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Änderungstext
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
Vom 28. August 2013
(BGBl. I Nr. 54 vom 05.09.2013 S. 3474)
Siehe Fn. 1
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Das Asylverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angaben zum Ersten Abschnitt werden durch die folgenden Angaben ersetzt:
"Abschnitt 1
Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2
Schutzgewährung
Unterabschnitt 1
Asyl
§ 2 Rechtsstellung Asylberechtigter
Unterabschnitt 2
Internationaler Schutz
§ 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
§ 3a Verfolgungshandlungen
§ 3b Verfolgungsgründe
§ 3c Akteure, von denen Verfolgung ausgehen kann
§ 3d Akteure, die Schutz bieten können
§ 3e Interner Schutz
§ 4 Subsidiärer Schutz
Abschnitt 3
Allgemeine Bestimmungen
§ 5 Bundesamt
§ 6 Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen
§ 7 Erhebung personenbezogener Daten
§ 8 Übermittlung personenbezogener Daten
§ 9 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
§ 10 Zustellungsvorschriften
§ 11 Ausschluss des Widerspruchs
§ 11a Vorübergehende Aussetzung von Entscheidungen".
b) Die Angaben zu den Überschriften des Zweiten Abschnitts und Ersten Unterabschnitts werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Abschnitt 4 Asylverfahren Unterabschnitt 1 |
c) Die Angabe zu der Überschrift des Zweiten Unterabschnitts wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Unterabschnitt 2 Einleitung des Asylverfahrens". |
d) Die Angabe zu der Überschrift des Dritten Unterabschnitts wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Unterabschnitt 3 Verfahren beim Bundesamt". |
e) In der Angabe zu § 26 wird das Wort "Familienflüchtlingsschutz" durch die Wörter "internationaler Schutz für Familienangehörige" ersetzt.
f) Die Angabe zu der Überschrift des Vierten Unterabschnitts wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Unterabschnitt 4 Aufenthaltsbeendigung". |
g) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 39 (weggefallen)". |
h) Die Angabe zu der Überschrift des Dritten Abschnitts wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Abschnitt 5 Unterbringung und Verteilung". |
i) Die Angabe zu der Überschrift des Vierten Abschnitts wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Abschnitt 6 Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens". |
j) Die Angabe zu der Überschrift des Fuenften Abschnitts wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Abschnitt 7 Folgeantrag, Zweitantrag". |
k) Die Angabe zu der Überschrift des Sechsten Abschnitts wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Abschnitt 8 Erlöschen der Rechtsstellung". |
l) Der Angabe zu § 73 werden die Wörter "der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft" angefügt.
m) Nach der Angabe zu § 73a werden die folgenden Angaben eingefügt:
" § 73b Widerruf und Rücknahme des subsidiären Schutzes
§ 73c Widerruf und Rücknahme von Abschiebungsverboten".
n) Die Angabe zu der Überschrift des Siebenten Abschnitts wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Abschnitt 9 Gerichtsverfahren". |
o) Die Angabe zu der Überschrift des Achten Abschnitts wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften". |
(Stand: 26.02.2021)
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