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Bekanntmachung von zugelassenen Überwachungsstellen nach § 37 Absatz 5 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)
Vom 02. Januar 2019
(GMBl. Nr. 2/3 vom 11.02.2019 S. 21)
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind gemäß § 37 Absatz 5 Satz 1 und 3 ProdSG in Verbindung mit § 21 Absatz 3 der Betriebssicherheitsverordnung von den zuständigen Landesbehörden die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Prüfstellen für die jeweils in der Tabelle genannten Aufgabenbereiche benannt worden. Diese Prüfstellen werden hiermit nach § 37 Absatz 5 Satz 1 ProdSG als zugelassene Überwachungsstellen bekannt gemacht.
Die Anlage 2 der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2006 (BAnz. 2007 S. 399), zuletzt geändert durch Bek. d. BMAS v. 1.7.2017 - IIIb3 - 35306-6 (GMBl 2017, S. 525) wird wie folgt geändert:
Im Eintrag "Ruhr Oel GmbH" wird die Angabe "Pawiker Straße 30" durch die Angabe "Alexandervon-Humboldt-Straße 1" ersetzt.
Das aktuelle Verzeichnis der zugelassenen Überwachungsstellen wird im Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter der Adresse www.produktsicherheitsportal.de (dort unter "Produktinformationen" und dann "Prüfstellen") veröffentlicht.
ENDE |
(Stand: 14.02.2019)
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