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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes

Vom 12. Juni 2007
(GVBl. Nr. 16 vom 20.06.2007 S. 244)



Auf Grund des § 48 Abs. 1 und des § 55 Abs. 6 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird verordnet:

Artikel I 

Die Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes vom 18. März 2003 (GVBl. S. 147), zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 1. September 2004 (GVBl. S. 364), wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe c wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

b) In Buchstabe d wird das Wort "und" angefügt.

c) Nach Buchstabe d wird der Buchstabe e eingefügt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 4 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

bb) In Nummer 5 wird der abschließende Punkt durch das Wort "und" ersetzt.

cc) Nach Nummer 5 wird die Nummer 6 angefügt.

b) In Absatz 3 werden die Worte "für Sport zuständigen Senatsverwaltung im Benehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres" durch die Worte "Senatsverwaltung für Inneres und Sport" ersetzt.

Artikel II
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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(Stand: 23.07.2018)

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