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ISRL-E-Mail-Nutzung -
Informationssicherheitsrichtlinie über die Nutzung des E-Mail-Dienstes
- Niedersachsen -
Vom 03. Mai 2017
(Nds.MBl. Nr. 19 vom 17.05.2017 S. 567)
Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 3.5.2017
- CIO-02850/0110-0003 -
Bezug: Gem. RdErl. v. 30.7.2014 (Nds. MBl. S. 592)
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.06.2017 wie folgt geändert:
1. Der Bezug erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| Bezug: Gem. RdErl. v. 12.7.2011 (Nds. MBl. S. 518), geändert durch Gem. RdErl. v. 2 3. 10. 2.013 (Nds. MBl. S. 864) -VORIS 20500 - | "Bezug: Gem. RdErl. v. 9.11.2016 (Nds. MBl. S. 1193) - VORIS 20500 -". |
2. In Nummer 1 Abs. 2 wird der Klammerzusatz "(Nummer 1.1 des Bezugserlasses)" durch den Klammerzusatz "(Nummern 1.1 bis 1.3 des Bezugserlasses)" ersetzt.
3. Nummer 5 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5.4 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| 5.4 Posteingänge
5.4.1 Die Behördenleitung regelt, wie mit eingehenden E-Mails zu verfahren ist, die ein Bedrohungspotenzial erkennen lassen. 5.4.2 Die automatische Weiterleitung von E-Mails auf Postfächer außerhalb des Landesnetzes und die Nutzung privater E-Mail-Adressen für dienstliche Zwecke ist den Anwenderinnen und Anwendern zu untersagen. |
"5.4 Posteingänge
Die Behördenleitung regelt, wie mit eingehenden E-Mails zu verfahren ist, die ein Bedrohungspotenzial erkennen lassen." |
b) In Nummer 5.5.1 werden die Worte "gemäß Nummer 3.7 der ISLL" durch die Worte "gemäß der ISRL-Konzeption" ersetzt.
c) Es wird die folgende Nummer 5.7 angefügt:
"5.7 Umgang mit Postfächern außerhalb des Landesnetzes
5.7.1 Die automatische Weiterleitung von E-Mails auf Postfächer außerhalb des Landesnetzes ist unzulässig.
5.7.2 Der dienstliche E-Mail-Verkehr mit Dritten über private E-Mail-Adressen ist den Anwenderinnen und Anwendern zu untersagen. Die Behördenleitung hat in den Ausnahmefällen, in denen sie den Anwenderinnen und Anwendern die sonstige Nutzung privater E-Mail-Adressen zu dienstlichen Zwecken generell oder im Einzelfall erlaubt, erhöhte Sorgfaltspflichten (insbesondere Dokumentations- und Vertraulichkeitspflichten) aufzuerlegen. In diesen Fällen finden die Regelungen der Nummer 5.7 Sätze 2 bis 4 der ISRL-IT-Nutzung keine Anwendung."
4. Nummer 6 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| 6. Schlussbestimmung
Dieser Gem. RdErl. tritt am 1.8.2014 in Kraft. |
"6. Schlussbestimmungen
Dieser Gem. RdErl. tritt am 1.8.2014 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft." |
5. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) Nummer 3.5 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| 3.5 Dienstliche Nutzung privater E-Mail-Adressen und automatische Weiterleitung
Die Nutzung privater E-Mail-Adressen für dienstliche Zwecke und die automatische Weiterleitung von E-Mails auf Postfächer außerhalb des Landesnetzes sind unzulässig. |
"3.5 Umgang mit Postfächern außerhalb des Landesnetzes
3.5.1 Die automatische Weiterleitung von E-Mails auf Postfächer außerhalb des Landesnetzes ist unzulässig. 3.5.2 Die Nutzung privater E-Mail-Adressen für dienstliche Zwecke ist unzulässig. (Alternativ: Der dienstliche E-Mail-Verkehr mit Dritten über private E-Mail-Adressen ist unzulässig. Die übrige Nutzung privater E-Mail-Adressen für innerdienstliche Zwecke ist zulässig, soweit die Dokumentationspflichten [sowie ...] beachtet werden. In diesen Fällen gelten erhöhte Sorgfaltspflichten, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung der Vertraulichkeit [sowie ...].)" |
b) Nummer 7.2.1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Worte "gemäß Nummer 3.7 der Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit (ISLL)" durch die Worte "gemäß der ISRL-Konzeption" ersetzt.
bb) In Satz 2 werden die Worte "dem Sicherheitskonzept gemäß ISLL" durch die Worte "der Sicherheitskonzeption gemäß der ISRL-Konzeption" ersetzt.
ID 17/0821
| ENDE |
(Stand: 23.07.2018)
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