Regelwerk |
Änderungstext
Videoüberwachungsverbesserungsgesetz
Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optischelektronische Einrichtungen
Vom 28. April 2017
(BGBl. I Nr. 23 vom 04.05.2017 S. 968)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 6b des Bundesdatenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
"Bei der Videoüberwachung von
gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse."
2. Nach Absatz 3 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
"Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 170686
ENDE |
(Stand: 02.10.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion