Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes

Vom 15. Januar 2024
(BGBl. I Nr. 10 vom 18.01.2024)


Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Lobbyregistergesetzes

Das Lobbyregistergesetz vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 818) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird nach den Wörtern "gegenüber den Organen" das Wort ", Gremien" eingefügt.

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(2) Die Regelungen für die Bundesregierung gelten ebenfalls für die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sowie die Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter. "(2) Die Regelungen für die Interessenvertretung gegenüber den Organen, Gremien, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages gelten ebenfalls für Kontakte zu deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Regelungen für die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung gelten ebenfalls für die Kontakte zu Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären, Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern, Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleitern sowie Referatsleiterinnen und Referatsleitern."

c) In Absatz 3 wird nach den Wörtern "der Organe" das Wort ", Gremien" eingefügt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In dem Teilsatz vor Nummer 1 wird nach den Wörtern "müssen die Angaben nach § 3 Absatz 1" die Angabe "und 2" eingefügt.

bb) In Nummer 3 wird das Wort "oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.

cc) In Nummer 4 wird die Angabe "50" durch die Angabe "30" ersetzt und wird der Punkt am Ende durch das Wort "oder" ersetzt.

dd) Folgende Nummer 5 wird angefügt:

"5. die Interessenvertretung bei Gewährung einer Gegenleistung in Auftrag gegeben wird."

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird nach den Wörtern "gegenüber den Organen," das Wort "Gremien," eingefügt.

bb) In den Nummern 4 und 5 wird jeweils nach den Wörtern "der Organe" das Wort ", Gremien" eingefügt.

cc) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

alt neu
6. ein öffentliches Amt oder Mandat wahrnehmen, "6. als natürliche Personen ein öffentliches Amt oder Mandat oder als juristische Personen des öffentlichen Rechts öffentliche Aufgaben wahrnehmen,"

dd) Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

alt neu
8. Rechtsberatung für einen Dritten oder sich selbst, einschließlich der Erstattung wissenschaftlicher Gutachten oder an die Allgemeinheit gerichteter Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen erbringen, sowie Tätigkeiten, die nicht auf Erlass, Änderung oder Unterlassung einer rechtlichen Regelung durch den Deutschen Bundestag oder die Bundesregierung gerichtet sind, erbringen, "8. Rechtsberatung oder -vertretung für einen Dritten oder sich selbst erbringen, einschließlich der Erstattung wissenschaftlicher Gutachten oder an die Allgemeinheit gerichteter Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen, es sei denn, dass die Vertretung auf den Erlass, die Änderung oder die Unterlassung einer rechtlichen Regelung durch den Deutschen Bundestag oder einer Entscheidung durch die Bundesregierung außerhalb eines Verwaltungs-, Vertrags- oder Vergabeverfahrens gerichtet ist,"

ee) In Nummer 9 werden nach dem Wort "Parteiengesetz" die Wörter "oder als deren Jugendorganisationen" eingefügt.

ff) In Nummer 15 wird das Wort "oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.

gg) In Nummer 16 wird der Punkt am Ende durch das Wort "oder" ersetzt.

hh) Folgende Nummer 17 wird angefügt:

"17. diplomatische oder konsularische Tätigkeiten wahrnehmen."

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 5

5. diplomatische oder konsularische Tätigkeiten wahrnehmen,

wird aufgehoben.

bb) Nummer 6 wird Nummer 5.

cc) Nummer 7 wird Nummer 6 und die Wörter "Absatz 2 Nummer 1 oder 6 bis 16" werden durch die Wörter "Absatz 2 Nummer 1, 3 oder 6 bis 17" ersetzt.

d) Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa) Vor dem Wort "Interessenvertreterinnen" wird das Wort "Alle" eingefügt.

bbb) Vor dem Wort "ausgenommen" werden die Wörter "nach Absatz 2 oder 3" eingefügt.

bb) In Satz 2 wird die Angabe " § 3 Absatz 1" durch die Wörter " § 3 Absatz 1 und 2" ersetzt.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aaa) In Buchstabe a wird das Wort "Geburtsname," gestrichen und werden die Wörter "Vornamen, akademischer Grad (optional)," durch die Wörter "Vorname, optional der akademische Grad, optional der Künstler- oder Ordensname," ersetzt.

bbb) Die folgenden Buchstaben e bis g werden angefügt:

"e) gegebenenfalls die Firma oder Bezeichnung des Unternehmens,

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.01.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion