Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes
Vom 27. Oktober 2014
(BGBl. I Nr. 49 vom 05.11.2014 S. 1642)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Umweltinformationsgesetzes *
§ 2 des Umweltinformationsgesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704), das durch Artikel 2 Absatz 47 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
a) die obersten Bundesbehörden, soweit sie im Rahmen der Gesetzgebung oder beim Erlass von Rechtsverordnungen tätig werden, und | "a) die obersten Bundesbehörden, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, und". |
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Buchstabe b wird das Komma gestrichen.
bb) In Buchstabe c wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und wird das Wort "oder" angefügt.
Folgende Nummer 3 wird angefügt:
"3. mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts zusammen unmittelbar oder mittelbar über eine Mehrheit im Sinne der Nummer 2 Buchstabe a bis c verfügen und der überwiegende Anteil an dieser Mehrheit den in Absatz 1 Nummer 2 genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts zuzuordnen ist."
Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Umweltinformationsgesetzes in der ab Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
*) Dieses Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. Nr. L 41 vom 14.02.2003 S.26).
(Stand: 25.08.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion