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Regelwerk, Anlagentechnik

Bekanntmachung über die Datei führende Stelle und die zu übermittelnden
anlagenspezifischen Daten nach der Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen

- Bremen -

Vom 26. September 2005
(ABl. Nr. 95 vom 14.10.2005 S. 803 )


Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bestimmt:

§ 1

Datei führende Stelle nach § 4 der Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen vom 31. August 2004 (Brem.GBl. S. 445 - 7100-c-3) zur Erstellung und Führung von Anlagendateien ist die UMEG Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit, Großoberfeld 3, 76135 Karlsruhe.

§ 2

Die nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen zu übermittelnden anlagenspezifischen Daten ergeben sich aus Anlage 1. Sie entsprechen den Daten, die der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik auf der 45. Sitzung am 2./3. März 2005 beschlossen hat.

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

.

Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten (§ 15 Abs. 3 BetrSichV)  Anlage

1. Allgemeine Angaben zu Betreiber und Betriebsort für alle Anlagen und Geräte

2. Aufzugsanlagen

2.1 Stammdaten "Aufzugsanlage"

2.1.1 Grunddaten für alle Aufzugsanlagen

2.1.2 Besondere Angaben zu technischen Einrichtungen

2.2 Prüfbericht "Aufzugsanlage"

3. Druckanlagen

3.1 Stammdaten "Druckanlage"

3.1.1 Grunddaten für alle Druckanlagen

3.2 Prüfbericht "Druckanlage"

4. Druckgeräte

4.1 Stammdaten "Druckgerät'

4.1.1 Grunddaten für alle Druckgeräte

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