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Regelwerk

Änderungstext

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
- Berlin -

Vom 27. März 2025
(GVBl. Nr. 8 vom 29.03.2025 S. 166)


Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2024 (GVBl. S. 614) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 25a Absatz 15

(15) Diese Regelung tritt mit Ablauf des 1. April 2025 außer Kraft. Die Anwendung dieser Vorschrift wird durch unabhängige wissenschaftliche Sachverständige, die vom Senat im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses bestimmt werden, evaluiert; für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Evaluation gilt § 35 des Berliner Datenschutzgesetzes entsprechend.. Der Evaluationsbericht wird dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

wird aufgehoben.

2. § 25b Absatz 8

(8) Die Absätze 3 und 6 treten mit Ablauf des 1. April 2025 außer Kraft. Die Anwendung dieser Absätze wird durch unabhängige wissenschaftliche Sachverständige, die vom Senat im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses bestimmt werden, evaluiert; für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Evaluation gilt § 35 des Berliner Datenschutzgesetzes entsprechend. Der Evaluationsbericht wird dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

wird aufgehoben.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung (30.03.2025) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ID: 250766


ENDE

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(Stand: 15.04.2025)

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