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Regelwerk, Anlagentechnik

Bekanntmachung
des Umweltministeriums über die in der Anlagendatei zu speichernden
anlagenspezifischen Daten überwachungsbedürftiger Anlagen

- Baden-Württemberg -

Vom 28. September 2005
(GABl. Nr. 12 vom 28.09.2005 S. 714)
Gl.-Nr.: 7108


Nach § 3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über zugelassene Überwachungsstellen (ZÜSVO) haben die zugelassenen Überwachungsstellen die anlagenspezifische Daten überwachungsbedürftiger Anlagen nach Prüfungen im Sinne von §§ 14 und 15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an die dateiführende Stelle in der von dieser bestimmten Form und Frist zu übermitteln. Diese nach § 4 Abs. 3 ZÜSVO vom Umweltministerium zu bestimmenden anlagenspezifischen Daten werden bekannt gemacht (Anlage).

.

Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten (§ 15 Abs. 3 BetrSichV)  Anlage

1 Allgemeine Angaben zu Betreiber und Betriebsort für alle Anlagen und Geräte

2 Aufzugsanlagen

2.1 Stammdaten ≫Aufzugsanlage≪

2.1.1 Grunddaten für alle Aufzugsanlagen

2.1.2 Besondere Angaben zu technischen Einrichtungen

2.2 Prüfbericht ≫Aufzugsanlage≪

3 Druckanlagen

3.1 Stammdaten ≫Druckanlage≪

3.1.1 Grunddaten für alle Druckanlagen

3.2 Prüfbericht ≫Druckanlage≪

4 Druckgeräte

4.1 Stammdaten ≫Druckgerät≪

4.1.1 Grunddaten für alle Druckgeräte

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