Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften

Vom 9. April 2026
(BGBl. I vom 14.04.2026 Nr. 97)



Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

EU-Rechtsakte s iehe =>

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 EU1
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Das Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 81) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 16 wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 16a Verbot von Verbraucherkrediten".

b) Nach der Angabe zu § 29 wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 29a Risikomanagement bei Kreditvergabe durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung

§ 29b Risikomanagement bei Kreditvergabe durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Einbehalt".

c) Nach der Angabe zu § 30 wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 30a Auswahl von Liquiditätsmanagementinstrumenten; Verordnungsermächtigung".

d) Die Angabe zu § 35 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 35 Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften " § 35 Meldepflichten von Verwaltungsgesellschaften".

e) Nach der Angabe zu § 40 wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 40a Bestellung eines Sonderbeauftragten

§ 40b Rechte und Pflichten des Sonderbeauftragten

§ 40c Mögliche Aufgaben und Befugnisse des Sonderbeauftragten

§ 40d Haftung des Sonderbeauftragten".

f) Die Angabe zu § 46 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 46 Jahresabschluss und Lagebericht von extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden " § 46 Jahresabschluss und Lagebericht von extern verwalteten kreditvergebenden Spezial-AIF".

g) Die Angabe zu § 47 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 47 Abschlussprüfung bei extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden; Verordnungsermächtigung " § 47 Abschlussprüfung bei extern verwalteten kreditvergebenden Spezial-AIF; Verordnungsermächtigung".

h) Die Angabe zu § 86 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 86 Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt " § 86 Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden".

i) Die Angabe zu § 98 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 98 Rücknahme von Anteilen, Aussetzung " § 98 Ausgabe und Rückgabe von Anteilen; Liquiditätsmanagementinstrumente; Verordnungsermächtigung".

j) Nach der Angabe zu § 273 wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 273a Kreditvergabe".

k) In der Angabe zu § 295b wird die Angabe "Informationspflichten" durch die Angabe "Pflichten" ersetzt.

l) Nach der Angabe zu § 366 wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 367 Übergangsvorschrift zu den §§ 29a und 30 Absatz 3a".

2. § 1 Absatz 19 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 15 wird die folgende Nummer 15a eingefügt:

"15a. Gesellschafterdarlehen ist ein Kredit, den ein AIF einem Unternehmen gewährt, an dem er direkt oder indirekt mindestens 5 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält, und der nicht unabhängig von den Kapitalinstrumenten, die der AIF an demselben Unternehmen hält, an Dritte verkauft werden darf."

b) Nach Nummer 16 wird die folgende Nummer 16a eingefügt:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 21.04.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion