Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

ISRL-E-Mail-Nutzung -
Informationssicherheitsrichtlinie über die Nutzung des E-Mail-Dienstes

- Niedersachsen -

Vom 03. Mai 2017
(Nds.MBl. Nr. 19 vom 17.05.2017 S. 567)



Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 3.5.2017
- CIO-02850/0110-0003 -

Bezug: Gem. RdErl. v. 30.7.2014 (Nds. MBl. S. 592)

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.06.2017 wie folgt geändert:

1. Der Bezug erhält folgende Fassung:

alt neu
Bezug: Gem. RdErl. v. 12.7.2011 (Nds. MBl. S. 518), geändert durch Gem. RdErl. v. 2 3. 10. 2.013 (Nds. MBl. S. 864) -VORIS 20500 - "Bezug: Gem. RdErl. v. 9.11.2016 (Nds. MBl. S. 1193) - VORIS 20500 -".

2. In Nummer 1 Abs. 2 wird der Klammerzusatz "(Nummer 1.1 des Bezugserlasses)" durch den Klammerzusatz "(Nummern 1.1 bis 1.3 des Bezugserlasses)" ersetzt.

3. Nummer 5 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 5.4 erhält folgende Fassung:

alt neu
5.4 Posteingänge

5.4.1 Die Behördenleitung regelt, wie mit eingehenden E-Mails zu verfahren ist, die ein Bedrohungspotenzial erkennen lassen.

5.4.2 Die automatische Weiterleitung von E-Mails auf Postfächer außerhalb des Landesnetzes und die Nutzung privater E-Mail-Adressen für dienstliche Zwecke ist den Anwenderinnen und Anwendern zu untersagen.

"5.4 Posteingänge

Die Behördenleitung regelt, wie mit eingehenden E-Mails zu verfahren ist, die ein Bedrohungspotenzial erkennen lassen."

b) In Nummer 5.5.1 werden die Worte "gemäß Nummer 3.7 der ISLL" durch die Worte "gemäß der ISRL-Konzeption" ersetzt.

c) Es wird die folgende Nummer 5.7 angefügt:

"5.7 Umgang mit Postfächern außerhalb des Landesnetzes

5.7.1 Die automatische Weiterleitung von E-Mails auf Postfächer außerhalb des Landesnetzes ist unzulässig.

5.7.2 Der dienstliche E-Mail-Verkehr mit Dritten über private E-Mail-Adressen ist den Anwenderinnen und Anwendern zu untersagen. Die Behördenleitung hat in den Ausnahmefällen, in denen sie den Anwenderinnen und Anwendern die sonstige Nutzung privater E-Mail-Adressen zu dienstlichen Zwecken generell oder im Einzelfall erlaubt, erhöhte Sorgfaltspflichten (insbesondere Dokumentations- und Vertraulichkeitspflichten) aufzuerlegen. In diesen Fällen finden die Regelungen der Nummer 5.7 Sätze 2 bis 4 der ISRL-IT-Nutzung keine Anwendung."

4. Nummer 6 erhält folgende Fassung:

alt neu
6. Schlussbestimmung

Dieser Gem. RdErl. tritt am 1.8.2014 in Kraft.

"6. Schlussbestimmungen

Dieser Gem. RdErl. tritt am 1.8.2014 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft."

5. Die Anlage wird wie folgt geändert:

a) Nummer 3.5 erhält folgende Fassung:

alt neu
3.5 Dienstliche Nutzung privater E-Mail-Adressen und automatische Weiterleitung

Die Nutzung privater E-Mail-Adressen für dienstliche Zwecke und die automatische Weiterleitung von E-Mails auf Postfächer außerhalb des Landesnetzes sind unzulässig.

"3.5 Umgang mit Postfächern außerhalb des Landesnetzes

3.5.1 Die automatische Weiterleitung von E-Mails auf Postfächer außerhalb des Landesnetzes ist unzulässig.

3.5.2 Die Nutzung privater E-Mail-Adressen für dienstliche Zwecke ist unzulässig. (Alternativ: Der dienstliche E-Mail-Verkehr mit Dritten über private E-Mail-Adressen ist unzulässig. Die übrige Nutzung privater E-Mail-Adressen für innerdienstliche Zwecke ist zulässig, soweit die Dokumentationspflichten [sowie ...] beachtet werden. In diesen Fällen gelten erhöhte Sorgfaltspflichten, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung der Vertraulichkeit [sowie ...].)"

b) Nummer 7.2.1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Worte "gemäß Nummer 3.7 der Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit (ISLL)" durch die Worte "gemäß der ISRL-Konzeption" ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Worte "dem Sicherheitskonzept gemäß ISLL" durch die Worte "der Sicherheitskonzeption gemäß der ISRL-Konzeption" ersetzt.

ID 17/0821

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion