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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Aufhebung der Landesverordnung über zugelassene Überwachungsstellen nach dem Produktsicherheitsgesetz
- Schleswig-Holstein -

Vom 12. Februar 2026
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 21 vom 04.03.2026)


Aufgrund des § 62 Absatz 3 Satz 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung:

Artikel 1

Die Landesverordnung über zugelassene Überwachungsstellen nach dem Produktsicherheitsgesetz vom 26. Februar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung (05.03.2026) in Kraft.

ID: 260584

ENDE

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(Stand: 18.03.2026)

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