Regelwerk, Anlagentechnik

GPSG
- Inhalt -

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 2
Inverkehrbringen und Kennzeichnen von Produkten

§ 4 Inverkehrbringen und Ausstellen

§ 5 Besondere Pflichten für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten

§ 6 CE-Kennzeichnung

§ 7 GS-Zeichen

Abschnitt 3
Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten

§ 8 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden

§ 9 Meldeverfahren

§ 10 Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften

§ 11 Zugelassene Stellen

§ 12 Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

§ 13 Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte

Abschnitt 5
Überwachungsbedürftige Anlagen

§ 14 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 15 Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 16 Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle

§ 17 Durchführung der Prüfung und Überwachung

§ 18 Aufsichtsbehörden

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 19 Bußgeldvorschriften

§ 20 Strafvorschriften

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 21