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Änderungstext
Änderung des Runderlasses "Polizeiliche Kriminalprävention"
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 11. Dezember 2024
(MBl. NRW. Nr. 43 vom 19.12.2024 S. 1231)
Runderlass des Ministeriums des Innern
Der Runderlass "Polizeiliche Kriminalprävention" vom 9. Mai 2019 (MBl. NRW. S. 181), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 3 werden die Sätze 14 und 15
Informationsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche kommen insbesondere im Rahmen von schulischen Projektwochen oder Projekten von Freizeit- und Hilfeeinrichtungen in Betracht. Sie sollen in das pädagogische Gesamtkonzept der originär verantwortlichen Stelle eingebettet sein.
aufgehoben.
2. In Nummer 9 wird die Angabe "Dezember 2024" durch die Angabe "März 2025" ersetzt.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung (20.12.2024) im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft
ID: 243091
| ENDE |
(Stand: 14.01.2025)
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