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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Vom 17. Juli 2015
(BGBl. I Nr. 31 vom 24.07.2015 S. 1322)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Bundesministergesetze

...

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretär

...

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 50 Absatz 1 Nummer 5 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

alt neu
5. über Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach § 44a des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages, "5. über Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach § 44a des Abgeordnetengesetzes, nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages, nach § 6b des Bundesministergesetzes und nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre in Verbindung mit § 6b des Bundesministergesetzes,"

Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ENDE

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