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Änderungstext
Sechstes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes
- Brandenburg -
Vom 7. Juni 2022
(GVBl. Nr. 13 vom 07.06.2022)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Ordnungsbehördengesetzes
Das Ordnungsbehördengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl. I S. 266), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I Nr. 38 S. 3) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 37c Satz 2 werden die Wörter "Nach drei Jahren" durch die Wörter "Nach fünf Jahren" und die Wörter "spätestens Ende des Jahres 2022" durch die Wörter "spätestens Ende des Jahres 2024" ersetzt.
2. In § 44 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe "31. Juli 2022" durch die Angabe "31. Dezember 2024" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 221179
ENDE |
(Stand: 10.06.2022)
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