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Regelwerk; Anlagentechnik

Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz über den Vollzug des Marktüberwachungsgesetzes hinsichtlich Produkten nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 und hinsichtlich Produkten im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes
- Bremen -

Vom 26. Juli 2021
(Brem.ABl. Nr. 167 vom 27.07.2021 S. 717)



1. Zuständig für den Vollzug des Marktüberwachungsgesetzes hinsichtlich Produkten nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 und hinsichtlich Produkten im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen. Die Zuständigkeit umfasst im Einzelnen Produkte, die Gegenstand

  1. der Verordnung (EU) 2016/425 und
  2. der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie
  3. der Richtlinie 2006/42/EG,
  4. der Richtlinie 2009/48/EG,
  5. der Richtlinie 2013/29/EU,
  6. der Richtlinie 2014/29/EU,
  7. der Richtlinie 2014/34/EU,
  8. der Richtlinie 2014/35/EU,
  9. der Richtlinie 2014/68/EU und
  10. der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind, sowie
  11. Produkte im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

2. Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz über den Vollzug des Marktüberwachungsgesetzes hinsichtlich Produkten nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 und hinsichtlich Produkten im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes vom 12. Juli 2021 (Brem.ABl. S. 670) außer Kraft.

ENDE

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