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Bekanntmachung von zugelassenen Überwachungsstellen nach § 37 Absatz 5 Satz 1 des
Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)
Vom 1. Juli 2017
(GMBl. Nr. 30 vom 25.08.2017 S. 525)
IIIb3 - 35306-6
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind gemäß § 37 Absatz 5 Satz 1 und 3 ProdSG in Verbindung mit § 21 Absatz 3 der Betriebssicherheitsverordnung von den zuständigen Landesbehörden die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Prüfstellen für die jeweils in der Tabelle genannten Aufgabenbereiche benannt worden. Diese Prüfstellen werden hiermit nach § 37 Absatz 5 Satz 1 ProdSG als zugelassene Überwachungsstellen bekannt gemacht.
1) Die Anlage 1 der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2006 (BAnz. 2007 S. 399), zuletzt geändert durch Bek. d. BMAS v. 5.1.2015 - IIIb3 - 35306-6 (GMBl 2015, S. 98) wird wie folgt geändert:
a) Der Eintrag "DEKRa EXAM GmbH" wird wie folgt erweitert:
Zugelassene Überwachungsstelle |
Aufgabenbereiche | Schleswig-Holstein |
DEKRa EXAM GmbH Dinnendahlstraße 9 44809 Bochum |
Druck Aufzugsanlagen Ex-Schutz |
|
X |
b) Im Eintrag der "Lloyd's Register Quality Assurance GmbH" wird die Bezeichnung "Lloyd's Register Quality Assurance GmbH" durch die Bezeichnung "Lloyd's Register Deutschland GmbH" ersetzt.
2) Die Anlage 2 der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2006 (BAnz. 2007 S. 399), zuletzt geändert durch Bek. d. BMAS v. 1.10.2015 - IIIb3 - 35306-6 (GMBl. 2016, S. 1186) wird wie folgt geändert:
a) Der Eintrag "BASF Schwarzheide GmbH"
BASF Schwarzheide GmbH
Technische Anlagenüberwachung
Schipkauer Str. 1
01986 SchwarzheideDruck 1 X Druck 2 X Druck 3 Druck 4 Ex-Schutz 1 umwelt-online - Demo-Version
(Stand: 23.07.2018)
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