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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
Vom 22. Dezember 2023
(BGBl. I Nr. 410 vom 29.12.2023)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des BND-Gesetzes
Das BND-Gesetz vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2979), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2274) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird folgende Inhaltsübersicht vorangestellt:
"Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
§ 1 Organisation und Aufgaben
§ 2 Befugnisse
§ 3 Besondere Auskunftsverlangen
§ 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
§ 5 Besondere Formen der Datenerhebung
Abschnitt 2
Weiterverarbeitung von Daten
§ 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungsbeschränkung personenbezogener Daten
§ 8 Dateianordnungen
§ 9 Auskunft an den Betroffenen
Abschnitt 3
Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
§ 9a Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten
§ 9b Protokollierung der Übermittlung
§ 9c Verbundene personenbezogene Daten
§ 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten
§ 9e Verbot der Übermittlung
§ 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen
§ 9g Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen oder an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 9h Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
Unterabschnitt 2
Datenübermittlung an den Bundesnachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst
§ 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
§ 10a Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
Unterabschnitt 3
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an inländische Stellen
§ 11 Übermittlung an inländische Nachrichtendienste
§ 11a Übermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden
§ 11b Übermittlung an inländische öffentliche Stellen
§ 11c Übermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen
§ 11d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen
Unterabschnitt 4
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 11e Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen § 11f Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen
§ 11g Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen
Unterabschnitt 5
Gemeinsame Dateien
§ 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
§ 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 18 (weggefallen)
Abschnitt 4
Technische Aufklärung
Unterabschnitt 1
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 22 Kernbereichsschutz
§ 23 Anordnung
§ 24 Eignungsprüfung
§ 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
§ 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
§ 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
§ 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
Unterabschnitt 2
(weggefallen)
§ 29 (weggefallen)
§ 30 (weggefallen)
Unterabschnitt 3
Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
§ 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
Unterabschnitt 4
Besondere Formen der technischen Aufklärung
§ 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
§ 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 36 Kernbereichsschutz
§ 37 Anordnung
§ 38 (weggefallen)
§ 39 (weggefallen)
Unterabschnitt 5
Unabhängige Rechtskontrolle
§ 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
§ 41 Unabhängiger Kontrollrat
§ 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
§ 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
(Stand: 05.03.2024)
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