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Regelwerk

FwDV / DV 810 - Sprech- und Datenfunkverkehr
- Thüringen -

Vom 14. September 2018
(www.sfs-w.de)
Ausgabe 2018
Stand 14.09.2018



eingeführt in Nds: Nds.MBl. Nr. 6 vom 26.02.2020 S. 249

Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss "Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" (AFKzV) auf der 44. Sitzung am 13. und 14.03.2019 in Saarlouis genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.

Anmerkung:

Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der Lesbarkeit nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen für Frauen.

Diese Vorschrift ist für die Behörden und Organisationen der allgemeinen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) bestimmt. Für die polizeiliche Gefahrenabwehr besteht eine besondere Dienstvorschrift.

Organisationen, die mit den Behörden und Organisationen der allgemeinen Gefahrenabwehr zusammenarbeiten, haben die Regelungen dieser Dienstvorschrift sinngemäß anzuwenden.

Eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Dienstvorschrift ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit.

I Digitaler Sprech- und Datenfunkverkehr

Teil I dieser Vorschrift regelt die Kommunikation sowie den geordneten und ressourcenschonenden Ablauf im digitalen Sprech- und Datenfunkverkehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS).

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorschrift sind verschiedene Dienste im Bereich des Digitalfunks BOS noch nicht abschließend eingeführt.

Einzelne Bestimmungen dieser Vorschrift können daher noch keine vollständigen Regelungen enthalten.

Die landes- und bundesspezifischen Regelungen insbesondere für den Digitalfunk BOS, den Datenschutz, der Kommunikation mit den Leitstellen oder der Funkrufnamen sind zusätzlich zu beachten. In den einzelnen Kapiteln wird darauf nicht mehr eingegangen.

1 Allgemeines

1.1 Der Digitalfunk BOS nutzt ein bundesweit einheitliches und flächendeckendes Funknetz, basierend auf dem TETRA-Standard.

Wesentliche Merkmale sind:

1.2 Verantwortlich für Aufbau, Betrieb, Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung des Funknetzes ist die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS).

Zur Sicherstellung der betrieblichen Abläufe sind in den Ländern und beim Bund Autorisierte Stellen (AS) eingerichtet.

In den Ländern und beim Bund können Vorhaltende Stellen oder Taktisch-Technische Betriebsstellen (TTB) zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben, z.B.

eingerichtet werden. Die Aufgaben der taktisch-technischen Betriebsstelle kann von Leitstellen wahrgenommen werden.

Ergänzend können in den Ländern weitere zentrale Stellen für die spezifischen Belange des Digitalfunks BOS der allgemeinen Gefahrenabwehr eingerichtet werden.

2 Sprach-, Datendienste und Anwendungen

2.1 Sprachdienste

Gruppenkommunikation und Einzelkommunikation können im netzabhängigen Betrieb " Trunked Mode Operation" (TMO, Netzbetrieb) oder im netzunabhängigen Betrieb " Direct Mode Operation" (DMO, Direktbetrieb) erfolgen.

2.1.1 Gruppenkommunikation

Gruppenkommunikation ist sprachgebundene Kommunikation, an der alle Teilnehmer einer Rufgruppe durch Sprechen oder Mithören beteiligt sind.

2.1.2 Einzelkommunikation

Einzelkommunikation ist sprachgebundene Kommunikation zwischen zwei Teilnehmern, ohne dass weitere Teilnehmer mithören können.

Im Gegensatz zum TMO ist im DMO Einzelkommunikation nur möglich, wenn sich die Teilnehmer in derselben Rufgruppe und in Funkreichweite befinden.

Es ist zu beachten, dass ein Einzelruf im DMO die Rufgruppe komplett belegt. Eine weitere Kommunikation für die anderen Teilnehmer der Rufgruppe ist während der Zeit des Einzelrufes nicht möglich. Ein Einzelruf im DMO kann nur durch das Auslösen eines Notrufes unterbrochen werden. Die Einzelkommunikation kann im TMO auch im Vollduplex durchgeführt werden. Hierbei sind das Sprechen und das Hören gleichzeitig möglich.

Berechtigungen zur Nutzung der Einzelkommunikation können durch netzseitige Berechtigungen oder durch die Endgeräteprogrammierung konfiguriert werden.

2.1.3 Notruf

Derzeit erfolgt der Notruf ohne Ende-zu-Ende Verschlüsselung (end-to-end encryption, E2EE).

2.1.3.1 Notruf im TMO

Mit dem Auslösen des Notrufs

Nur die zuständige Leitstelle oder eine andere, besonders berechtigte Stelle kann jederzeit den Notrufenden ansprechen.

2.1.3.2 Notruf im DMO

Mit dem Auslösen des Notrufs

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