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Regelwerk
Änderungstext

ISRL-IT-Nutzung
Informationssicherheitsrichtlinie über die Nutzung von Informationstechnik durch Anwenderinnen und Anwender

- Niedersachsen -

Vom 1. November 2017
(Nds.MBl. Nr 44 vom 15.11.2017 S. 1463)



Bezug: Gem. RdErl. v. 11.6.2013 (Nds. MBl. S. 480), zuletzt geändert durch Gem. RdErl. v. 10.4.2017 (Nds. MBl. S. 486)

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 02.11.2017 wie folgt geändert:

1. Nummer 5.3

5.3 Verhalten bei Sicherheitsvorfällen

5.3.1 Es sind Regelungen über das Verhalten der Anwenderinnen und Anwender bei Sicherheitsvorfällen oder einem dahingehenden Verdacht zu treffen, welche sicherstellen, dass die entsprechenden Informationen unverzüglich an die zuständige Stelle, in der Regel an die zuständige Informationssicherheitsbeauftragte oder an den zuständigen Informationssicherheitsbeauftragten, übermittelt werden.

5.3.2 Ein Sicherheitsvorfall ist ein Ereignis, das eine Einschränkung oder den Verlust der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität von Daten und Systemen nach sich ziehen kann.

wird gestrichen.

2. Nummer 3 der Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 3.1 wird der Klammerzusatz "[der oder dem Informationssicherheitsbeauftragen]" durch den Klammerzusatz "[der zuständigen Meldestelle]" ersetzt.

b) Nummer 3.2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

alt neu
Ein Sicherheitsvorfall ist ein unerwünschtes Ereignis, das eine Einschränkung oder den Verlust der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität von Daten und Systemen nach sich ziehen kann. "Ein Sicherheitsvorfall ist ein anhand eines Katalogs bewertetes Ereignis i. S. der Informationssicherheit, das eine Einschränkung oder den Verlust der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität von Informationen nach sich zieht, nach sich gezogen hat oder nach sich gezogen haben könnte."
ID 171871 ENDE

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(Stand: 23.07.2018)

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