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Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung
Vom 11. Februar 2003
(BGBl. I Nr. 6 vom 14.02.2003 S. 168)
Auf Grund des § 97 Abs. 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2546) verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1
Änderung der Vergabeverordnung
Die Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 7. November 2002 (BGBl. I S. 4338), wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe "17. August 2000 (BAnz. Nr. 200a vom 24. Oktober 2000)" durch die Angabe "17. September 2002 (BAnz. Nr. 216a vom 20. November 2002)" ersetzt.
2. In § 5 Satz 1 wird die Angabe "25. Juli 2000 (BAnz. Nr. 173a vom 13. September 2000)" durch die Angabe "26. August 2002 (BAnz. Nr. 203a vom 30. Oktober 2002)" ersetzt.
3. § 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Das Wort "Verdingungsordnung" wird durch die Wörter "Vergabe- und Vertragsordnung" ersetzt.
b) Die Angabe "30. Mai 2000 (BAnz. Nr. 120a vom 30. Juni 2000, BAnz. S. 19125)" wird durch die Angabe "12. September 2002 (BAnz. Nr. 202a vom 29. Oktober 2002)" ersetzt.
4. In § 7 wird in Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Nr. 2 jeweils das Wort "Verdingungsordnung" durch die Wörter "Vergabe- und Vertragsordnung" ersetzt.
5. § 13 wird wie folgt geändert:
a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Er sendet diese Information in Textform spätestens 14 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss an die Bieter ab."
b) Nach Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt:
"Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zugangs der Information beim Bieter kommt es nicht an."
Artikel 2
Neubekanntmachung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann den Wortlaut der Vergabeverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 06.04.2021)
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