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Regelwerk
Änderungstext

Verordnung zum Neuerlass der Hafensicherheits-Durchführungsverordnung sowie zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Vom 10. August 2010
(HmbGVBl Nr. 30 vom 24.08.2010 S. 512)



Artikel 1
( wie eingefügt)

Artikel 2
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 453), in Verbindung mit § 22 Absatz 2 des Hafensicherheitsgesetzes vom 6. Oktober 2005 (HmbGVBl. S. 424), zuletzt geändert am 22. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 440), wird verordnet:

In Anlage 2 Nummer 8.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 7. Dezember 1993 (HmbGVBl. S. 365), zuletzt geändert am 22. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 440, 442), wird die Bezeichnung " § 18" durch " § 12" ersetzt.

Artikel 3
Außerkrafttreten

Auf Grund der in der Präambel des Artikels 1 genannten Rechtsvorschriften wird ferner verordnet:

Die Hafensicherheits-Durchführungsverordnung vom 6. Februar 2007 (HmbGVBl. S. 21) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.

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