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Regelwerk, Anlagentechnik

Technische Richtlinie - Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess) Thüringen
- Thüringen -

Vom 01.11.2014
(ThürStAnz Nr.50 vom 15.12.2014 S.1903; 23.07.2020 S. 991aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

1 Begriff

Der Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess) Thüringen ist ein "Gerätefahrzeug Gefahrgut" nach DIN EN 1846 Teil 1, geeignet zur Aufnahme von einem Trupp (1/2) und der nachstehend aufgeführten feuerwehrtechnischen Beladung.

2 Zweck

Das Fahrzeug dient dem Transport von Mannschaft und Gerät. Die mitgeführte Beladung wird insbesondere zur messtechnischen Erkundung von Einsatzgebieten sowie zur Dokumentation von Messergebnissen an der Einsatzstelle benötigt.

3 Technische Anforderungen

3.1 Fahrgestell und Aufbau - Allgemeine Anforderungen

Es sind nur serienmäßige Kasten-Fahrzeuge zu verwenden. Für den Arbeitsraum ist eine eigene Laderaum-Schiebetür rechts vorzusehen. Für den Geräteraum müssen am Heck Türen vorhanden sein, die zweiflügelig (bis 270° öffnend und bei 90° und 270° arretierbar) oder als Klappe ausgeführt sein können. Für die Bereifung ist mindestens ein M+S-Profil vorzusehen.

Auf beiden Kastenseiten und der Rückwandtür ist eine Zusatzbeschriftung "GW-Mess" anzubringen. Für die technischen Anforderungen an das Fahrgestell und an den Aufbau gelten DIN EN 1846-1, DIN EN 1846-2, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3.

Es ist mindestens ein geländefähiges Straßen-Fahrzeug (Kategorie 2 nach DIN EN 1846-1) zu verwenden. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 100 km/h zu begrenzen.

3.2 Aufbau - Feuerwehr-Sonderausstattung

Der serienmäßige Kastenwagen hat folgende Maße nicht zu überschreiten:

Fahrzeuglänge: max. 7.300 mm
Fahrzeugbreite: max. 2.500 mm
Fahrzeughöhe: max. 3.200 mm
(bei Fahrzeugleergewicht)
Zulässige Gesamtmasse: max. 5.000 kg

Der GW-Mess mit der Standardbeladung nach der Tabelle unter Nr. 4 ist auch mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und in einer geringeren Fahrzeuglänge darstellbar. Hierbei ist in der Regel keine große Gewichtsreserve für eine Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen vorhanden. Bei Einhaltung der Mindestanforderungen mit Standardbeladung muss eine Massenreserve von 3 % der Gesamtmasse vorhanden sein. Der GW-Mess ist der Kraftfahrzeuggewichtsklasse L (leicht) nach DIN EN 1846-2 zugeordnet.

Der Aufbau ist mit der nachfolgend aufgeführten Feuerwehr-Sonderausstattung auszurüsten:

Der o. a. Gerätestecker für die Ladeeinrichtung ist an der linken Fahrzeugseite außen im Bereich des Einstiegs gut zugänglich einzurichten. Während der Einspeisung der 230 V (Wechselspannung) muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug nicht gestartet werden kann. Es ist eine 12-V-Schaltung mit 2 unabhängigen Netzen und Trennrelais zu installieren. Die Leistungsfähigkeit der Lichtmaschine bzw. die Batteriekapazität muss die Stromversorgung der üblichen Fahrzeugsysteme und aller anderen Ausrüstungen sowie einen eigenständigen Betrieb des Fahrzeugs von mindestens zwei Stunden gewährleisten. Die Batterien sind mit einem akustischen Unterspannungsalarmgeber zu überwachen.

In der Planungsphase ist eine Energiebilanz in Anlehnung an die Musterenergiebilanzen nach DIN 14507 Anhang B zu erstellen.

Die Heizung für Fahrer- und Arbeitsraum muss bei einer Außen- oder Innentemperatur von minus 10 °C in 20 min den Innenraum auf mindestens 10 °C erwärmen. Dies muss sowohl bei fahrendem als auch stehendem Fahrzeug mit laufendem Motor möglich sein. Die Temperaturangaben gelten für die Mitte des Innenraumes.

Eine Umfeldbeleuchtung ist vorzusehen.

Es ist eine optische und akustische Warneinrichtung nach DIN 14620 und DIN 14610 anzubringen. Der Anschluss beider Anlagen hat nach DIN 14630, "Feuerwehrschaltung", zu erfolgen.

3.3 Aufbau - Kasten

3.3.1 Arbeits- und Fahrerraum

Hinter dem Fahrersitz ist ein Arbeitstisch einzurichten. Hinter dem Arbeitstisch wird ein dritter Sitz montiert, der drehbar, arretierbar und in Fahrtrichtung verschiebbar sein soll. Sofern das Fahrzeug nicht über eine Doppelsitzbank im Fahrerraum verfügt, muss dieser Sitz mit Sitz- und Rückenlehneneinstellung versehen sowie mit Kopfstütze und Automatik-Sicherheitsgurt ausgerüstet sein. Unter dem Tisch kann ein Regal mit Ordnungssystem eingebaut werden.

Die erforderliche 4-m-Funktechnik, mindestens ein fest eingebautes 2-m-Fahrzeugfunkgerät nach TR BOS 1 und mindestens ein digitales TETRA-Mobilfunkgerät sind so zu installieren, dass eine Bedienung von allen Sitzpositionen aus möglich ist. Ebenso sind möglichst alle Geräte mit Ladeerhaltung im Bereich des Arbeitstisches anzuordnen. Der Arbeitstisch muss über eine freie Arbeitsfläche von mindestens 0,6 m2 verfügen.

Im Sichtbereich des Arbeitsplatzes muss eine Magnettafel (Größe mindestens 0,5 m2) für Kartenmaterial vorhanden sein. Ausrüstungsgegenstände - insbesondere personenbezogene Messgeräte, die vom Arbeitsplatz her ausgegeben werden - sollten in Schubladen gelagert werden, die vom Arbeitsplatz aus zugänglich sind.

Über dem Arbeitstisch sind eine gut ausleuchtende Deckenbeleuchtung sowie eine Arbeitslampe zu installieren. Die Beleuchtungsstärke auf der Arbeitsfläche muss mindestens 300 lx betragen.

Die Handscheinwerfer mit Schnellladegerät sind auf dem Boden hinter dem Beifahrersitz zu befestigen.

Im Arbeitsbereich ist eine Arbeitshöhe von mindestens 1.850 mm (im lichten Maß) zu gewährleisten. Der Boden im Arbeitsraum ist mit rutschfestem Belag zu versehen.

Außerdem kann im Arbeitsraum auf der linken Fahrzeugseite ein weiteres Fenster vorgesehen werden.

3.3.2 Heck-Bereich, Geräteraum

Arbeits- und Geräteraum sollten baulich getrennt sein. Der Geräteraum dient zur Aufnahme der feuerwehrtechnischen Beladung und ist durch die Rückwandtür zu erreichen. Ein Zugriff vom Arbeitsraum, insbesondere zur Entnahme personenbezogener Messgeräte, sollte möglich sein. Die Unterbringung der Ausstattung im Geräteraum soll in fest eingebauten Regalteilen - soweit erforderlich, mit arretierbaren Auszügen - erfolgen und den aktuellen sicherheitstechnischen und ergonomischen Standards genügen. Eine Lagerung und Entnahmemöglichkeit der Geräte unter Berücksichtigung der in den einzelnen Normen festgelegten Grenzmaße ist sicherzustellen. Geräte in Schubladen, Kästen und Koffern sind rutschsicher einzeln zu lagern. Die Aufteilung der Beladung auf Regale/Auszüge erfolgt in Absprache mit den Aufbauherstellern.

Die Beschriftung/Nummerierung aller Kästen ist nach DIN 14502 Teil 2 vorzunehmen. Eine Dachbeladung und Aufstiegsleiter zum Dach sind nicht zulässig.

4 Feuerwehrtechnische Beladung

Die Beladung ist ordnungsgemäß und transportsicher unterzubringen. Die Beladung muss dem aktuell geltenden technischen Regelwerk entsprechen. Die Gewichtsverteilung ist so zu gestalten, dass sowohl eine optimale Schwerpunktlage des Fahrzeuges als auch eine erleichterte Entnahme der Geräte gewährleistet sind.

Eine dem Fahrzeugzweck dienliche Ergänzung der Beladung durch den Betreiber ist innerhalb des zulässigen Gesamtgewichts möglich.

Gruppe Gegenstand Nach
DIN
Stück-
gewicht/
kg
Stück-
zahl
Gesamt-
gewicht/
kg
a) Schutzkleidung und Schutzgerät
Warnkleidung (Weste) EN 471 0,5 3 1,5
Chemikalienschutzanzug Körperschutz Form 3 EN 943-2 9,0 4 36,0
Chemikalienschutzanzug (Overall), Körperschutz Form 2 mit Gesichtsabdichtung, angesetzten Schutzhandschuhen und integrierten Füßlinge (Flüssigkeitsschutzanzug) DIN
14605
1,8 8 14,4
CSA-Unterkleidung 0,3 8 2,4
Sicherheitsstiefel, Typ 3 - geeignet für Gefahrguteinsätze (Paar) EN 15090 2,8 8 22,4
Pressluftatmer f. 300 bar, Grundgerät m. Flasche EN 137 17,5 4 70,0
Flasche 6 l - 300 bar 3171 11,5 4 46,0
Atemanschluss EN 136 0,8 4 3,2
Kombinationsschraubfilter ABEK2-P3, ggf. mit Adapter für Überdrucktechnik EN 14387 0,3 8 2,4
Atemschutzüberwachungssystem 1,5 1 1,5
Hygienebord zum Ausziehen mit Ausstattung BS Grobreinigung L1, jedoch ohne Kupplungen, zusätzlich mit Augenspülflasche und Wasser-Kanister 20 l mit Auslaufrohr, lebensmittelecht - 14800-18
Bbl 12
26,6 1 26,6
b) Löschgerät
Feuerlöscher PG 6 als Aufladelöscher mit Kfz-Halterung EN 3 11,0 1 11,0
c) Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät
Feuerwehr Verbandkasten K oder
Feuerwehr-Notfallrucksack
14142 5,3 1 5,3
d) Beleuchtungs- und Signalgerät
Handscheinwerfer, explosionsgeschützt, mit Warnlichthaube 14642 3,0 3 9,0
Handlampe nach Wahl des Bestellers, explosionsgeschützt, mit Schnellladegerät 1,5 3 4,5
Warnblitzleuchten-Set 0,7 1 0,7
"Faltsignal, 3-seitig beschriftet, Version "3 x Feuerwehr" 2,0 1 2,0
Warnflagge, weißrotweiß, ca. 50 x 50 cm m. Stock und Halter 0,25 2 0,5
Anhaltestab, beleuchtet, beidseitig rot leuchtend 0,7 1 0,7
Folienabsperrband rot/weiß, 80 mm breit, Rolle 500 m 3,6 1 3,6
Folienabsperrband schwarz/gelb, 80 mm breit, Rolle 500 m 3,6 1 3,6
Haltepfosten f. Absperrleinen " 1,2 m" verzinkt, m. Öse 1,2 20 24,0
Fußstück zur Aufstellung von Haltepfosten auf festem Gelände 2,0 10 20,0
Verkehrsleitkegel, voll reflektierend, etwa 500 mm hoch 1,6 3 4,8
Rolle PVC-Selbstklebeband, 60 m lang, neutrale Farbe 0,2 1 0,2
Rolle PVC-Selbstklebeband, 60 m lang, gelb, Aufdruck "radioaktiv" 0,2 1 0,2
Satz Büromaterial (Klemmbrett, Stifte, Messprotokolle, Kartenset, Papier etc.) - komplett 3,5 1 3,5
e) Handwerkszeug
Universal-Ferngreifer mindestens 105 cm teleskopierbar 0,25 1 0,25
Brechwerkzeug, Länge ca. 700 - 750 mm 5,5 1 5,5
Klappspaten, einfach 1,0 1 1,0
Bolzenschneider mit Fanghaken 2,7 1 2,7
Werkzeugkasten oder Werkzeugrolltasche aus Kunstleder (500 x 320 mm) 3,3 1 3,3
Montage-Werkzeugsatz 4,6 1 4,6
Gliedermessstab 2.000 mm 0,5 1 0,5
Gewebeklebeband, Rolle mindestens 20 m 0,5 1 0,5
Ablage- und Arbeitstisch, frei aufstellbar, Maße ca. 1.100 x 700 mm mit klappbaren Beinen, Füße verstellbar zum Ausgleich von Bodenunebenheiten 7,0 1 7,0
f) Funktechnik
Gerätesatz, bestehend aus:
  • 2-m-Handsprechfunkgeräteeinheit FuG 11 b, exgeschützt nach TR-BOS
  • Hör-Sprechgarnitur für o. a. FuG 11 b, geeignet für das Tragen unter CSa Form 3
  • Ersatz-Akku
  • prozessorgesteuertes Schnellladegerät mit Temperaturüberwachung, fest verbaut im Aufbau 2
1,2 4 4,8
g) Messgeräte und Zubehör
Wetterstation 1,0 1 1,0
Marsch-Kompass, Ganzmetallgehäuse, schwarz, 360 Grad-Teilung 0,2 1 0,2
Prismen-Fernglas mind. 10 x 50 kompl. in Tragetasche 1,0 1 1,0
Mehrgasmessgerät mit Pumpe, Sonde u. Schlauch (ca. 3 m) zum Nachweis von Ex-Gefahr, Sauerstoff, Kohlenmonoxid u. ggf. weiteren Gasen nach konkretem Standortbedarf; netzunabhängig, optisch und akustisch warnend 1,3 1 1,3
Explosionsgeschützter, tragbarer Photoionisationsdetektor (PID) mit Sonde u. Schlauch (ca. 3 m) zum Aufspüren von gas- oder dampfförmigen Gefahrstoffen - temperatur- und feuchtekompensiert, UV-Lampe mit mind. 10,6 eV, Messbereich von 0 bis 2.000 ppm 1,0 1 1,0
Koffer zur Aufnahme der nachfolgenden Geräte
  1. Prüfröhrchensatz (einschließlich Verschlussstopfen), mindestens nach DIN 14555 Teil 12, entsprechend regionaler Gefährdung nach vfdb-RL 10/01 ergänzt; die Messbereiche sind entsprechend den aktuell gültigen ETW zu wählen. Sowohl die ETW als auch die Konzentration müssen auf der Skala in Zahlen ablesbar sein.
  2. Prüfröhrcheneinrichtung zur parallelen Bestimmung von Leitsubstanzen
  3. Prüfröhrchen-Messeinrichtung (Prüfröhrchenpumpe) inkl. Zubehör mit definiertem Durchfluss nach DIN EN 1231 mit ca. 3.000 mm langem Prüfschlauch
14555 T 12 2







2

1







1

2,0







2,0

Probenahmesatz mit folgenden Geräten, im Koffer
PE-Weithalsflasche hart, klarsichtig 250 ml, 500 ml 0,1 je 4 0,8
Probenflasche m. Schraubverschluss, aus Braunglas, 100 ml, 250 ml, 500 ml 0,2 je 2 1,2
Einweg-Spritzen 50 ml zur Flüssigkeitsaufnahme, Kunststoff 0,1 2 0,2
Flasche m. 1 l doppelt destilliertem Wasser 1,1 1 1,1
Ethylalkohol 90 % zum Wischtest, 500 ml 1,3 1 1,3
Satz (= 100 St.) Selbstklebeetiketten 81 x 35 mm zur Beschriftung 0,1 1 0,1
Satz Spatel-Löffel, 3-teilig aus Edelstahl 0,1 1 0,1
Trichter aus PE-hart, orangerot, Form oval, 118 x 190 mm mit Sieb, Überlaufrand und Einlaufentlüftung 0,05 1 0,05
Weithalstrichter aus PE für Feststoffe, 100 mm 0,1 1 0,1
Messbecher aus PE, 1 l 0,2 1 0,2
Pinzette 0,05 1 0,05
Universalschere 0,3 1 0,3
Universalmesse 0,2 1 0,2
Thermometer -50 °C bis 150 °C 0,05 1 0,05
Satz Kabelbinder 0,1 1 0,1
Sicherheitsspritzflasche, 500 ml 0,1 1 0,1
Aluminiumfolie, Rolle 0,5 1 0,5
Entnahmeschöpfbecher 500 ml m. Alu-Stab, 2,3 m lang 1,2 1 1,2
Öltestpapier, 100 Streifen z. Nachweis v. Öl in Wasser 0,3 1 0,3
Filterpapier, 100 St., 11 cm zum Wischtest 0,2 1 0,2
Rolle Indikatorpapier, Länge 6 m, in Drehdose 0,2 1 0,2
Rolle Papiertücher
Einweg-Handschuh-Paket 0,5 1 0,5
Wasser-Nachweispaste 0,2 1 0,2
1 Satz Signierstifte, wasserfest mindestens vier Farben 0,1 1 0,1
PE-Beutel, Maße mind. 350 x 650 mm, Stärke mind. 0,15 mm, farblos 0,05 10 0,5
PE-Sack, Maße mind. 1.050 x 600 mm, Stärke mind. 0,2 mm 0,3 10 3,0
Luftsammelröhrchen für Laborauswertung, die durch die Gasspürpumpe wie ein Prüfröhrchen beladen werden können. 1 Packung Aktivkohle-Röhrchen (10 St.) 1 Packung Silicagel-Röhrchen (10 St.) mit passender Prüfröhrchen-Messeinrichtung

(Prüfröhrchenpumpe) mit definiertem Durchfluss nach DIN EN 1231 mit mindestens 3.000 mm langem Prüfschlauch

2 1 2,0
h) Strahlenmesstechnik (Automess oder vergleichbar), Set im Koffer
Koffer Dosisleistungsmesser, 2 1 2,0
kompatibel zu folgenden Sonden 0,4 3 1,2
  • Hochdosisleistungsgammasonde m. Kabel
0,1 1 0,1
  • Alpha-Beta-Gamma-Sonde
0,2 1 0,2
  • Kontaminationsnachweissonde
1,3 1 1,3
  • Teleskopsonde mit Sondenhülle und Tragekoffer
3,0 1 3,0
Alarmdosimeter 0,1 4 0,4
Dosisleistungswarngerät 0,2 1 0,2
Amtliches Filmdosimeter ohne Film 0,05 6 0,3
i) Sondergerät/ausstattung
GPS-Handempfänger 0,5 1 0,5
Mobile Lautsprecheranlage, elektrische Leistung ca. 150 W, akustische Leistung mind. 126 dB/1 m 10 1 10,0
FwDV 500 (aktuelle Ausgabe) 0,2 1 0,2
Handbuch der gefährlichen Güter (Hommel), alternativ auch in digitaler Form 16,5 1 16,5
Ausbreitungsmodell "Werkblad" (NL), zu beschaffen über LFKS 0,3 1 0,3
Gesamtgewicht ca. 409,5

5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und 5 Jahre nach dem Inkrafttreten außer Kraft.

Mit der Veröffentlichung dieser Technischen Richtlinie tritt die Technische Richtlinie Thüringen Messtruppfahrzeug Gefahrgut GW-Meß (Thüringen) vom 07. September 1993 (ThürStAnz Nr. 38/1993 S. 1610 -1614), geändert durch Bekanntmachung vom 20. Juli 1994 (ThürStAnz Nr. 32/1994 S. 2175), außer Kraft.

1) Nach Umstellung auf BOS-Digitalfunk ist die analoge Funktechnik durch vergleichbare Digitalfunkausstattung zu ersetzen.

2) Nach Umstellung auf BOS-Digitalfunk ist die analoge Funktechnik durch vergleichbare Digitalfunkausstattung zu ersetzen.


ENDE

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