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Regelwerk

Änderungstext

Änderung des Runderlasses "Polizeiliche Kriminalprävention"
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 11. Dezember 2024
(MBl. NRW. Nr. 43 vom 19.12.2024 S. 1231)


Runderlass des Ministeriums des Innern

1

Der Runderlass "Polizeiliche Kriminalprävention" vom 9. Mai 2019 (MBl. NRW. S. 181), wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 3 werden die Sätze 14 und 15

Informationsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche kommen insbesondere im Rahmen von schulischen Projektwochen oder Projekten von Freizeit- und Hilfeeinrichtungen in Betracht. Sie sollen in das pädagogische Gesamtkonzept der originär verantwortlichen Stelle eingebettet sein.

aufgehoben.

2. In Nummer 9 wird die Angabe "Dezember 2024" durch die Angabe "März 2025" ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung (20.12.2024) im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft

ID: 243091


ENDE

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