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Regelwerk
Änderungstext

ISRL-Schadsoftware
Informationssicherheitsrichtlinie über die Abwehr von Schadsoftware

- Niedersachsen -

Vom 1. November 2017
(Nds. MBl. Nr. 44 vom 15.11.2017 S. 1463)



Bezug: Gem. RdErl. v. 23.10.2013 (Nds. MBl. S. 864), geändert durch Gem. RdErl. v. 10.4.2017 (Nds. MBl. S. 487)

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 02.11.2017 wie folgt geändert:

1. Der Bezug erhält folgende Fassung:

alt neu
Bezug: Gem. RdErl. v. 9.11.2016 (Nds. MBl. S. 1193) - VORIS 20500 - "Bezug: a) Gem. RdErl. v. 9.11.2016 (Nds. MBl. S. 1193) -- VORIS 20500 -

b) Gem. RdErl. v. 1.11.2017 (Nds. MBl. S. 1463)".

2. Der Nummer 5.2.2 wird der folgende Satz angefügt:

"Die Informationssicherheitsrichtlinie über den strukturierten Umgang mit Sicherheitsvorfällen (ISRL-ISi-Vorfälle) - Bezugserlass zu b - regelt den strukturierten Umgang mit Sicherheitsvorfällen, sobald sich der Verdacht auf einen Schadsoftwarebefall bestätigt."

3. Der Nummer 4.3 der Anlage wird der folgende Satz angefügt:

"Wenn dies nicht möglich ist, trennen Sie es von der Stromversorgung."

ID 171872

ENDE

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(Stand: 23.07.2018)

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