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Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes
- Hessen -
Vom 26. Januar 2017
(GVBl. Nr. 2 vom 06.02.2017 S. 14)
Aufgrund
Die Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes vom 17. Dezember 2007 (GVBl. I S. 926), geändert durch Verordnung vom 20. November 2012 (GVBl. S. 410), wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Nr. 3 wird nach dem Wort "Regierungspräsidium" das Wort "Kassel" eingefügt.
b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(2) Die Geschäftsführung der staatlichen Prüfungsausschüsse nach § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung wird für die Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und für den Regierungsbezirk Kassel der Industrie- und Handelskammer Kassel übertragen. | "(2) Die Geschäftsführung des staatlichen Prüfungsausschusses nach § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung wird der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg übertragen." |
2. Nach § 2 wird als neuer § 3 eingefügt:
" § 3
Zuständige Kontaktstelle im Sinne des Art. 6 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums (ABl. EU Nr. L 316 S. 1) ist das Regierungspräsidium Darmstadt."
3. Der bisherige § 3 wird § 4.
4. Der bisherige § 4 wird § 5 und wie folgt geändert:
a) Nach Nr. 1 wird als neue Nr. 2 eingefügt:
"2. die Bediensteten der Forst- und Fischereiverwaltung im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben nach § 11 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes vom 12. Juni 2007 (GVBl. I S. 323), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Oktober 2012 (GVBl. S. 326),"
b) Die bisherigen Nr. 2 bis 6 werden die Nr. 3 bis 7.
§ 5
Es werden aufgehoben:
wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 17/0248
ENDE |
(Stand: 23.07.2018)
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