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Regelwerk

Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)

Vom 30. Juni 2009
(GMBl. Nr. 27 vom 30.06.2009 S. 581)


"Produktsicherheit" und "Marktüberwachung" sind Schlüsselbegriffe unseres Marktgeschehens. Sie kennzeichnen das europäische Ziel, im Interesse von Wirtschaftsakteuren und Verbrauchern den freien Verkehr sicherer Produkte im Binnenmarkt zu gewährleisten. Zur Erreichung dieser Zielstellung kontrollieren die zuständigen Marktüberwachungsbehörden mit Unterstützung der Zollbehörden den Markt anhand angemessener Stichproben und treffen alle erforderlichen Maßnahmen. Mit einer wirksamen Marktüberwachung kann es gelingen, die Verwender vor Sicherheits- und Gesundheitsgefahren durch unsichere Produkte zu schützen. Zugleich stärkt dies den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit aller redlichen Wirtschaftsakteure.

Der Wechselwirkung zwischen Produktsicherheit, Verbraucherschutz und Marktüberwachung kommt im globalen Umfeld der Wirtschaftsbeziehungen international, europäisch und national in jüngerer Zeit immer mehr Bedeutung zu. Mit dem GPSG werden die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und ein ganz wesentlicher, volkswirtschaftlich bedeutsamer Anteil produktbezogener Binnenmarktrichtlinien umgesetzt; das GPSG nimmt hierbei in Deutschland eine besondere Rolle ein.

Die Durchführung dieses Gesetzes - und damit die Marktüberwachung - liegt in der Zuständigkeit der Länder. Unterstützt werden sie dabei durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die bestimmte Aufgaben im Bereich der Marktüberwachung wahrnimmt sowie koordinierend zwischen Bund und Ländern tätig ist. Marktüberwachung im europäischen Binnenmarkt kann erfolgreich nur gemeinsam gestaltet werden. Vor diesem Hintergrund hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung des BMAS die nachfolgenden Eckpunkte einer gemeinsamen Strategie erarbeitet und zur zügigen Umsetzung vorgelegt. Sie enthalten u. a. Ziele und Lösungswege im Hinblick auf die Optimierung bestehender Strukturen, Zuständigkeiten und Kornmunikations- und Informationssysteme sowie auf die Fortentwicklung der Rechtsvorschriften, der einheitlichen Durchführung der Marktüberwachungsmaßnahmen und der bestehenden nationalen und europäischen Kooperationsstrukturen. Diese Eckpunkte sind ein wichtiger Schritt hin zu einer verstärkten, effektiven und effizienten deutschen Marktüberwachung im europäischen Verbund. Sie könnten und sollten über diesen Bereich hinaus Ausgangspunkt für weitere notwendige Schritte zur Verbesserung und Stärkung des Marktüberwachungssystems insgesamt, national und europäisch sein.

Eckpunkte für eine
"Gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes ( GPSG )"

Die nachfolgend vorgeschlagenen Eckpunkte wurden von einer Adhoc-Arbeitsgruppe unter Federführung des BMAS erarbeitet. Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus Vertretern des Bundes (BMAS, BMELV, BMWi, BAua und der Bundesfinanzdirektion Südost - Zollverwaltung - für das BMF) und der Länder Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen für den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.

1 Grundsätzliche Herausforderungen und übergeordnetes Ziel

Das Thema Produktsicherheit und Marktüberwachung steht immer wieder im Focus der Öffentlichkeit. Ein Beispiel war die Rückrufaktion von in Fernost produziertem Spielzeug. Verschiedene Gremien und Institutionen waren mit dieser Thematik befasst. Das für Spielzeug federführende BMWi veranstaltete zur Diskussion der notwendigen Konsequenzen einen "Workshop zur Güte" sowie einen Meinungsaustausch der Bundesregierung mit den für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Länder. Ergebnis war die Bildung einer Adhoc-Arbeitsgruppe unter der Federführung des BMAS und Mitwirkung der zuständigen Bundesministerien, der BAua und der Länder. Ihr Auftrag ist es, Vorschläge zur Verbesserung und Optimierung der Marktüberwachung im Bereich des GPSG zu erarbeiten.

In Beschlüssen der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) und der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) zum Thema "Produktsicherheit" wird u. a. der Erhalt des GS-Zeichens oder die Einführung eines freiwilligen europäischen Sicherheitszeichens gefordert. Die WMK betont zudem das Erfordernis einer Stärkung und Vereinheitlichung der nationalen Marktüberwachung sowie eine Optimierung der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Sie hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) gebeten, im Bereich des GPSG geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Marktüberwachungsbehörden eine noch effizientere Arbeitsweise zu ermöglichen und den europäischen Informationsfluss zwischen den nationalen Marktüberwachungsbehörden intensivieren zu können. Die ASMK unterstreicht mit Beschluss vom November 2008 die Bedeutung der Marktüberwachung im Bereich des GPSG für Verbraucher und Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund ist eine enge länderübergreifende Zusammenarbeit und Abstimmung bei der Wahrnehmung der Vollzugsaufgaben unerlässlich. Hierzu sollen länderseitig schnellstmöglich Optimierungen im Bereich der Marktüberwachung vorgenommen werden.

Nach den Erkenntnissen der Marktüberwachungsbehörden werden Mängel bezüglich der Sicherheit nicht nur bei Spielzeug, sondern ebenso bei anderen technischen Verbraucherprodukten wie z.B. Elektroartikeln, Werkzeugen und Kleinmaschinen und auch bei Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen festgestellt. Zu berücksichtigen ist, dass im Segment der einfachen Massenprodukte die Importquote in Deutschland inzwischen bei über 80 Prozent bis nahezu 100 Prozent (z.B. bei Spielzeug und Textilien) liegt. In anderen Bereichen, etwa bei Maschinen, wird zurzeit noch viel in Deutschland und Europa gefertigt. Aber auch Billigimporte von einfachen Maschinen (z.B. Kettensägen) sind inzwischen an der Tagesordnung.

Diesen Herausforderungen der Globalisierung der Warenströme muss sich die Marktüberwachung stellen. Ziel muss sein, die Marktüberwachung in Deutschland so zu stärken, dass im Bereich des GPSG Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Verwender durch das Inverkehrbringen gefährlicher Produkte und damit zugleich Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft wirkungsvoll verhindert werden.

2 Ausgangssituation und Bestandsaufnahme

2.1 Europäischer und nationaler rechtlicher Rahmen

Für die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes wurde in den 80er-Jahren das so genannte "Neue Konzept" der EU ("New Approach") entwickelt. Das mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG konsolidierte Konzept geht von einer weitgehenden Eigenverantwortung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers aus, indem dieser durch Anbringen der CE-Kennzeichnung die Konformität seines Produktes mit den in den europäischen Richtlinien enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen deklariert. Vor diesem Hintergrund kommt der behördlichen Marktüberwachung eine hohe Bedeutung zu.

Aufgabe der Marktüberwachung ist es, die Einhaltung der Anforderungen der europäischen Richtlinien stichprobenartig zu kontrollieren und so das Inverkehrbringen gefährlicher Produkte zu verhindern bzw. einzuschränken. Derzeit steht dem freien Verkehr von Produkten im europäischen Binnenmarkt eine Marktüberwachung gegenüber, deren Zuständigkeit an der Grenze des jeweiligen Mitgliedstaates endet. Von daher ist die Vernetzung der europäischen Marktüberwachungsaktivitäten ein zwingendes Erfordernis.

Erste Schritte wurden auf der Grundlage des bestehenden europäischen Rechts bereits gemacht. Sowohl im Rahmen des Prosafe-Netzwerks, des Ostsee- und des Emars-Netzwerks (Enhancing Market Surveillance Throughout EU) sind horizontale Strukturen geschaffen worden, in denen die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten miteinander kooperieren können. In den Netzwerken werden sich Strukturen herausbilden, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als festes Element integrieren und auf der fachlichen Ebene eine Angleichung ermöglichen.

Die ab dem 01.01.2010 unmittelbar geltende "EG-Verordnung Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten" trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem sie erstmalig einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung schafft.

Wesentliche Punkte sind:

Die nationale Umsetzung wesentlicher Binnenmarktrichtlinien nach dem "New Approach" ist in Deutschland mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ( GPSG) sowie seinen Verordnungen erfolgt.

2.2 Zuständigkeiten und Aufgaben des Bundes

2.3 Zuständigkeiten und Aufgaben der Länder

Aus den Ergebnissen einer im März 2008 durchgeführten Bestandsaufnahme zu Organisation und Vollzug der Marktüberwachung in den Ländern wird festgestellt:

Für den Vollzug des GPSG sind die Länder zuständig; Marktüberwachung gehört zu den Kernaufgaben der Länderbehörden.

3 Bewertung

4 Ziele

Zur Ausrichtung einer gemeinsamen Strategie im Bereich des GPSG lassen sich aus den Darstellungen in den Abschnitten 1 bis 3 folgende Ziele ableiten:

5 Lösungen

5.1 Rechtsgrundlagen

5.2 Koordination und Kooperation

5.3 Kommunikation und Information

6 Ausblick

Die Ausführungen in den Abschnitten 1 bis 5 beziehen sich auf das Thema Marktüberwachung im Geltungsbereich des GPSG sowie solcher Verordnungen, die sich ausschließlich auf das GPSG abstützen. Verordnungen, die sich auch, aber nicht ausschließlich auf das GPSG abstützen, wie z.B. die 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, federführendes Bundesressort BMU) oder die Orts-DruckV (Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte, federführendes Bundesressort BMVBS), sind zunächst nicht in die Betrachtung einbezogen worden. Diese und weitere produktbezogene Gesetze und Verordnungen sind in einem zweiten Schritt ebenfalls zu betrachten.

Außerdem sollte der Blick über den Bereich der technischen Produkte hinaus auch auf andere Bereiche wie z.B. den Lebensmittelsektor gerichtet werden. Dort angewandte Strategien und Vorgehensweisen sollten im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit in den technischen Produktsektor untersucht werden.

Für die mittel- und langfristige Weiterentwicklung einer über den Bereich des GPSG hinaus wirksamen, sektorübergreifenden Marktüberwachung und für die sinnvolle Angleichung sektorspezifisch ausgerichteter Überwachungsstrategien ist ein weitergehendes strategisches Konzept zur Verringerung bestehender Defizite in der Zusammenarbeit auf allen Ebenen erforderlich.

Dazu setzen sich die beteiligten Bundesministerien für eine kohärente EU-weite Rechtssetzung nach einheitlichen Kriterien mit Vorgaben für die Mitgliedstaaten im Bereich Marktüberwachung sowie für die Herstellung nachhaltiger horizontaler Strukturen mit dem Ziel einer einheitlichen Rechtsumsetzung in Deutschland ein. Inwieweit die Konzentration des Rechtsbereiches Produktsicherheit in einem Ministerium eine zielführende und effiziente Lösung darstellen kann, wird geprüft.

Das Konzept muss insgesamt darauf ausgerichtet sein, die Stärkung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu forcieren, so dass Rechtsetzung, Schutzziele und Durchführung von Marktüberwachung angeglichen werden können. Dies erhöht die Effizienz der Marktüberwachung, schafft Transparenz für die Wirtschaftsakteure sowie die Verwender und verbessert die Wettbewerbsbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

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1) Bei Bedarfsgegenständen 0,5 je 1.000 Einwohner p. a.
2) In einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 04.12.2008 zur möglichen Einführung eines europäischen Sicherheitszeichens kommen diese zu der Auffassung, "dass die Einführung einer Sicherheitskennzeichnung für Verbrauchersicherheit nicht angemessen ist".

ENDE