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Regelwerk

FwDV 100 - Feuerwehr-Dienstvorschrift
Führung und Leitung im Einsatz - "Führungssystem"

Vom 17. Oktober 2008
(Nds.MBl. 2008 S. 1102)



Vorwort

Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) sind zur einheitlichen Anwendung bei allen Feuerwehren im Bundesgebiet eingeführt. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst herbeizuführen und auch zukünftig sicherzustellen. Sie gelten für den Einsatz und für die Ausbildung.

Die vorliegende Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 "Führung und Leitung im Einsatz" (FwDV 100) regelt Grundsätzliches. In dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift wird ein Führungssystem beschrieben, das die Führungsorganisation, den Führungsvorgang und die Führungsmittel erläutert und festlegt. Hierdurch soll unter anderem ein dem jeweiligen Schadenereignis beziehungsweise der jeweiligen Gefahrenlage entsprechender kontinuierlicher Aufbau der Führungsorganisation ermöglicht werden; beginnend beim alltäglichen Einsatz einer Gruppe bis hin zum Großeinsatz bei weiträumigen Schadenlagen.

Die FwDV 100 gewährleistet sowohl die länderübergreifende Zusammenarbeit als auch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Einrichtungen und Behörden. Bei der Überarbeitung der Feuerwehr-Dienstvorschrift wurde beachtet, dass die Länder ihre rechtlichen Festlegungen beibehalten können.

Die FwDV 100 "Führung und Leitung im Einsatz" baut auf die zwischen 1975 und 1980 erarbeitete FwDV 12/1 "Einsatzleitung - Führungssystem" und auf die Katastrophenschutz-Dienstvorschrift KatS-Dv 100 "Führung im Einsatz" aus dem Jahre 1982 auf. Nach Wegfall der KatS-Dv 100 im Zuge der geänderten Zivilschutzkonzeption ist es sinnvoll geworden, die Bezeichnung dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift dem bei Polizei, Bundeswehr und den Hilfsorganisationen geläufigen Nummerierungssystem anzupassen und sie FwDV 100 zu nennen.

1 Allgemeines

1.1 Bedeutung der Einsatzleitung

Die Feuerwehr hat bei ihren Einsätzen die Aufgabe, auf der Basis meist lückenhafter Informationen, eine oder gleichzeitig mehrere Gefahren zu bekämpfen.

Ein Schadenereignis oder eine Gefahrenlage kann dabei im Umfang und im Gefährdungsgrad auch während des Einsatzes weiter anwachsen (zum Beispiel Großbrand, Hochwasser) oder es kann ursächlich abgeschlossen sein (zum Beispiel Zugunfall, Erdbeben).

Die Schaden- oder Gefahrenabwehr -auch bei ursächlich abgeschlossenen Ereignissen- kann erhebliche technische und organisatorische Einsatzmaßnahmen erforderlich machen.

Die Einsatzleitung hat die Aufgabe, alle Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren und zur Begrenzung der Schäden zu veranlassen. Insbesondere gilt es, die Einsatzkräfte möglichst wirkungsvoll an meist unbekannten Orten und bei nicht vollständig bekanntem oder erkundetem Schadenumfang einzusetzen. Die Einsatzleitung muss daher die Lage schnell erfassen und sie beurteilen. Der Einsatzerfolg hängt wesentlich vom reibungslosen Funktionieren der Einsatzleitung ab. Als Grundlage dient hierzu ein Führungssystem.

1.2 Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für die Leitung von Einsätzen zur Gefahrenabwehr sind die gesetzlichen Regelungen der Länder, insbesondere das Feuerwehrrecht. Daraus ergibt sich, wer Einsatzleiterin oder Einsatzleiter ist und welche Rechte und Pflichten diese haben. Deren Hauptaufgabe ist es, mit Hilfe der unterstellten Einsatzkräfte die im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit oder des einzelnen erforderlichen und der Feuerwehr obliegenden Maßnahmen zu treffen. Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter können entsprechend dem jeweils geltenden Landesrecht Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein.

Erfordern Großschadenereignisse die Feststellung des Katastrophenfalls, gehen die Katastrophenschutzgesetze der Länder oder das Zivilschutzgesetz des Bundes dem Feuerwehrrecht vor.

2 Führung und Leitung

2.1 Begriffe

Führung ist die Einflussnahme auf die Entscheidungen und das Verhalten anderer Menschen mit dem Zweck, mittels steuerndem und richtungsweisendem Einwirken vorgegebene und aufgabenbezogene Ziele zu verwirklichen. Das bedeutet, andere zu veranlassen, das zu tun, was zur Erreichung des gesetzten Zieles erforderlich ist.

Leitung im Einsatz ist das gesamtverantwortliche Handeln für eine Einsatzstelle und für die dort eingesetzten Einsatzkräfte.

Führungspersönlichkeit und Führungsverhalten bilden die Grundlage für die erfolgreiche Wahrnehmung von Leitungs- und Führungsaufgaben.

2.2 Führungspersönlichkeit

Führung ist abhängig von der Persönlichkeit, dem Können und der geistigen Kraft der Führenden. Der Erfolg der Einsatzkräfte wird daher maßgeblich von der persönlichen Führungsqualifikation der Führungskraft bestimmt, insbesondere von ihrer Entscheidungskraft.

2.3 Führungsverhalten

Das Führungsverhalten wird durch das Verhalten der Führungskraft zu ihren zu Führenden beschrieben. Da das Führungsverhalten vorwiegend im zwischenmenschlichen Bereich stattfindet, hat jedes Verhalten -auch das unbewusste- Auswirkungen auf die zu Führenden. Das Führungsverhalten richtet sich nach der Situation und prägt den Führungsstil.

2.3.1 Führungsstile

Die unterschiedlichen Möglichkeiten des Führungsverhaltens werden in den Führungsstilen zum Ausdruck gebracht. Führungsstile mit eindeutigen und unveränderlichen Merkmalen kommen in der praktischen Anwendung kaum vor. Die Vielfalt der Führungsstile lässt sich im Wesentlichen durch zwei entgegenstehende idealtypische Führungsstile begrenzen:

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