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Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung
zur Änderung der Eichordnung*)

Vom 8. Februar 2007
(BGBl. Nr. 4 vom 12.02.2007 S. 70)



Es verordnen auf Grund

Artikel 1

Die Eichordnung vom 12. August 1988 (BGBl. I S. 1657), zuletzt geändert durch Artikel 287 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

"Teil 1
Pflichten beim Inverkehrbringen, Verwenden und Bereithalten von Messgeräten

§ 1 Medizinische Messgeräte
§ 2 Strahlenschutzmessgeräte
§ 3 Sonstige Messgeräte
§ 3a Ausschankmaße
§ 4 (weggefallen)
§ 5 Konformitätsbescheinigung
§ 6 Aufstellung, Gebrauch und Wartung
§ 7 Pflichten bei der Eichung

Teil 1a
Besondere Vorschriften für nichtselbsttätige Waagen

§ 7a Nichtselbsttätige Waagen
§ 7b Inverkehrbringen, Inbetriebnahme, Verwendung und Bereithaltung
§ 7c Zulassung, Eichung und Anforderungen
§ 7d Kennzeichnung der nichtselbsttätigen Waagen
§ 7e Gegenseitige Anerkennung
§ 7f Vorschriftswidrige nichtselbsttätige Waagen
§ 7g Benannte Stellen für nichtselbsttätige Waagen

Teil 1b
Besondere Vorschriften für Messgeräte der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte

§ 7h Messgeräte der Richtlinie 2004/22/EG
§ 7i Begriffsbestimmungen
§ 7j Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
§ 7k Konformitätsbewertung
§ 7l Einschränkung, Aussetzung und Zurückziehung von Bescheinigungen
§ 7m Kennzeichnung und Informationen auf Messgeräten
§ 7n Benannte Stellen für Messgeräte der Richtlinie 2004/ 22/EG
§ 7o Überwachung der benannten Stellen
§ 7p Marktaufsicht und Schutzklauselverfahren
§ 7q Zusammenarbeit

Teil 2
Ausnahmen von der Eichpflicht

§ 8 Messgeräte
§ 9 Zusatzeinrichtungen

Teil 3
Angaben im geschäftlichen und amtlichen Verkehr

§ 10 Größenangaben
§ 10a Angabe von Gewichtswerten
§ 10b Abgabe von leichtem Heizöl
§ 11 EWG-Schüttdichte

Teil 4
Gültigkeitsdauer der Eichung

§ 12 Allgemeines
§ 13 Vorzeitiges Erlöschen
§ 14 Verlängerung

Teil 5
Zulassung

§ 14a Eichfähigkeit
§ 15 Allgemeine Zulassung
§ 16 Bauartzulassung
§ 17 Zulassungsantrag
§ 18 Zulassungsprüfung
§ 19 Zulassungserteilung
§ 20 Gültigkeit der Zulassung
§ 21 Inhaltliche Beschränkung der Zulassung
§ 22 Verwahrung und Hinterlegung von Mustern und Unterlagen
§ 23 Bekanntmachung der Zulassung
§ 24 Zulassungszeichen
§ 25 Anbringung des Zulassungszeichens
§ 25a Rücknahme und Widerruf; einstweiliges Verbot
§ 26 Änderung der zugelassenen Bauart
§ 27 Zulassungsübertragung
§ 28 Zulassung ohne Eichung

Teil 6
Eichung

§ 28a Eichung
§ 29 Durchführung der Eichung
§ 30 Ersteichung
§ 31 Nacheichung
§ 32 Befundprüfung
§ 33 Fehlergrenzen
§ 34 Stempelzeichen
§ 35 Kennzeichnung der Messgeräte

Teil 7
Allgemeine Anforderungen an Messgeräte für die innerstaatliche Zulassung und Eichung

§ 36 Messrichtigkeit
§ 37 Messbeständigkeit
§ 38 Prüfbarkeit
§ 39 Zusatzeinrichtungen, Geräteverbindungen
§ 40 Schutz gegen Eingriffe und Bedienungsfehler
§ 41 Darstellung von Messwerten und Daten
§ 42 Verwendungshinweise, Bezeichnungen und Aufschriften
§ 43 Stempelstellen

Teil 8
Schankgefäße

§ 44 (weggefallen)
§ 45 (weggefallen)
§ 46 (weggefallen)

Teil 9
Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme

1. Abschnitt
Anerkennung

§ 47 Voraussetzungen
§ 48 Antrag
§ 49 Anerkennung
§ 50 Rücknahme und Widerruf
§ 50a Aufsicht

2. Abschnitt
Prüfstellenleitung

§ 51 Leiter und Stellvertreter
§ 52 Antrag
§ 53 Sachkunde
§ 54 Bestellung und Verpflichtung
§ 55 Rücknahme und Widerruf

3. Abschnitt
Betrieb der Prüfstelle

§ 56 Betriebsaufnahme
§ 57 Bezeichnung der Prüfstelle
§ 58 Pflichten des Trägers der Prüfstelle
§ 59 Eichung durch Prüfstellen
§ 60 Befundprüfung und Sonderprüfung
§ 61 Prüfungsunterlagen
§ 62 Verantwortung des Prüfstellenleiters
§ 63 Haftung

Teil 10
Einrichtungen und Betriebe im Bereich des gesetzlichen Messwesens

1. Abschnitt
Öffentliche Waagen

§ 64 Pflichten des Inhabers einer öffentlichen Waage
§ 64a Anzeigepflicht
§ 64b Untersagung des Betriebs von öffentlichen Waagen

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