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IT-Sicherheitsleitlinie - Leitlinie zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der Landesverwaltung Brandenburg
- Brandenburg -
Vom 2. Oktober 2007
(ABl. Nr. 42 vom 24.10.2007 S. 2187; 25.10.2012aufgehoben)
0 Präambel
Für die Staatskanzlei, die Landesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden, Einrichtungen und Landesbetriebe - im Folgenden Landesverwaltung - sowie für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes - im Folgenden Justiz - ist die Unversehrtheit, die Verfügbarkeit und in vielen Fällen auch die Vertraulichkeit von Informationen von größter Bedeutung. Maßgaben zur Informationssicherheit sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch Teil der Verpflichtungen gegenüber der parlamentarischen Kontrolle, den Aufsichtsbehörden und den Bürgern. Jeder Mitarbeiter der Landesverwaltung und Justiz muss daher sein Handeln nach diesen Maßgaben und den daraus abgeleiteten Standards und Richtlinien ausrichten.
Jede Dienststellenleitung beziehungsweise Geschäftsführung ist verantwortlich für die IT-Sicherheit in ihrem Bereich. Sie hat geeignete Maßnahmen im Sinne der IT-Sicherheitsleitlinie zu treffen, um die Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme und die Integrität der Informationen zu sichern. Bei behördenübergreifenden vernetzten Systemen hat sie zudem die Unterstützung des zentralen IT-Sicherheitsmanagements zu gewährleisten.
Jede Dienststellenleitung beziehungsweise Geschäftsführung hat die Risiken, die sich beim Einsatz von Informationstechnik ergeben, bewusst zu steuern. Optionen zur Behandlung der Risiken sind die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Verminderung der Risiken, die bewusste und objektive Akzeptanz der Risiken und die Übertragung der Risiken auf Dienstleister beziehungsweise Versicherungen. Bei der Erarbeitung von Richt- beziehungsweise Leitlinien zum Risikomanagement beziehungsweise zum Qualitätsmanagement in der Landesverwaltung und Justiz sind die Regelungen der IT-Sicherheitsleitlinie zu berücksichtigen.
1 Gegenstand und Geltungsbereich
Die IT-Sicherheitsleitlinie dient der Gewährleistung der IT-Sicherheit in der Landesverwaltung und Justiz. Die IT-Sicherheitsleitlinie beschreibt den Aufbau und den Betrieb eines zentral koordinierten, ressortübergreifenden Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Ziel des ISMS ist es, durch eine ressortübergreifende IT-Sicherheitskoordinierung und ressortübergreifende Regelwerke die Erfüllung der IT-Sicherheitsziele der Landesverwaltung und Justiz zu gewährleisten.
Durch die IT-Sicherheitsleitlinie soll sichergestellt werden, dass dem jeweiligen Schutzzweck angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um Informationswerte und personenbezogene Daten angemessen zu schützen und um die Verfügbarkeit von informationstechnischen beziehungsweise kommunikationstechnischen Verfahren zu gewährleisten.
Die IT-Sicherheitsleitlinie ist Bestandteil eines hierarchisch abgestuften Regelwerks:
Die IT-Sicherheitsleitlinie gilt für die Landesverwaltung und Justiz. Sie muss von allen Dienststellen der Landesverwaltung und Justiz entsprechend ihrer Aufgabenverantwortung umgesetzt und ausgestaltet werden.
Dem Landtag und dem Landesrechnungshof wird die Anwendung der IT-Sicherheitsleitlinie empfohlen.
Bei einer zukünftigen Beteiligung der Kommunen des Landes Brandenburg an gemeinsamen E-Government-Vorhaben im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie kann diese IT-Sicherheitsleitlinie auch auf diese Bereiche ausgedehnt werden.
Länderübergreifende IT-Verbünde auf Grundlage von Staatsverträgen oder Verwaltungsabkommen sind von der Regelung im Zusammenhang mit dieser Leitlinie ausgenommen, soweit die Gewährleistung der IT-Sicherheit im entsprechenden Verbund geregelt wird. Das im Verbund erzielte Sicherheitsniveau darf dabei nicht hinter das in dieser Sicherheitsleitlinie beschriebene Niveau zurückfallen.
2 Definitionen
Für die IT-Sicherheitsleitlinie gelten die folgenden Definitionen.
2.1 IT-Sicherheit
IT-Sicherheit im Sinne von Informationssicherheit ist die Sicherung und Aufrechterhaltung der:
2.2 Informationssicherheitsmanagementsystem ( ISMS)
Unter einem ISMS wird der Teil des gesamten Managementsystems verstanden, der auf Basis eines Geschäftsrisikoansatzes die Entwicklung, Implementierung, Durchführung, Überwachung, Überprüfung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der IT-Sicherheit abdeckt. Das Managementsystem umfasst dabei Strukturen, Richtlinien, Planungsaktivitäten, Verantwortlichkeiten, Praktiken, Verfahren, Prozesse und Ressourcen einer Organisation.
2.3 Informationstechnik (IT)
Informationstechnik (IT) im Sinne der IT-Sicherheitsleitlinie umfasst alle Formen der elektronischen Informationsverarbeitung und Telekommunikation.
2.4 Informationseigentümer
Zu jedem IT-unterstützten Geschäftsprozess und jeder Fachanwendung muss ein Ansprechpartner benannt werden, der als sogenannter Informationseigentümer für alle Fragen der Informationsverarbeitung und der Informationssicherheit im Rahmen dieses Geschäftsprozesses verantwortlich ist.
Der Verantwortliche für einen Geschäftsprozess muss als Informationseigentümer (siehe Nummer 5.1) sicherstellen, dass die für seinen Geschäftsprozess relevanten IT-Sicherheitsmaßnahmen dem Sicherheits- und Kontrollumfang der Schutzbedarfsfeststellung entsprechen.
2.5 Sicherheitsdomänen
IT-Sicherheitsrichtlinien beziehungsweise Sicherheitskonzepte beziehen sich immer auf eine bestimmte Sicherheitsdomäne. Als Sicherheitsdomäne wird dabei ein logisch, organisatorisch oder räumlich zusammengehöriger Bereich mit einheitlichen Sicherheitsanforderungen und/oder einheitlicher Sicherheitsadministration bezeichnet. Insbesondere bilden die Ressorts eigene Sicherheitsdomänen.
3 Ziele der IT-Sicherheit
Allgemeingültige Sicherheitsziele innerhalb der Landesverwaltung und Justiz sind:
Jedes Ressort kann für seinen Bereich weitere angepasste IT-Sicherheitsziele aufstellen.
4 Grundsätze der Sicherheitspolitik
Bei der Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinien beziehungsweise Sicherheitskonzepten sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen.
4.1 Angemessenheit von Sicherheitsmaßnahmen
Aufwand und Ziele von Sicherheitsmaßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, wobei das Verhältnis nach den Methoden des IT-Grundschutzhandbuches des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (IT-GSHB) oder anderen anerkannten Methoden bestimmt werden muss.
Neben der Beachtung gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsanforderungen müssen sich daraus ergebende Sicherheitsmaßnahmen zugleich auch immer im Verhältnis zum Schutzzweck einer Angemessenheitsprüfung unterzogen werden.
Bei der Auswahl und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass der Ablauf von Geschäftsprozessen möglichst wenig durch die Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigt wird.
4.2 Bereitstellung von ausreichenden Ressourcen für die IT-Sicherheit
Zur Erreichung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Maßes an IT-Sicherheit sind ausreichende finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen bereitzustellen. Beim Festlegen des IT-Sicherheitsniveaus und bei der Formulierung konkreter IT-Sicherheitsanforderungen für die jeweilige Einrichtung ist darauf zu achten, dass das angestrebte IT-Sicherheitsniveau auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sollten die gestellten Sicherheitsanforderungen nicht finanzierbar sein, müssen die Sicherheitsanforderungen, aber auch die Geschäftsprozesse und die Art und Weise des IT-Betriebes grundsätzlich überdacht werden.
4.3 Einbindung aller Mitarbeiter in den IT-Sicherheitsprozess
IT-Sicherheit betrifft ohne Ausnahme alle Mitarbeiter. Jeder Einzelne kann durch verantwortungs- und sicherheitsbewusstes Handeln dabei helfen, Schäden zu vermeiden und zum Erfolg beitragen. Sensibilisierung für IT-Sicherheit und fachliche Schulungen der Mitarbeiter sind daher eine Grundvoraussetzung für IT-Sicherheit.
Mitarbeiter müssen über den Sinn von Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn sie Komfort- oder Funktionseinbußen zur Folge haben. Die Sicherheitsmaßnahmen sollten für den Anwender transparent und verständlich sein, sofern dadurch kein Sicherheitsrisiko entsteht.
4.4 Informationsklassifizierung und Informationsschutz
Alle Informationen, welche im Rahmen von IT-unterstützten Geschäftsprozessen verarbeitet werden, müssen anhand ihres Schutzbedarfs klassifiziert werden. Die Schutzbedarfsfeststellung und deren Dokumentation erfolgt dabei entsprechend den Vorgaben des BSI-Standards 100-2.
4.5 Sicherheit der Informationssysteme während des Lebenszyklus
Vor dem erstmaligen Einsatz von informationstechnischen beziehungsweise kommunikationstechnischen Verfahren ist zu prüfen, ob Risiken gemäß den ermittelten Schutzzielen bestehen oder sich durch den Einsatz ergeben können. Einschlägige rechtliche Regelungen, insbesondere das Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG), sind zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind im Rahmen eines nach den BSI-Standards 100-2 und 100-3 erstellten Sicherheitskonzeptes geeignete Sicherheitsmaßnahmen zur Behandlung der Risiken zu bestimmen und für das Verfahren umzusetzen. Dabei ist das IT-GSHB in der jeweils aktuellen Version als Maßnahmenkatalog zugrunde zu legen. Ausnahmen hiervon sind zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass das erreichte Schutzniveau nicht hinter das der BSI-Standards und des IT-GSHB zurückfällt. Für Bereiche mit hohem beziehungsweise sehr hohem Schutzbedarf sind zusätzliche Methoden anzuwenden, zum Beispiel erweiterte Risikoanalysen, Penetrationstests oder Differenz-Sicherheitsanalysen.
Während des Lebenszyklus von Informationssystemen müssen die Risikoanalysen in angemessenen Abständen regelmäßig wiederholt werden, um zu prüfen, ob die ausgewählten Sicherheitsmaßnahmen noch ausreichend sind.
Neue Hardware beziehungsweise Software muss den geltenden IT-Sicherheitsstandards des Landes Brandenburg entsprechen.
4.6 Bildung von IT-Sicherheitsdomänen
Sicherheitsdomänen sind durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen abzugrenzen. Die technische Abgrenzung kann zum Beispiel durch eine Firewall und die organisatorische Abgrenzung durch die Bildung einer entsprechenden IT-Sicherheitsorganisation erfolgen.
5 Rollen und Verantwortlichkeiten
5.1 Informationseigentümer
Der Informationseigentümer ist zuständig für:
Der Informationseigentümer muss die Zugänglichkeit auf Informationen sowie den Umfang und die Art der Autorisierung definieren, die im jeweiligen Zugriffsverfahren erforderlich ist. Bei diesen Entscheidungen ist Folgendes zu berücksichtigen:
5.2 Nutzer
Nutzer sind bei der Erstellung, Nutzung und Verwaltung von Informationen verpflichtet, die 1T-Sicherheitsleitlinie und die IT-Sicherheitsstandards sowie die weiteren Maßgaben der Landesverwaltung und Justiz, denen die IT-Sicherheitsleitlinie zugrunde liegt, einzuhalten.
5.3 IT-Sicherheitsmanagement
Für jede IT-Sicherheitsdomäne sind IT-Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise verantwortliche Administratoren zu benennen.
Zur Unterstützung eines effektiven IT-Sicherheitsmanagements in der Landesverwaltung wird ein ressortübergreifendes Expertenteam gebildet (siehe Nummer 6.1).
6 Die IT-Sicherheitsorganisation
6.1 Das IT-Sicherheitsmanagement-Team
Eine wesentliche Bedeutung für die IT-Sicherheitsorganisation der Landesverwaltung hat das IT-Sicherheitsmanagement-Team. Das IT-Sicherheitsmanagement-Team wird durch den IT-Sicherheitsmanager der Landesverwaltung und die IT-Sicherheitsbeauftragten der Staatskanzlei und der Ressorts gebildet. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, der Zentrale IT-Dienstleister des Landes und der Ausschuss für Organisation (AfO) wirken beratend mit. Das IT-Sicherheitsmanagement-Team arbeitet eng mit dem 1MA-IT zusammen.
Vorsitz und Geschäftsführung des IT-Sicherheitsmanagement-Teams obliegen der IT-Leitstelle, welche durch den IT-Sicherheitsmanager vertreten wird.
Die Verwaltung des Landtages und der Landesrechnungshof können nach eigenem Ermessen jederzeit beratend mitwirken. Sie werden zu den Sitzungen des IT-Sicherheitsmanagement-Teams eingeladen und über die Ergebnisse der Sitzungen unterrichtet.
Andere Verwaltungseinheiten oder Einzelpersonen, auch Externe, können auf Einladung durch den IT-Sicherheitsmanager beratend hinzugezogen werden.
Das IT-Sicherheitsmanagement-Team hat folgende Aufgaben:
6.2 Die IT-Leitstelle und der IT-Sicherheitsmanager
Der IT-Leitstelle werden folgende Funktionen und Aufgaben zugewiesen:
Der von der IT-Leitstelle eingesetzte IT-Sicherheitsmanager der Landesverwaltung hat folgende Aufgaben:
6.3 Der IT-Sicherheitsbeauftragte des Ressorts
Die Staatskanzlei und jedes Ministerium haben einen fachlich qualifizierten IT-Sicherheitsbeauftragten für ihr Ressort zu benennen. Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist zuständig für die Wahrnehmung aller Belange der IT-Sicherheit innerhalb des Ressorts. Die Hauptaufgabe des IT-Sicherheitsbeauftragten besteht darin, die Dienststellenleitung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Hinblick auf die IT-Sicherheit zu beraten und bei deren Umsetzung zu unterstützen. Die Aufgaben des IT-Sicherheitsbeauftragten des Ressorts umfassen unter anderem:
Für den nachgeordneten Bereich können die Ressorts in eigener Zuständigkeit weitere IT-Sicherheitsbeauftragte benennen oder die Benennung auf diesen Bereich delegieren.
Der IT-Sicherheitsbeauftragte des Ressorts beziehungsweise der betroffene Bereichs-IT-Sicherheitsbeauftragte ist bei alten neuen Projekten mit IT-Bezug sowie bei der Einführung neuer IT Anwendungen und IT-Systeme zu beteiligen, um die Beachtung von IT-Sicherheitsaspekten in den verschiedenen Projektphasen zu gewährleisten.
Die fachliche Qualifikation und die Arbeitsfähigkeit der IT-Sicherheitsbeauftragten in den Ressorts und der nachgeordneten Bereiche wird gewährleistet durch Freistellung im erforderlichen Umfang sowie regelmäßige Fortbildung.
6.4 CERT-Brandenburg
Für die Landesverwaltung und Justiz ist beim Zentralen ITDienstleister schrittweise ein CERT-Brandenburg als zentrale Anlaufstelle für präventive und reaktive Maßnahmen in Bezug auf sicherheits- und verfügbarkeitsrelevante Vorfälle aufzubauen.
Die Dienstleistungen des CERT-Brandenburg umfassen:
7 Der landesweite IT-Sicherheitsprozess
Der landesweite IT-Sicherheitsprozess hat das Ziel, in allen Ressorts ein ISMS zur Gewährleistung des IT-Grundschutzes entsprechend den BSI-Standards 100-1 und 100-2 zu etablieren. Zur Sicherstellung der Qualität des ISMS ist die Beschreibung des IT-Sicherheitsprozesses durch ein PDCA-Modell mit den Phasen Planen, Durchführen, Überwachen und Optimieren geeignet (siehe Abbildung 2).
7.1 Planen des ISMS
Die Ressorts passen ihren IT-Sicherheitsprozess den Vorgaben des BSI-Standards 100-2 an. Die Ressorts verabschieden auf der Grundlage der IT-Sicherheitsleitlinie für ihren Geschäftsbereich eine IT-Sicherheitsrichtlinie und legen IT-Sicherheitsdomänen fest.
Das IT-Sicherheitsmanagement-Team konkretisiert die Maßnahmen des IT-GSHB durch Vorschläge zu landesweit verbindlichen IT-Systemrichtlinien beziehungsweise IT-Sicherheitsstandards (siehe Anlage 1), die dann vom Landesausschuss für E-Government und IT beschlossen werden.
7.2 Umsetzung und Durchführung des ISMS
Alle Dienststellen der Landesverwaltung und Justiz haben für ihren Bereich (IT-Sicherheitsdomäne) unter Beachtung der IT-Sicherheitsleitlinie und der jeweiligen IT-Sicherheitsrichtlinie eine IT-Sicherheitskonzeption nach IT-Grundschutz gemäß BSI-Standard 100-2 mit konkreten organisatorischen und technischen Anforderungen, Verantwortlichkeiten, Sicherheitsmaßnahmen und Regeln zur Durchsetzung zu erstellen.
Insbesondere sind für jede Dienststelle der Landesverwaltung und Justiz ein Virenschutzkonzept, ein Datensicherungs- und Archivierungskonzept, ein Notfallvorsorgekonzept und IT-Sicherheitsregeln für die IT-Nutzung zu erarbeiten.
7.3 Überwachung und Prüfung des ISMS
Die IT Stellen sind verpflichtet, alle aufgetretenen Sicherheitsvorfälle, welche die IT-Sicherheit anderer Dienststellen der Landesverwaltung und Justiz beeinträchtigen könnten, dem CERT-
Brandenburg zu melden. Dies umfasst unter anderem Virenmeldungen, festgestellte Einbruchsversuche in IT-Systeme, festgestellte IT-Sicherheitslücken, Verlust von Backupmedien mit Systemkonteninformationen und auffällige Aktivitäten auf Firewallsystemen beziehungsweise auf Intrusion Detection Systemen.
Das CERT-Brandenburg klassifiziert die gemeldeten Vorfälle und informiert je nach Schwere der Sicherheitsvorfälle den IT-Sicherheitsmanager und die 1T-Sicherheitsbeauftragten weiterer Ressorts.
Die IT-Leitstelle richtet beim CERT-Brandenburg eine Datenbank ein, in der Sicherheitsverletzungen und -vorfälle erfasst werden. Die jeweilige Dienststellenleitung beziehungsweise Geschäftsführung kann sich für den eigenen Bereich auf Grundlage dieser Datenbank jederzeit einen Überblick über die Gefährdungslage verschaffen.
Der IT-Sicherheitsmanager überprüft regelmäßig die Wirksamkeit des ISMS. Er kann dazu in allen Ressorts Penetrationstests oder angemessene Sicherheits-Audits vorgeben. Die Durchführung von Penetrationstests oder Sicherheits-Audits wird dann durch den IT-Sicherheitsbeauftragten des jeweiligen Ressorts gesteuert. Für die Penetrationstests vereinbart das IT-Sicherheitsmanagement-Team ein verbindliches Testszenario.
Der IT-Sicherheitsmanager wertet mit dem betroffenen IT-Sicherheitsbeauftragten die vorgenommenen Audits aus und entwickelt mit den IT-Sicherheitsbeauftragten gemeinsam einen Behandlungsplan der durch das Audit festgestellten Risiken.
Des Weiteren fragt der IT-Sicherheitsmanager jährlich den Stand der IT-Sicherheit in den Ressorts ab. Unter Berücksichtigung der Auditergebnisse, der Sicherheitsvorfälle, der Vorschläge und des Feedbacks der IT-Sicherheitsbeauftragten der Ressorts erstellt der IT-Sicherheitsmanager einen jährlichen IT-Sicherheitsbericht und legt diesen dem Landesausschuss für E-Government und IT zum Beschluss vor. Der IT Sicherheitsbericht schätzt die aktuellen Risiken ein, trifft Aussagen zur Wirksamkeit des ISMS und zur Wirksamkeit der durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen und beinhaltet einen Plan zur Behandlung der identifizierten Risiken.
7.4 Aufrechterhaltung und Verbesserung des ISMS
Das IT-Sicherheitsmanagement-Team setzt die im IT-Sicherheitsbericht identifizierten und durch den Landesausschuss für E-Government und IT beschlossenen Verbesserungen des ISMS um. Das IT-Sicherheitsmanagement-Team stellt sicher, dass die Verbesserungen die beabsichtigten Ziele erreichen.
Das IT-Sicherheitsmanagement-Team überprüft in regelmäßigen Abständen, ob:
8 IT-Sicherheitsstandards
Die Standards in Bezug auf IT-Sicherheit sind in der Anlage 2 der IT-Standardisierungsrichtlinie (IT-Standards) aufgeführt. Die Schwerpunkte der Fortschreibung der IT-Sicherheitsstandards liegen der IT-Sicherheitsleitlinie als Anlage 1 bei.
9 Durchsetzung
Die Ressorts regeln in ihrer jeweiligen IT-Sicherheitsrichtlinie die Durchsetzung der Vorgaben der IT-Sicherheitsleitlinie.
Stellt die IT Leitstelle Verstöße gegen die Vorgaben der IT-Sicherheitsleitlinie oder Sicherheitsverletzungen von Dienststellen im Landesverwaltungsnetz (LVN) fest, so wird die betreffende Dienststelle über den zuständigen IT-Sicherheitsbeauftragten des Ressorts aufgefordert, in einer angemessenen Frist die Sicherheitsverletzungen zu beheben beziehungsweise die Vorgaben der IT-Sicherheitsleitlinie umzusetzen.
Bei anhaltenden Verstößen gegen die Vorgaben der IT-Sicherheitsleitlinie oder bei anhaltenden Sicherheitsverletzungen von Dienststellen im LVN eskaliert die IT-Leitstelle den Vorfall im Landesausschuss für E-Government und IT. Der Landesausschuss kann geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit im Landesverwaltungsnetz (LVN) beschließen.
10 Schlussbestimmungen
Die IT-Sicherheitsleitlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Intranet der Landesregierung in Kraft und gilt fünf Jahre nach Veröffentlichung.
Abkürzungen
AfO | Ausschuss für Organisation |
BSI | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |
CERT | Computer Emergency Response Team |
GSHB | Grundschutzhandbuch |
IMA-IT | Interministerieller Ausschuss für Informationstechnik |
IT | Informationstechnik |
ISMS | Informationssicherheitsmanagementsystem |
LVN | Landesverwaltungsnetz |
PDCA | Plan-Do-Check-Act (Planen-Durchführen-Kontrollieren-Handeln) |
SPAM | Synonym für unerwünschte, unangeforderte (Massen-)Werbung per E-Mail |
VPN | Virtual Private Network |
WLAN | Wireless Local Area Network |
Quellen
BSI: IT-Grundschutzhandbuch 2006. Bonn 2006
BSI: Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS), BSI-Standard 100-1, Version 1.0. Bonn Dezember 2005
BSI: IT-Grundschutz-Vorgehensweise, BSI-Standard 100-2, Version 1.0. Bonn Dezember 2005
BSI: Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz, BSI-Standard 100-3, Version 2.0. Bonn September 2005
BS ISO/IEC 17.799:2000 "Information technology - Code of practice for information security management". London 2000
BS 7799-2:2002 "Information security management systems - Specification with guidance for use". London 2002
BMI: Nationaler Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen (NPSI). Berlin Juli 2005
OECD: OECD Guidelines for the Security of Information Systems and Networks - Towards a Culture of Security. Paris Juni 2002
Abbildung 1: IT-Sicherheitsmanagement-Pyramide
Abbildung 2: Aus ISMS-Prozesse angewandtes PDCA-Modell.
IT-Sicherheitsstandards unter Beobachtung für die Jahre 2007/2008 | Anlage 1 |
Bezüglich bestehender IT-Sicherheitsstandards wird auf die aktuelle IT-Standardisierungsrichtlinie verwiesen.
lm Rahmen der Fortschreibung der IT-Standards sollen in den Jahren 2007/2008 für den Bereich der IT-Sicherheitsstandards unter anderem folgende Standardisierungsaussagen getroffen werden:
VPN-Standard Festlegungen,*
*) Streichung abhängig von der Behandlung im Rahmen der aktuellen Fortschreibung IT-Standards 2007
ENDE | |
(Stand: 22.06.2022)
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