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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes
- Bayern -

Vom 19. Dezember 2022
(BayMBl. Nr. 760 vom 23.12.2022)



Auf Grund des Art. 4 Abs. 2 und des Art. 60 Nr. 1, 3, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 17 und 21 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes ( BayRDG) vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 429, BayRS 215-5-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration:

§ 1

Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) vom 30. November 2010 (GVBl. S. 786, BayRS 215-5-1-5-I), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 17. August 2018 (GVBl. S. 706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 4 Satz 1 wird nach dem Wort "Feuerwehralarmierung" die Angabe "(ZRF)" eingefügt.

b) In Abs. 5 werden die Wörter "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" ersetzt.

2. In § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" jeweils durch die Angabe "ZRF" ersetzt.

3. § 4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird nach dem Wort "Leitstelle" die Angabe "(ILS)" eingefügt.

b) In Satz 3 werden die Wörter "Integrierte Leitstelle" durch die Angabe "ILS" ersetzt.

4. In § 5 werden die Wörter "Integrierten Leitstellen" durch die Angabe "ILS" ersetzt.

5. In § 6 Abs. 2 werden die Wörter "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" und die Angabe "der KVB" durch die Wörter "den mit der Sicherstellung der Mitwirkung von Verlegungsärzten Beauftragten" und die Wörter "festlegen, dass die Arztbegleitung durch andere Ärzte als Verlegungsärzte sichergestellt wird" durch die Wörter "in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag die Arztbegleitung durch andere Ärzte als Verlegungsärzte vereinbaren" ersetzt.

6. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter "Integrierte Leitstelle" durch die Angabe "ILS" ersetzt.

b) In Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 werden nach dem Wort "Verlegungsarzt" die Wörter "oder der Telenotarzt" eingefügt.

7. In § 10 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" und die Angabe "ÄLRD" durch die Wörter "Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD)" ersetzt.

8. § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 1 Satzteil nach Nr. 2 und Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "Integrierten Leitstellen" jeweils durch die Angabe "ILS" ersetzt.

b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 3 werden die Wörter "Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" ersetzt.

bb) In Satz 4 werden die Wörter "Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" ersetzt.

c) Abs. 3 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa) In Nr. 5 werden die Wörter "Integrierten Leitstellen" durch die Angabe "ILS," ersetzt und das Wort "und" wird gestrichen.

bbb) Nach Nr. 5 wird folgende Nr. 6 eingefügt:

"6. die Betreiber der Telenotarztstandorte und".

ccc) Die bisherige Nr. 6 wird Nr. 7.

ddd) Im Satzteil nach Nr. 7 werden die Wörter "Ärztlichen Leiter Rettungsdienst" durch die Angabe "ÄLRD" ersetzt.

bb) In Satz 2 Halbsatz 1 werden die Wörter "Ärztlichen Leiter Rettungsdienst" durch die Angabe "ÄLRD" ersetzt.

9. In § 12 Abs. 3 und § 13 Abs. 3 Satz 4 wird jeweils das Wort "Höhlen-" durch das Wort "Höhlenrettung" ersetzt.

10. § 15 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 3 werden die Wörter "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" ersetzt.

bb) In Satz 4 werden die Wörter "Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" ersetzt.

b) In Abs. 4 werden die Wörter "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" ersetzt.

11. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" ersetzt.

b) In Satz 2 werden die Wörter "Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" ersetzt.

c) In Satz 4 werden die Wörter "Höhlen- und" durch die Wörter "Höhlenrettung sowie" ersetzt.

12. § 17 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" durch die Angabe "ZRF" ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter "Integrierte Leitstelle" durch die Angabe "ILS" ersetzt.

b) In Abs. 2 Satz 3 und 5 werden die Wörter "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung" jeweils durch die Angabe "ZRF" und die Wörter "Integrierten Leitstelle" jeweils durch die Angabe "ILS" ersetzt.

13. In § 18 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "ohnehin" gestrichen.

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