die notwendigen Maßnahmen zur Eigensicherung, zur Menschenrettung und zum Schutz der Sachwerte ab. Dabei befolgen sie die Feuerwehr-Dienstvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften und betriebliche Vorgaben. Im Löscheinsatz gehen sie nach standardisierter Aufgabenverteilung in einer Staffel oder Gruppe vor. Sie übernehmen Verantwortung für andere Einsatzkräfte, Betroffene und sich selbst. Die Schülerinnen und Schüler bedienen alle Geräte und die Ausrüstungsgegenstände der Schutzausrüstung einschließlich der Kommunikations- und Atemschutzgeräte, die im Rahmen einer Brandbekämpfung und Menschenrettung eingesetzt werden. Sie nutzen stationäre Einrichtungen zur Brandmeldung und Brandbekämpfung. Sie setzen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel und der betrieblichen Notwendigkeiten die Löschmittel und Löscheinrichtungen sachgerecht und situationsbezogen ein. Die Schülerinnen und Schüler führen patientengerechte Maßnahmen zur Personenrettung durch. |
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Inhalte:
Alarm- und Ausrückeordnung Absuchen von Räumen Atemschutzüberwachung Sicherheitstrupp Brandbekämpfungstechniken Be- und Entlüften |
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Lernfeld 10: | Einsätze zur technischen Hilfeleistung durchführen | 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler führen im Rahmen ihrer zugewiesenen Funktion und des ihnen vorgegebenen Einsatzauftrages Maßnahmen zur technischen Hilfeleistung und Menschenrettung durch. Sie bewerten die Gefahrenlage, erfassen mögliche Ursachen und leiten davon die notwendigen Maßnahmen zur Eigensicherung, zur Menschenrettung und zum Schutz der Sachwerte ab. Dabei befolgen sie die Feuerwehr-Dienstvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften und betriebliche Vorgaben. Im technischen Hilfeleistungseinsatz gehen sie nach standardisierter Aufgabenverteilung in einem Trupp, in einer Staffel oder Gruppe vor. Sie übernehmen Verantwortung für andere Einsatzkräfte, Betroffene und sich selbst. Sie setzen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel und der betrieblichen Notwendigkeiten die Geräte zur technischen Hilfeleistung sachgerecht und situationsbezogen ein. Die Schülerinnen und Schüler führen patientengerechte Maßnahmen zur Personenrettung durch. |
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Inhalte:
Alarm- und Ausrückeordnung Schutzausrüstung Verkehrsunfälle Hoch- und Tiefbauunfälle Hochwassereinsätze Wasser- und Eisrettung Absturzsicherung und Höhensicherung Rettung mit Hubrettungsfahrzeugen Schließanlagen und Zugänge Aufzüge Abstützungen, Aussteifungen, Unterbauungen Grundlagen der Mechanik Hydraulische und pneumatische Geräte |
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Lernfeld 11: | ABC-Einsätze durchführen | 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden |
Ziel:
Die Schülerinnen und Schüler bekämpfen im Rahmen der ihnen jeweils zugewiesenen Funktion und des ihnen vorgegebenen Einsatzauftrages Schadenfälle in Verbindung mit Gefahren durch radioaktive Stoffe und Materialien (a Einsatz), biologische Stoffe und Materialien (B-Einsatz) und chemische Stoffe und Materialien (C-Einsatz). Sie informieren sich über Stoffe, von denen bei Herstellung, Verwendung, Lagerung und Transport besondere Gefahren ausgehen können. Sie nutzen Stoffinformationssysteme zur Beschaffung von Informationen über Gefahrstoffe. Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Gefahrenlage, erfassen mögliche Ursachen und leiten davon die notwendigen Maßnahmen zum Eigenschutz, zur Sicherung der Einsatzstelle und zur Rettung gefährdeter Personen ab. Dabei befolgen sie die Feuerwehr-Dienstvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften und betriebliche Vorgaben. Im ABC-Einsatz gehen sie nach standardisierter Aufgabenverteilung in einem Trupp, in einer Staffel oder Gruppe vor. Sie übernehmen Verantwortung für andere Einsatzkräfte, Betroffene und sich selbst. Die Schülerinnen und Schüler führen patientengerechte Maßnahmen zur Personenrettung im ABC-Einsatz durch. Die Schülerinnen und Schüler verwenden die der Gefahrenlage angemessene Schutzkleidung und setzen die Sonderausrüstungen für ABC-Einsätze unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel und der betrieblichen Notwendigkeiten sachgerecht und situationsbezogen ein. Durch die Verwendung von Mess- und Warngeräten erfassen sie ABC-Gefahrstoffe und werten die Messergebnisse aus. |
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Inhalte:
Gefahrgutkennzeichnung, Transportpapiere Gefahrengruppen Inkorporation, Kontamination, gefährliche Einwirkung von außen Dekontaminationsmaßnahmen ABC-Sonderfahrzeuge Geräte zum Eingrenzen, Auffangen und Abdichten Geräte zum Umfüllen und Fördern |
ENDE |
(Stand: 23.07.2018)
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