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MAN-RL
Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von Notfallpatienten und Betroffenen
- Bayern-
6. Dezember.2016
(AllMBl. Nr. 15 vom 07.12.2016 S. 2183)
Mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 1. September 1999, AllMBl. 1999, S. 687 wurden "Richtlinien für die Bewältigung von Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (Massenanfall von Verletzten)" erlassen. Mittlerweile ist eine Fortentwicklung dieser Regelungen auf Grund der seither gemachten Erfahrungen geboten.
Definitionen
Ein Massenanfall liegt dann vor, wenn die Anzahl der Notfallpatienten oder Betroffenen eine über das gewöhnliche Einsatzgeschehen hinausgehende besondere Vorgehensweise des Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienstes unter der Führung einer Sanitäts-Einsatzleitung erforderlich macht (in der Regel, wenn mehr als zehn Verletzte oder Erkrankte zu versorgen sind oder mehr als drei Notärzte im Einsatz sind).
Ein Betroffener ist eine Person, die durch ein Schadensereignis bedroht wird oder geschädigt wurde, ohne verletzt oder erkrankt zu sein.
Ziele der Hinweise
1. Alarmierungs- und Einsatzplanung
Grundlage für die Alarmierung im Falle eines Ereignisses mit einem Massenanfall von Notfallpatienten oder Betroffener ist die Bekanntmachung "Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern ( ABek)" in der jeweils gültigen Fassung.
Die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung konkretisieren die Alarmierungsplanung im Rettungsdienst und stimmen diese mit den angrenzenden Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung sowie mit den Integrierten Leitstellen ab. Die Durchführenden des Rettungsdienstes, die Kreisverwaltungsbehörden und die Regierungen sind entsprechend ihren Zuständigkeiten zu beteiligen. Die Alarmierungs- und Einsatzplanung ist auf eine frühestmögliche Versorgung nach individualmedizinischen Prinzipien auszurichten. Die örtlich zuständige Integrierte Leitstelle (ILS) alarmiert entsprechend dem vorliegenden Lagebild und der dafür vorgesehenen Einsatzstichworte und führt Maßnahmen durch, insbesondere die:
Bei der Alarmierungsplanung müssen regionale Aspekte berücksichtigt werden. Die konkrete Einsatzplanung im Falle eines Ereignisses mit einem Massenanfall von Notfallpatienten oder Betroffenen orientiert sich an den gegebenen örtlichen Verhältnissen.
Vorbereitende Planungen eines Rettungsdienstbereiches für einen Massenanfall von Notfallpatienten und sonstigen Betroffenen sind entsprechend dem Vorgehen bei der Alarmierungsplanung abzustimmen und bekannt zu geben.
2. Führungsaufbau
2.1 Ersteintreffende Rettungsmittel
Dem ersteintreffenden Rettungsmittel kommt bei der Einsatzabwicklung eine wesentliche Rolle zu. Für die Funktion des ersteintreffenden Rettungsmittels ist in der Regel ein Krankenkraftwagen Typ C DIN EN 1789 vorgesehen. Der Beifahrer übernimmt die Funktion des "ersteintreffenden RA/NotSan" und hat die in Anlage 1 ("Aufgaben des ersteintreffenden Rettungsmittels") aufgeführten Aufgaben.
Weiterhin übernimmt der Notarzt des ersteintreffenden Notarztrettungsmittels die Funktion des "ersteintreffenden Notarztes" Soweit erforderlich, kann die Funktion des ersteintreffenden Rettungsmittels oder die Funktion des ersteintreffenden Notarztes von der ILS bestimmt werden.
2.2 Vorläufige Einsatzführung
Der ersteintreffende Notarzt und der ersteintreffende RA/NotSan bilden die vorläufige Einsatzführung. Die Übernahme der Funktionen in der vorläufigen Einsatzführung ist gegenüber der ILS zu bestätigen.
Die Aufgaben der Vorläufigen Einsatzführung sind in der Anlage Nr. 2 ("Einsatztaktik Bayern") aufgeführt.
Soweit ein Örtlicher Einsatzleiter (ÖEL) nach Art. 6 oder 15
(Stand: 23.07.2018)
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