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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Gebrauchsmusterverordnung im Hinblick auf Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokolle

Vom 14. Juni 2022
(BGBl. I Nr. 19 vom 17.06.2022 S. 878 EU)


Auf Grund des

jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der DPMA-Verordnung, der zuletzt durch Artikel 10 Nummer 2 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 558) geändert worden ist, verordnet das Deutsche Patent- und Markenamt:

Artikel 1
Änderung der Patentverordnung

Die Patentverordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1702), die zuletzt durch Artikel 71 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Inhaltsverzeichnis" durch das Wort "Inhaltsübersicht" ersetzt.

b) Die Angabe zu § 11 wird durch die folgenden Angaben ersetzt:

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" § 11 Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzen; Sequenzprotokolle

§ 11a Einreichung des Sequenzprotokolls als elektronisches Dokument; sprachbezogene Anforderungen an Sequenzprotokolle

§ 11b Geänderte und nachgereichte Sequenzprotokolle".

c) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

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"Anlage 1 (weggefallen)".

2. § 11 wird durch die folgenden §§ 11 bis 11b ersetzt:

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§ 11 Beschreibung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzen

(1) Sind in der Patentanmeldung Strukturformeln in Form von Nukleotid- oder Aminosäuresequenzen angegeben und damit konkret offenbart, so ist ein entsprechendes Sequenzprotokoll getrennt von Beschreibung und Ansprüchen als Anlage zur Anmeldung einzureichen. Das Sequenzprotokoll hat den in der Anlage 1 enthaltenen Standards für die Einreichung von Sequenzprotokollen zu entsprechen.

(2) Wird die Patentanmeldung in schriftlicher Form eingereicht, ist zusätzlich ein Datenträger einzureichen, der das Sequenzprotokoll in maschinenlesbarer Form enthält. Der Datenträger ist als Datenträger für ein Sequenzprotokoll deutlich zu kennzeichnen und hat den in Absatz 1 genannten Standards zu entsprechen. Dem Datenträger ist eine Erklärung beizufügen, dass die auf dem Datenträger gespeicherten Informationen mit dem schriftlichen Sequenzprotokoll übereinstimmen.

(3) Wird das auf dem Datenträger bei der Anmeldung eingereichte Sequenzprotokoll nachträglich berichtigt, so hat der Anmelder eine Erklärung beizufügen, dass das berichtigte Sequenzprotokoll nicht über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht. Für die Berichtigung gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Handelt es sich um eine Anmeldung, die aus einer internationalen Patentanmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag hervorgegangen und für die das Deutsche Patent- und Markenamt Bestimmungsamt oder ausgewähltes Amt ist (Artikel III § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen vom 21. Juni 1976, BGBl. 1976 II S. 649), so finden die Bestimmungen der Ausführungsordnung zum Patentzusammenarbeitsvertrag unmittelbar Anwendung, soweit diese den Standard für die Einreichung von Sequenzprotokollen regelt.

" § 11 Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzen; Sequenzprotokolle

(1) Sind in der Patentanmeldung Nukleotid- oder Aminosäuresequenzen offenbart, die nach Satz 2 in ein Sequenzprotokoll aufgenommen werden müssen, so muss die Beschreibung nach § 34 Absatz 3 Nummer 4 des Patentgesetzes neben dem Hauptteil der Beschreibung (§ 10) als separaten Teil ein Sequenzprotokoll enthalten. In ein Sequenzprotokoll aufgenommen werden muss jede Sequenz, die an einer beliebigen Stelle in der Anmeldung durch Aufzählung der Reste offenbart wird und dargestellt werden kann

  1. als unverzweigte Sequenz oder lineare Region einer verzweigten Sequenz aus zehn oder mehr spezifisch definierten Nukleotiden, wobei benachbarte Nukleotide verbunden sind durch
    1. eine 3"-5"- (oder 5"-3"-) Phosphodiesterbindung oder
    2. eine beliebige chemische Bindung, die zu einer Anordnung benachbarter Nukleinbasen führt, mit der die Anordnung der Nukleinbasen in natürlich vorkommenden Nukleinsäuren nachgeahmt wird, oder
  2. als unverzweigte Sequenz oder lineare Region einer verzweigten Sequenz, die vier oder mehr spezifisch definierte Aminosäuren enthält, die ein einziges Peptid-Rückgrat bilden, das heißt, benachbarte Aminosäuren werden durch Peptidbindungen zusammengehalten.

(2) Das Sequenzprotokoll muss dem Standard für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML in seiner jeweils geltenden Fassung entsprechen, den das Deutsche Patent- und Markenamt im Bundesanzeiger bekannt macht. Das Deutsche Patent- und Markenamt macht neue Fassungen des Standards im Bundesanzeiger gemeinsam mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens und etwaigen Übergangsregelungen bekannt.

(3) Die in den §§ 11 bis 11b verwendeten Begriffe sind entsprechend ihrer Bedeutung in dem in Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Standard zu verstehen.

(4) In den Patentansprüchen, dem Hauptteil der Beschreibung (§ 10) und den Zeichnungen soll auf die im Sequenzprotokoll dargestellten Sequenzen unter Verwendung der dort jeweils zugewiesenen Sequenzkennzahlen verwiesen werden.

§ 11a Einreichung des Sequenzprotokolls als elektronisches Dokument; sprachbezogene Anforderungen an Sequenzprotokolle

(1) Abweichend von § 3 Satz 1 ist das Sequenzprotokoll nach den Vorgaben des in § 11 Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Standards in einer einzigen Datei im XML-Format als elektronisches Dokument beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Für die Einreichung als elektronisches Dokument ist die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt maßgebend.

(2) Die Bezeichnung der Erfindung im Sequenzprotokoll ist in deutscher Sprache anzugeben. Sie kann zusätzlich auch in weiteren Sprachen angegeben werden.

(3) Sofern nach dem in § 11 Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Standard Angaben im Sequenzprotokoll als sprachabhängiger Freitext vorgesehen sind, ist dieser sprachabhängige Freitext in deutscher Sprache abzufassen. Er kann zusätzlich auch in englischer Sprache abgefasst werden.

(4) Eine deutsche Übersetzung des Sequenzprotokolls ist in Form eines vollständigen neuen Sequenzprotokolls einzureichen, das die Bezeichnung der Erfindung und den sprachabhängigen Freitext in deutscher Sprache enthält und das Sequenzprotokoll im Übrigen vorbehaltlich des Satzes 3 unverändert wiedergibt. Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 gelten entsprechend. Die Angaben im allgemeinen Informationsteil des Sequenzprotokolls sollen bei der Übersetzung nach den Vorgaben des in § 11 Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Standards ergänzt und gegebenenfalls aktualisiert werden.

§ 11b Geänderte und nachgereichte Sequenzprotokolle

(1) Eine Änderung des Sequenzprotokolls ist in Form eines vollständigen neuen Sequenzprotokolls einzureichen. Die Änderungen sind in einem separaten Begleitschreiben im Einzelnen zu erläutern. Der Anmelder hat eine Erklärung beizufügen, dass das geänderte Sequenzprotokoll keinen Gegenstand umfasst, der über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht. Er hat in der Erklärung im Einzelnen anzugeben, an welcher Stelle die in dem geänderten Sequenzprotokoll beschriebenen Erfindungsmerkmale in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen offenbart sind. In dem geänderten Sequenzprotokoll ist die in dem ursprünglich eingereichten Sequenzprotokoll verwendete Nummerierung der Sequenzen beizubehalten. Soweit dies nicht möglich ist, sind die Sequenzen in der Reihenfolge zu nummerieren, in der sie in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen offenbart wurden.

(2) Wird ein Sequenzprotokoll erstmalig nach dem Anmeldetag eingereicht, so stellt dies eine Änderung der Beschreibung nach § 34 Absatz 3 Nummer 4 des Patentgesetzes dar. Für diese Änderung gilt Absatz 1 Satz 2 bis 4 und 6 entsprechend. § 35 Absatz 3 des Patentgesetzes bleibt unberührt."

3. In § 15 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "und § 11 Abs. 2 gelten" durch das Wort "gilt" ersetzt.

4. Anlage 1 wird aufgehoben.

Standards für die Einreichung von Sequenzprotokollen  Anlage 1
(zu § 11 Abs. 1 Satz 2)

  Definitionen

  1. Im Rahmen dieses Standards gelten folgende Definitionen:

  1. Unter einem "Sequenzprotokoll" ist ein Teil der Beschreibung der Anmeldung in der eingereichten Fassung oder ein zur Anmeldung nachgereichtes Schriftstück zu verstehen, das die Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen im Einzelnen offenbart und sonstige verfügbare Angaben enthält.
  2. In das Protokoll dürfen nur unverzweigte Sequenzen von mindestens 4 Aminosäuren bzw. unverzweigte Sequenzen von mindestens 10 Nucleotiden aufgenommen werden. Verzweigte Sequenzen, Sequenzen mit weniger als 4 genau definierten Nucleotiden oder Aminosäuren sowie Sequenzen mit Nucleotiden oder Aminosäuren, die nicht in Nr. 48, Tabellen 1, 2, 3 und 4 aufgeführt sind, sind ausdrücklich ausgenommen.
  3. Unter "Nucleotiden" sind nur Nucleotide zu verstehen, die mittels der in Nr. 48, Tabelle 1 aufgeführten Symbole wiedergegeben werden können. Modifikationen wie z.B. methylierte basen können nach der Anleitung in Nr. 48, Tabelle 2 beschrieben werden, sind aber in der Nucleotidsequenz nicht explizit auszuweisen.
  4. Unter "Aminosäuren" sind die in Nr. 48, Tabelle 3 aufgeführten gängigen L-Aminosäuren aus den natürlich vorkommenden Proteinen zu verstehen. Aminosäuresequenzen, die mindestens eine D-Aminosäure enthalten, fallen nicht unter diese Definition. Aminosäuresequenzen, die posttranslational modifizierte Aminosäuren enthalten, können mittels der in Nr. 48, Tabelle 3 aufgeführten Symbole wie die ursprünglich translatierte Aminosäure beschrieben werden, wobei die modifizierten Positionen wie z.B. Hydroxylierungen oder Glykosylierungen nach der Anleitung in Nr. 48, Tabelle 4 beschrieben werden, diese Modifikationen aber in der Aminosäuresequenz nicht explizit auszuweisen sind. Unter die vorstehende Definition fallen auch Peptide oder Proteine, die anhand der in Nr. 48, Tabelle 3 aufgeführten Symbole sowie einer an anderer Stelle aufgenommenen Beschreibung, die beispielsweise Aufschluss über ungewöhnliche Bindungen, Quervernetzungen (z.B. Disulfidbrücken) und "end caps", Nichtpeptidbindungen usw. gibt, als Sequenz wiedergegeben werden können.
  5. Unter "Sequenzkennzahl" ist eine Zahl zu verstehen, die jeder im Protokoll aufgeführten Sequenz als SEQ ID NO zugewiesen wird.
  6. Die "numerische Kennzahl" ist eine dreistellige Zahl, die für ein bestimmtes Datenelement steht.
  7. Unter "sprachneutralem Vokabular" ist ein festes Vokabular zu verstehen, das im Sequenzprotokoll zur Wiedergabe der vom Hersteller einer Sequenzdatenbank vorgeschriebenen wissenschaftlichen Begriffe verwendet wird (dazu gehören wissenschaftliche Namen, nähere Bestimmungen und ihre Entsprechungen im festen Vokabular, die Symbole in Nr. 48, Tabellen 1, 2, 3 und 4 und die Merkmalschlüssel in Nr. 48, Tabellen 5 und 6).
  8. Unter "zuständiger Behörde" ist die Internationale Recherchenbehörde oder die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde, die die internationale Recherche bzw. die internationale vorläufige Prüfung zu der internationalen Anmeldung durchführt, oder das Bestimmungsamt bzw. ausgewählte Amt zu verstehen, das mit der Bearbeitung der internationalen Anmeldung begonnen hat.

  Sequenzprotokoll

  2. Das Sequenzprotokoll im Sinne der Nr. 1 i) ist ans Ende der Anmeldung zu setzen, wenn es mit ihr zusammen eingereicht wird. Dieser Teil ist mit "Sequenzprotokoll" oder "Sequence Listing" zu überschreiben, muss mit einer neuen Seite beginnen und sollte gesondert nummeriert werden. Das Sequenzprotokoll ist Bestandteil der Beschreibung; vorbehaltlich Nr. 35 erübrigt es sich deshalb, die Sequenzen in der Beschreibung an anderer Stelle nochmals zu beschreiben.

  3. Wird das Sequenzprotokoll im Sinne der Nr. 1 i) nicht zusammen mit der Anmeldung eingereicht, sondern als gesondertes Schriftstück nachgereicht (siehe Nr. 36), so ist es mit der Überschrift "Sequenzprotokoll" oder "Sequence Listing" und einer gesonderten Seitennummerierung zu versehen. Die in der Anmeldung in der eingereichten Fassung gewählte Nummerierung der Sequenzen (siehe Nr. 4) ist auch im nachgereichten Sequenzprotokoll beizubehalten.

  4. Jeder Sequenz wird eine eigene Sequenzkennzahl zugeteilt. Die Kennzahlen beginnen mit 1 und setzen sich in aufsteigender Reihenfolge als ganze Zahlen fort. Gibt es zu einer Kennzahl keine Sequenz, so ist am Anfang der auf die SEQ ID NO folgenden Zeile unter der numerischen Kennzahl <400> der Code 000 anzugeben. Unter der numerischen Kennzahl <160> ist die Gesamtzahl der SEQ ID NOs anzugeben, und zwar unabhängig davon, ob im Anschluss an eine SEQ ID NO eine Sequenzkennzahl oder der Code 000 folgt.

  5. In der Beschreibung, in den Ansprüchen und in den Zeichnungen der Anmeldung ist auf die im Sequenzprotokoll dargestellten Sequenzen mit "SEQ ID NO", gefolgt von der betreffenden Kennzahl, zu verweisen.

  6. Für die Darstellung von Nucleotid- und Aminosäuresequenzen ist zumindest eine der folgenden drei Möglichkeiten zu wählen:

  1. nur Nucleotidsequenz,
  2. nur Aminosäuresequenz,
  3. Nucleotidsequenz zusammen mit der entsprechenden Aminosäuresequenz.

  Bei einer Offenbarung im unter Ziffer iii) genannten Format muss die Aminosäuresequenz als solche im Sequenzprotokoll mit einer eigenen Sequenzkennzahl gesondert offenbart werden.

  Nucleotidsequenzen

 Zu verwendende Symbole

  7. Nucleotidsequenzen sind nur anhand eines Einzelstrangs in Richtung vom 5"-Ende zum 3"-Ende von links nach rechts wiederzugeben. Die Begriffe 3" und 5" werden in der Sequenz nicht dargestellt.

  8. Die basen einer Nucleotidsequenz sind anhand der einbuchstabigen Codes für Nucleotidsequenzzeichen darzustellen. Es dürfen nur die in Nr. 48, Tabelle 1 aufgeführten Kleinbuchstaben verwendet werden.

  9. Modifizierte basen sind in der Sequenz selbst wie die entsprechenden unmodifizierten basen oder mit "n" wiederzugeben, wenn die modifizierte base zu den in Nr. 48, Tabelle 2 aufgeführten gehört; die Modifikation ist im Merkmalsteil des Sequenzprotokolls anhand der Codes in Nr. 48, Tabelle 2 näher zu beschreiben. Diese Codes dürfen in der Beschreibung oder im Merkmalsteil des Sequenzprotokolls, nicht jedoch in der Sequenz selbst verwendet werden (siehe auch Nr. 31). Das Symbol "n" steht immer nur für ein einziges unbekanntes oder modifiziertes Nucleotid.

 Zu verwendendes Format

  10. Bei Nucleotidsequenzen sind höchstens 60 basen pro Zeile - mit einem Leerraum zwischen jeder Gruppe von 10 basen - aufzuführen.

  11. Die basen einer Nucleotidsequenz (einschließlich Intronen) sind jeweils in Zehnergruppen aufzuführen; dies gilt nicht für die codierenden Teile der Sequenz. Bleiben am Ende nichtcodierender Teile einer Sequenz weniger als 10 basen übrig, so sind sie zu einer Gruppe zusammenzufassen und durch einen Leerraum von angrenzenden Gruppen zu trennen.

  12. Die basen der codierenden Teile einer Nucleotidsequenz sind als Tripletts (Codonen) aufzuführen.

  13. Die Zählung der Nucleotidbasen beginnt bei der ersten base der Sequenz mit 1. Von hier aus ist die gesamte Sequenz in 5"-3"-Richtung fortlaufend durchzuzählen. Am rechten Rand ist jeweils neben der Zeile mit den einbuchstabigen Codes für die basen die Nummer der letzten base dieser Zeile anzugeben. Die vorstehend beschriebene Zählweise für Nucleotidsequenzen gilt auch für Nucleotidsequenzen mit ringförmiger Konfiguration, wobei allerdings die Bestimmung des ersten Nucleotids der Sequenz dem Anmelder überlassen bleibt.

  14. Eine Nucleotidsequenz, die aus einem oder mehreren nichtbenachbarten Abschnitten einer größeren Sequenz oder aus Abschnitten verschiedener Sequenzen besteht, ist als gesonderte Sequenz mit eigener Sequenzkennzahl zu nummerieren. Sequenzen mit einer oder mehreren Lücken sind als mehrere gesonderte Sequenzen mit eigenen Sequenzkennzahlen zu nummerieren, wobei die Zahl der gesonderten Sequenzen der Zahl der jeweils zusammenhängenden Sequenzdatenreihen entspricht.

  Aminosäuresequenzen

 Zu verwendende Symbole

  15. Die Aminosäuren einer Protein- oder Peptidsequenz sind in Richtung von der Amino- zur Carboxylgruppe von links nach rechts aufzuführen, wobei die Amino- und Carboxylgruppen in der Sequenz nicht darzustellen sind.

  16. Die Aminosäuren sind anhand des dreibuchstabigen Codes mit großem Anfangsbuchstaben entsprechend der Liste in Nr. 48, Tabelle 3 darzustellen. Eine Aminosäuresequenz, die einen Leerraum oder interne Terminatorsymbole (z.B. "Ter", " * " oder " . ") enthält, ist nicht als eine einzige Aminosäuresequenz, sondern als getrennte Aminosäuresequenzen darzustellen (siehe Nr. 21).

  17. Modifizierte und seltene Aminosäuren sind in der Sequenz selbst wie die entsprechenden unmodifizierten Aminosäuren oder mit "Xaa" wiederzugeben, wenn sie zu den in Nr. 48, Tabelle 4 aufgeführten gehören und die Modifikation im Merkmalsteil des Sequenzprotokolls anhand der Codes in Nr. 48, Tabelle 4 näher beschrieben wird. Diese Codes dürfen in der Beschreibung oder im Merkmalsteil des Sequenzprotokolls, nicht jedoch in der Sequenz selbst verwendet werden (siehe auch Nr. 31). Das Symbol "Xaa" steht immer nur für eine einzige unbekannte oder modifizierte Aminosäure.

 Zu verwendendes Format

  18. Bei Protein- oder Peptidsequenzen sind höchstens 16 Aminosäuren pro Zeile mit einem Leerraum zwischen den einzelnen Aminosäuren aufzuführen.

  19. Die den Codonen der codierenden Teile einer Nucleotidsequenz entsprechenden Aminosäuren sind unmittelbar unter den jeweiligen Codonen anzugeben. Wird ein Codon durch ein Intron aufgespalten, so ist das Aminosäuresymbol unter dem Teil des Codons anzugeben, der zwei Nucleotide enthält.

  20. Die Zählung der Aminosäuren beginnt bei der ersten Aminosäure der Sequenz mit 1. Fakultativ können die dem reifen Protein vorausgehenden Aminosäuren wie beispielsweise Präsequenzen, Prosequenzen, Präprosequenzen und Signalsequenzen, soweit vorhanden, mit negativem Vorzeichen nummeriert werden, wobei die Rückwärtszählung mit der Aminosäure vor Nummer 1 beginnt. Null (0) wird nicht verwendet, wenn Aminosäuren zur Abgrenzung gegen das reife Protein mit negativem Vorzeichen nummeriert werden. Die Nummern sind im Abstand von jeweils 5 Aminosäuren unter der Sequenz anzugeben. Die vorstehend beschriebene Zählweise für Aminosäuresequenzen gilt auch für Aminosäuresequenzen mit ringförmiger Konfiguration, wobei allerdings die Bestimmung der ersten Aminosäure der Sequenz dem Anmelder überlassen bleibt.

  21. Eine Aminosäuresequenz, die aus einem oder mehreren nichtbenachbarten Abschnitten einer größeren Sequenz oder aus Abschnitten verschiedener Sequenzen besteht, ist als gesonderte Sequenz mit eigener Sequenzkennzahl zu nummerieren. Sequenzen mit einer oder mehreren Lücken sind als mehrere gesonderte Sequenzen mit eigenen Sequenzkennzahlen zu nummerieren, wobei die Zahl der gesonderten Sequenzen der Zahl der jeweils zusammenhängenden Sequenzdatenreihen entspricht.

  Sonstige verfügbare Angaben im Sequenzprotokoll

  22. Die Angaben sind im Sequenzprotokoll in der Reihenfolge anzugeben, in der sie in der Liste der numerischen Kennzahlen der Datenelemente in Nr. 47 aufgeführt sind.

  23. Für die Angaben im Sequenzprotokoll sind nur die in Nr. 47 aufgeführten numerischen Kennzahlen, nicht aber die dazugehörigen Beschreibungen zu verwenden. Die Angaben müssen unmittelbar auf die numerische Kennzahl folgen; im Sequenzprotokoll brauchen nur diejenigen numerischen Kennzahlen angegeben zu werden, zu denen auch Angaben vorliegen. Die einzigen beiden Ausnahmen zu dieser Vorschrift bilden die numerischen Kennzahlen <220> und <300>, die für die Rubrik "Merkmal" bzw. "Veröffentlichungsangaben" stehen und mit den Angaben unter den numerischen Kennzahlen <221> bis <223> bzw. <301> bis <313> zusammenhängen. Werden unter diesen numerischen Kennzahlen im Sequenzprotokoll Angaben zu den Merkmalen oder zur Veröffentlichung gemacht, so sollte auch die numerische Kennzahl <220> bzw. <300> aufgeführt, die dazugehörige Rubrik aber nicht ausgefüllt werden. Generell sollte zwischen den numerischen Kennzahlen eine Leerzeile eingefügt werden, wenn sich die an erster oder zweiter Position der numerischen Kennzahl stehende Ziffer ändert. Eine Ausnahme von dieser allgemeinen Regel bildet die numerische Kennzahl <310>, der keine Leerzeile vorausgehen darf. Auch vor jeder Wiederholung der numerischen Kennzahl ist eine Leerzeile einzufügen.

 Obligatorische Datenelemente

  24. In das Sequenzprotokoll sind außerdem vor der eigentlichen Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenz die folgenden in Nr. 47 definierten Angaben (obligatorische Datenelemente) aufzunehmen:

<110> Name des Anmelders
<120> Bezeichnung der Erfindung
<160> Anzahl der SEQ ID NOs
<210> SEQ ID NO: x
<211> Länge
<212> Art
<213> Organismus
<400> Sequenz

  Ist der Name des Anmelders (numerische Kennzahl <110>) nicht in Buchstaben des lateinischen Alphabets geschrieben, so ist er - im Wege der Transliteration oder der Übersetzung ins Englische - auch in lateinischen Buchstaben anzugeben.

  Die Datenelemente mit Ausnahme der Angaben unter den numerischen Kennzahlen <110>, <120> und <160> sind für jede im Sequenzprotokoll aufgeführte Sequenz zu wiederholen. Gibt es zu einer Sequenzkennzahl keine Sequenz, so müssen nur die Datenelemente unter den numerischen Kennzahlen <210> und <400> angegeben werden (siehe Nr. 4 und SEQ ID NO: 4 in dem am Ende dieses Standards enthaltenen Beispiel).

  25. In Sequenzprotokolle, die zusammen mit der dazugehörigen Anmeldung oder vor Vergabe einer Anmeldenummer eingereicht werden, ist neben den unter Nr. 24 genannten Datenelementen auch das Folgende aufzunehmen:

<130> Bezugsnummer

  26. In Sequenzprotokolle, die auf Aufforderung einer zuständigen Behörde oder nach Vergabe einer Anmeldenummer eingereicht werden, sind neben den unter Nr. 24 genannten Datenelementen auch die Folgenden aufzunehmen:

<140> Vorliegende Patentanmeldung
<141> Anmeldetag der vorliegenden Anmeldung

  27. In Sequenzprotokolle, die zu einer Anmeldung eingereicht werden, die die Priorität einer früheren Anmeldung in Anspruch nimmt, sind neben den unter Nr. 24 genannten Datenelementen auch die Folgenden aufzunehmen:

<150> Frühere Patentanmeldung
<151> Anmeldetag der früheren Anmeldung

  28. Wird in der Sequenz "n", "Xaa" oder eine modifizierte base oder modifizierte/seltene L-Aminosäure aufgeführt, so müssen die folgenden Datenelemente angegeben werden:

<220> Merkmal
<221> Name/Schlüssel
<222> Lage
<223> Sonstige Informationen

  29. Ist der Organismus (numerische Kennzahl <213>) eine "künstliche Sequenz" oder "unbekannt", so müssen die folgenden Datenelemente angegeben werden:

<220> Merkmal
<223> Sonstige Informationen

 Fakultative Datenelemente

  30. Alle in Nr. 47 definierten Datenelemente, die unter Nr. 24 bis 29 nicht erwähnt sind, sind fakultativ (fakultative Datenelemente).

 Angabe von Merkmalen

  31. Merkmale, die (unter der numerischen Kennzahl <220>) zu einer Sequenz angegeben werden, sind durch die in Nr. 48, Tabellen 5 und 6 1 aufgeführten "Merkmalschlüssel" zu beschreiben.

 Freier Text

  32. Unter "freiem Text" ist eine verbale Beschreibung der Eigenschaften der Sequenz ohne Verwendung des sprachneutralen Vokabulars im Sinne der Nr. 1 vii) unter der numerischen Kennzahl <223> (Sonstige Angaben) zu verstehen.

  33. Der freie Text sollte sich auf einige kurze, für das Verständnis der Sequenz unbedingt notwendige Begriffe beschränken. Er sollte für jedes Datenelement nicht länger als 4 Zeilen sein und höchstens 65 Buchstaben pro Zeile umfassen. Alle weiteren Angaben sind in den Hauptteil der Beschreibung in der dort verwendeten Sprache aufzunehmen.

  34. Freier Text kann in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst sein.

  35. Enthält das Sequenzprotokoll, das Bestandteil der Beschreibung ist, freien Text, so ist dieser im Hauptteil der Beschreibung in der dort verwendeten Sprache zu wiederholen. Es wird empfohlen, den in der Sprache des Hauptteils der Beschreibung abgefassten freien Text in einen besonderen Abschnitt der Beschreibung mit der Überschrift "Sequenzprotokoll - freier Text" aufzunehmen.

  Nachgereichtes Sequenzprotokoll

  36. Ein Sequenzprotokoll, das nicht Teil der eingereichten Anmeldung war, sondern nachträglich eingereicht wurde, darf nicht über den Offenbarungsgehalt der in der Anmeldung angegebenen Sequenzen hinausgehen. Dem nachgereichten Sequenzprotokoll muss eine Erklärung, die dies bestätigt, beigefügt sein. Das heißt, dass ein Sequenzprotokoll, das nachträglich eingereicht wurde, nur die Sequenzen beinhalten darf, die auch in der eingereichten Anmeldung aufgeführt sind.

  37. Sequenzprotokolle, die nicht zusammen mit der Anmeldung eingereicht worden sind, sind nicht Teil der Offenbarung der Erfindung. Gemäß § 11 Abs. 3 besteht die Möglichkeit, Sequenzprotokolle, die zusammen mit der Anmeldung eingereicht wurden, im Wege der Mängelbeseitigung zu berichtigen.

  <220> Merkmal

  <223> Sonstige Angaben

  Sequenzprotokoll in maschinenlesbarer Form

  38. Das in der Anmeldung enthaltene Sequenzprotokoll ist zusätzlich auch in maschinenlesbarer Form einzureichen.

  39. Das zusätzlich eingereichte maschinenlesbare Sequenzprotokoll muss mit dem geschriebenen Protokoll identisch sein und ist zusammen mit einer Erklärung folgenden Wortlauts einzureichen: "Die in maschinenlesbarer Form aufgezeichneten Angaben sind mit dem geschriebenen Sequenzprotokoll identisch."

  40. Das gesamte ausdruckbare Exemplar des Sequenzprotokolls muss in einer einzigen Datei enthalten sein, die nach Möglichkeit auf einer einzigen Diskette oder einem sonstigen vom Deutschen Patent- und Markenamt akzeptierten elektronischen Datenträger aufgezeichnet sein soll. Diese Datei ist mittels der IBM2-Codetabellen (Code Page) 437, 9323 oder einer kompatiblen Codetabelle zu codieren. Eine Codetabelle, wie sie z.B. für japanische, chinesische, kyrillische, arabische, griechische oder hebräische Schriftzeichen benötigt wird, gilt als kompatibel, wenn sie das lateinische Alphabet und die arabischen Ziffern denselben Hexadezimalpositionen zuordnet, wie die genannten Codetabellen.

  41. Folgende Medientypen und Formatierungen für zusätzlich in maschinenlesbarer Form eingereichte Sequenzprotokolle werden akzeptiert:

 

Physikalisches
Medium
Typ Formatierung
CD-R 120 mm Recordable Disk ISO 9660
DVD-R 120 mm DVD-Recordable Disk (4,7 GB) konform zu ISO 9660 oder OSTa UDF (1.02 oder höher)
DVD+R 120 mm DVD-Recordable Disk (4,7 GB) konform zu ISO 9660 oder OSTa UDF (1.02 oder höher)

  42. Die maschinenlesbare Fassung kann mit beliebigen Mitteln erstellt werden. Sie muss aber den vom Deutschen Patent- und Markenamt angegebenen Formaten entsprechen. Vorzugsweise sollte zum Erstellen eine dafür vorgesehene spezielle Software, wie z.B. PatentIn verwendet werden.

  43. Bei Verwendung von physikalischen Datenträgern ist eine Datenkompression erlaubt, sofern die komprimierte Datei in einem selbstextrahierenden Format erstellt worden ist, das sich auf einem vom Deutschen Patent- und Markenamt angegebenen Betriebssystem (MS Windows) selbst dekomprimiert. Ebenso können inhaltlich zusammengehörige Dateien in einem sich nicht selbstextrahierenden Format komprimiert sein, wenn die Archivdatei im ZipFormat der Version vom 13. Juli 1998 vorliegt und weder andere Zip-Archive oder eine Verzeichnisstruktur beinhaltet.

  44. Auf dem physikalischen Datenträger ist ein Etikett fest anzubringen, auf dem von Hand oder mit der Maschine in Blockschrift der Name des Anmelders, die Bezeichnung der Erfindung, eine Bezugsnummer, der Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten und das Computerbetriebssystem eingetragen sind.

  45. Wird der physikalische Datenträger erst nach dem Tag der Anmeldung eingereicht, so sind auf den Etiketten auch der Anmeldetag und die Anmeldenummer anzugeben. Korrekturen oder Änderungen zum Sequenzprotokoll sind sowohl schriftlich als auch in maschinenlesbarer Form einzureichen.

  46. Jede Korrektur der ausgedruckten Version des Sequenzprotokolls, die auf Grund der PCT Regel 13ter.1(a)(i) oder 26.3 eingereicht, jede Verbesserung eines offensichtlichen Fehlers in der ausgedruckten Version, die auf Basis der PCT Regel 91 eingereicht und jeder Zusatz, der nach Artikel 34 PCT in die ausgedruckte Version des Sequenzprotokolls eingebunden wurde, muss zusätzlich in einer verbesserten und mit den Zusätzen versehenen Version des Sequenzprotokolls in maschinenlesbarer Form eingereicht werden.

  47. Numerische Kennzahlen

  In Sequenzprotokollen, die zu Anmeldungen eingereicht werden, dürfen nur die nachstehenden numerischen Kennzahlen verwendet werden. Die Überschriften der nachstehenden Datenelementrubriken dürfen in den Sequenzprotokollen nicht erscheinen. Die numerischen Kennzahlen der obligatorischen Datenelemente, d. h. der Datenelemente, die in alle Sequenzprotokolle aufgenommen werden müssen (siehe Nr. 24 dieses Standards: Kennziffern 110, 120, 160, 210, 211, 212, 213 und 400), und die numerischen Kennzahlen der Datenelemente, die in den in diesem Standard genannten Fällen aufgenommen werden müssen (siehe Nr. 25, 26, 27, 28 und 29 dieses Standards: Kennzahlen 130, 140, 141, 150 und 151 sowie 220 bis 223), sind mit dem Buchstaben "O" gekennzeichnet.

  Die numerischen Kennzahlen der fakultativen Datenelemente (siehe Nr. 30 dieses Standards) sind mit dem Buchstaben "F" gekennzeichnet.

  Zulässige numerische Kennzahlen

Numerische
Kennzahl
Numerische Kennzahl Beschreibung Obligatorisch (O)
oder fakultativ (F)
Bemerkungen
<110> Name des Anmelders O Ist der Name des Anmelders nicht in lateinischen Buchstaben geschrieben, so muss er - im Wege der Transliteration oder der Übersetzung ins Englische - auch in lateinischen Buchstaben angegeben werden
<120> Bezeichnung der Erfindung O  
<130> Bezugsnummer O in den Fällen nach Nr. 25 Standard Siehe Nr. 25 Standard
<140> Vorliegende Patentanmeldung O in den Fällen nach Nr. 26 Standard Siehe Nr. 26 Standard; die vorliegende Patentanmeldung ist zu kennzeichnen durch den zweibuchstabigen Code nach dem WIPO-Standard ST. 3, gefolgt von der Anmeldenummer (in dem Format, das von der Behörde für gewerblichen Rechtsschutz verwendet wird, bei der diese Patentanmeldung eingereicht wird) oder - bei internationalen Anmeldungen - von der internationalen Anmeldenummer
<141> Anmeldetag der vorliegenden Anmeldung O in den Fällen nach Nr. 26 Standard Siehe Nr. 26 Standard; das Datum ist entsprechend dem WIPO-Standard ST. 2 anzugeben (CCYY MM DD)
<150> Frühere Patentanmeldung O in den Fällen nach Nr. 27 Standard Siehe Nr. 27 Standard; die frühere Patentanmeldung ist zu kennzeichnen durch den zweibuchstabigen Code entsprechend dem WIPO-Standard ST. 3, gefolgt von der Anmeldenummer (in dem Format, das von der Behörde für gewerblichen Rechtsschutz verwendet wird, bei der die frühere Patentanmeldung eingereicht wurde) oder - bei internationalen Anmeldungen - von der internationalen Anmeldenummer
<151> Anmeldetag der früheren Anmeldung O in den Fällen nach Nr. 27 Standard Siehe Nr. 27 Standard; das Datum ist entsprechend dem WIPO-Standard ST. 2 anzugeben (CCYY MM DD)
<160> Anzahl der SEQ ID NOs O  
<170> Software F  
<210> Angaben zu SEQ ID NO: x O Anzugeben ist eine ganze Zahl, die die SEQ ID NO darstellt
<211> Länge O Sequenzlänge, ausgedrückt als Anzahl der basen oder Aminosäuren
<212> Art O Art des in SEQ ID NO: x sequenzierten Moleküls, und zwar entweder DNA, RNa oder PRT; enthält eine Nucleotidsequenz sowohl DNA- als auch RNA-Fragmente, so ist "DNA" anzugeben; zusätzlich ist das kombinierte DNA/RNA-Molekül im Merkmalsteil unter <220> bis <223> näher zu beschreiben
<213> Organismus O Gattung/Art (d. h. wissenschaftlicher Name), "künstliche Sequenz" oder "unbekannt"
<220> Merkmal O in den Fällen nach Nr. 28 und 29 Standard Freilassen; siehe Nr. 28 und 29 Standard; Beschreibung biologisch signifikanter Stellen in der Sequenz gemäß SEQ ID NO: x (kann je nach der Zahl der angegebenen Merkmale mehrmals vorkommen)
<221> Name/ Schlüssel O in den Fällen nach Nr. 28 Standard Siehe Nr. 28 Standard; es dürfen nur die in Nr. 48, Tabelle 5 oder 6 beschriebenen Schlüssel verwendet werden
<222> Lage O in den Fällen nach Nr. 28 Standard Siehe Nr. 28 Standard;
  • von (Nummer der ersten base/Aminosäure des Merkmals)
  • bis (Nummer der letzten base/Aminosäure des Merkmals)
  • basen (Ziffern verweisen auf die Positionen der basen in einer Nucleotidsequenz)
  • Aminosäuren (Ziffern verweisen auf die Positionen der Aminosäurereste in einer Aminosäuresequenz)
  • Angabe, ob sich das Merkmal auf dem zum Strang des Sequenzprotokolls komplementären Strang befindet
<223> Sonstige Angaben O in den Fällen nach Nr. 28 und 29 Standard Siehe Nr. 28 und 29 Standard; sonstige relevante Angaben, wobei sprachneutrales Vokabular oder freier Text (in deutscher oder in englischer Sprache) zu verwenden ist; freier Text ist im Hauptteil der Beschreibung in der dort verwendeten Sprache zu wiederholen (siehe Nr. 35 Standard); enthält die Sequenz eine der in Nr. 48, Tabellen 2 und 4 aufgeführten modifizierten basen oder modifizierten/seltenen L-Aminosäuren, so ist für diese base oder Aminosäure das dazugehörige Symbol aus Nr. 48, Tabellen 2 und 4 zu verwenden
<300> Veröffentlichungs-
angaben
F Freilassen; dieser Abschnitt ist für jede relevante Veröffentlichung zu wiederholen
<301> Verfasser F  
<302> Titel F Titel der Veröffentlichung
<303> Zeitschrift F Name der Zeitschrift, in der die Daten veröffentlicht wurden
<304> Band F Band der Zeitschrift, in dem die Daten veröffentlicht wurden
<305> Heft F Nummer des Hefts der Zeitschrift, in dem die Daten veröffentlicht wurden
<306> Seiten F Seiten der Zeitschrift, auf denen die Daten veröffentlicht wurden
<307> Datum F Datum der Zeitschrift, an dem die Daten veröffentlicht wurden; Angabe nach Möglichkeit entsprechend dem WIPO-Standard ST. 2 (CCYY MM DD)
<308> Eingangsnummer in der Datenbank F Von der Datenbank zugeteilte Eingangsnummer einschließlich Datenbankbezeichnung
<309> Datenbank- Eingabedatum F Datum der Eingabe in die Datenbank; Angabe entsprechend dem WIPO-Standard ST. 2 (CCYY MM DD)
<310> Dokumenten-
nummer
F Nummer des Dokuments, nur bei Patentdokumenten; die vollständige Nummer hat nacheinander Folgendes zu enthalten: den zweibuchstabigen Code entsprechend dem WIPO-Standard ST. 3, die Veröffentlichungsnummer entsprechend dem WIPO-Standard ST. 6 und den Code für die Dokumentenart nach dem WIPO-Standard ST. 16
<311> Anmeldetag F Anmeldetag des Dokuments, nur bei Patentdokumenten; Angabe entsprechend WIPO-Standard ST. 2 (CCYY MM DD)
<312> Veröffent- lichungsdatum F Datum der Veröffentlichung des Dokuments; nur bei Patentdokumenten; Angabe entsprechend WIPO-Standard ST. 2 (CCYY MM DD)
<313> Relevante Reste in SEQ ID NO: x von bis F  
<400> Sequenz O SEQ ID NO: x sollte in der der Sequenz vorausgehenden Zeile hinter der numerischen Kennzahl stehen (siehe Beispiel)

  48. Symbole für Nucleotide und Aminosäuren und Merkmalstabellen

  Tabelle 1 Liste der Nucleotide

 

Symbol Bedeutung Ableitung der Bezeichnung
a a Adenin
g g Guanin
c c Cytosin
t t Thymin
u u Uracil
r g oder a Purin
y t/u oder c Pyrimidin
m a oder c Amino
k g oder t/u Keto
s g oder c starke Bindungen, 3 H-Brücken
w a oder t/u schwache (e:weak) Bindungen, 2 H-Brücken
b g oder c oder t/u nicht a
d a oder g oder t/u nicht c
h a oder c oder t/u nicht g
v a oder g oder c nicht t, nicht u
n a oder g oder c oder t/u, unbekannt oder sonstige beliebig (e: any)

Tabelle 2 Liste der modifizierten Nucleotide

 

Symbol Bedeutung
ac4c 4-Acetylcytidin
chm5u 5-(Carboxyhydroxymethyl)uridin
cm 2"-O-Methylcytidin
cmnm5s2u 5-Carboxymethylaminomethyl-2-thiouridin
cmnm5u 5-Carboxymethylaminomethyluridin
d Dihydrouridin
fm 2"-O-Methylpseudouridin
gal q beta,D-Galactosylqueuosin
gm 2"-O-Methylguanosin
i Inosin
i6a N6-Isopentenyladenosin
m1a 1-Methyladenosin
m1f 1-Methylpseudouridin
m1g 1-Methylguanosin
m1i 1-Methylinosin
m22g 2,2-Dimethylguanosin
m2a 2-Methyladenosin
m2g 2-Methylguanosin
m3c 3-Methylcytidin
m5c 5-Methylcytidin
m6a N6-Methyladenosin
m7g 7-Methylguanosin
mam5u 5-Methylaminomethyluridin
mam5s2u 5-Methoxyaminomethyl-2-thiouridin
man q beta,D-Mannosylqueuosin
mcm5s2u 5-Methoxycarbonylmethyl-2-thiouridin
mcm5u 5-Methoxycarbonylmethyluridin
mo5u 5-Methoxyuridin
ms2i6a 2-Methylthio-N6-isopentenyladenosin
ms2t6a N-((9-beta-D-Ribofuranosyl-2-methylthiopurin-6-yl)carbamoyl)threonin
mt6a N-((9-beta-D-Ribofuranosylpurin-6-yl)N-methylcarbamoyl)threonin
mv Uridin-5-oxyessigsäuremethylester
o5u Uridin-5-oxyessigsäure(v)
osyw Wybutoxosin
p Pseudouridin
q Queuosin
s2c 2-Thiocytidin
s2t 5-Methyl-2-thiouridin
s2u 2-Thiouridin
s4u 4-Thiouridin
t 5-Methyluridin
t6a N-((9-beta-D-Ribofuranosylpurin-6-yl)carbamoyl)threonin
tm 2"-O-Methyl-5-methyluridin
um 2"-O-Methyluridin
yw Wybutosin
x 3-(3-Amino-3-carboxypropyl)uridin,(acp3)u

Tabelle 3 Liste der Aminosäuren

 

Symbol Bedeutung
Ala Alanin
Cys Cystein
Asp Asparaginsäure
Glu Glutaminsäure
Phe Phenylalanin
Gly Glycin
His Histidin
Ile Isoleucin
Lys Lysin
Leu Leucin
Met Methionin
Asn Asparagin
Pro Prolin
Gln Glutamin
Arg Arginin
Ser Serin
Thr Threonin
Val Valin
Trp Tryptophan
Tyr Tyrosin
Asx Asp oder Asn
Glx Glu oder Gln
Xaa Unbekannt oder sonstige

Tabelle 4 Liste der modifizierten und seltenen Aminosäuren

 

Symbol Bedeutung
Aad 2-Aminoadipinsäure
bAad 3-Aminoadipinsäure
bAla beta-Alanin, beta-Aminopropionsäure
Abu 2-Aminobuttersäure
4Abu 4-Aminobuttersäure, Piperidinsäure
Acp 6-Aminocapronsäure
Ahe 2-Aminoheptansäure
Aib 2-Aminoisobuttersäure
bAib 3-Aminoisobuttersäure
Apm 2-Aminopimelinsäure
Dbu 2,4-Diaminobuttersäure
Des Desmosin
Dpm 2,2"-Diaminopimelinsäure
Dpr 2,3-Diaminopropionsäure
EtGly N-Ethylglycin
EtAsn N-Ethylasparagin
Hyl Hydroxylysin
aHyl allo-Hydroxylysin
3Hyp 3-Hydroxyprolin
4Hyp 4-Hydroxyprolin
Ide Isodesmosin
aIle allo-Isoleucin
MeGly N-Methylglycin, Sarkosin
MeIle N-Methylisoleucin
MeLys 6-N-Methyllysin
MeVal N-Methylvalin
Nva Norvalin
Nle Norleucin
Orn Ornithin

Tabelle 5 Liste der Merkmalschlüssel zu Nucleotidsequenzen

 

Schlüssel Beschreibung
allele ein verwandtes Individuum oder ein verwandter Stamm enthält stabile alternative Formen desselben Gens und unterscheidet sich an dieser (und vielleicht an anderer) Stelle von der vorliegenden Sequenz
attenuator 1. Region einer DNA, in der die Beendigung der Transkription reguliert wird und die Expression einiger bakterieller Operons gesteuert wird 2. zwischen dem Promotor und dem ersten Strukturgen liegender Sequenzabschnitt, der eine partielle Beendigung der Transkription bewirkt
C_region konstante Region der leichten und schweren Immunglobulinketten und der Alpha-, Beta- und Gamma-Ketten von T-Zell-Rezeptoren; enthält je nach Kette ein oder mehrere Exons
CAAT_signal CAAT-Box; Teil einer konservierten Sequenz, der etwa 75 basenpaare stromaufwärts vom Startpunkt der eukaryontischen Transkriptionseinheiten liegt und an der RNA-Polymerase-Bindung beteiligt sein kann; Konsensussequenz = GG (C oder T) CAATCT
CDS codierende Sequenz; Sequenz von Nucleotiden, die mit der Sequenz der Aminosäuren in einem Protein übereinstimmt (beinhaltet Stopcodon); Merkmal schließt eine mögliche Translation der Aminosäure ein
conflict unabhängige Bestimmungen "derselben" Sequenz unterscheiden sich an dieser Stelle oder in dieser Region voneinander
D-loop D-Schleife; Region innerhalb der mitochondrialen DNA, in der sich ein kürzeres RNA-Stück mit einem Strang der doppelsträngigen DNa paart und dabei den ursprünglichen Schwesterstrang in dieser Region verdrängt; dient auch zur Beschreibung der Verdrängung einer Region des einen Stranges eines DNA-Doppelstrangs durch eine einzelsträngige Nucleinsäure bei der durch ein recA-Protein ausgelösten Reaktion
D-segment Diversity-Region der schweren Kette von Immunglobulin und der Beta-Kette eines T-Zell-Rezeptors
enhancer eine als Cis-Element wirkende Sequenz, die die Aktivität (einiger) eukaryontischer Promotoren verstärkt und in beliebiger Richtung und Position zum Promotor (stromaufwärts oder -abwärts) funktioniert
exon Region des Genoms, die für einen Teil der gespleißten mRNa codiert; kann 5"UTR, alle CDSs und 3"UTR enthalten
GC_signal GC-Box; eine konservierte, GC-reiche Region stromaufwärts vom Startpunkt der eukaryontischen Transkriptionseinheiten, die in mehreren Kopien und in beiden Richtungen vorkommen kann; Konsensussequenz = GGGCGG
gene biologisch signifikante Region, codierende Nucleinsäure
iDNA intervenierende DNA; DNA, die durch verschiedene Arten der Rekombination eliminiert wird
intron DNA-Abschnitt, der transkribiert, aber beim Zusammenspleißen der ihn umgebenden Sequenzen (Exons) aus dem Transkript wieder herausgeschnitten wird
J_segment J-Kette (Verbindungskette) zwischen den leichten und den schweren Immunglobulinketten und den Alpha-, Beta- und Gamma-Ketten der T-Zell-Rezeptoren
LTR lange, sich an den beiden Enden einer gegebenen Sequenz direkt wiederholende Sequenz, wie sie für Retroviren typisch ist
mat_peptide für ein reifes Peptid oder Protein codierende Sequenz; Sequenz, die für das reife oder endgültige Peptid- oder Proteinprodukt im Anschluss an eine posttranslationale Modifizierung codiert; schließt im Gegensatz zur entsprechenden CDS das Stopcodon nicht ein
misc_binding Stelle in einer Nucleinsäure, die einen anderen Teil, der nicht durch einen anderen Bindungsschlüssel (primer_bind oder protein_bind) beschrieben werden kann, kovalent oder nicht kovalent bindet
misc_difference die Merkmalsequenz unterscheidet sich von der im Eintrag und kann nicht durch einen anderen Unterscheidungsschlüssel (conflict, unsure, old_sequence, mutation, variation, allele bzw. modified_base) beschrieben werden
misc_feature biologisch signifikante Region, die nicht durch einen anderen Merkmalschlüssel beschrieben werden kann; neues oder seltenes Merkmal
misc_recomb Stelle, an der ein allgemeiner, ortsspezifischer oder replikativer Rekombinationsvorgang stattfindet, bei dem die DNA-Doppelhelix aufgebrochen und wieder zusammengefügt wird, und die nicht durch andere Rekombinationsschlüssel (iDNa oder Virion) oder den betreffenden Herkunftsschlüssel (/insertions_seq, /transposon, /proviral) beschrieben werden kann
misc_RNA Transkript oder RNA-Produkt, das nicht durch andere RNA-Schlüssel (prim_transcript, precursor_RNA, mRNA, 5"clip, 3"clip, 5"UTR, 3"UTR, exon, CDS, sig_peptide, transit_peptide, mat_peptide, intron, polyA_site, rRNA, tRNA, scRNa oder snRNA) beschrieben werden kann
misc_signal Region, die ein Signal enthält, das die Genfunktion oder -expression steuert oder ändert, und die nicht durch andere Signalschlüssel (promoter, CAAT_signal, TATA_signal, -35_signal, -10_signal, GC_signal, RBS, polyA_signal, enhancer, attenuator, terminator oder rep_origin) beschrieben werden kann
misc_structure Sekundär-, Tertiär- oder sonstige Struktur oder Konformation, die nicht durch andere Strukturschlüssel (stem_loop oder D-loop) beschrieben werden kann
modified_base das angegebene Nucleotid ist ein modifiziertes Nucleotid und ist durch das angegebene Molekül (ausgedrückt durch die modifizierte base) zu ersetzen
mRNA messenger-RNa (Boten-RNA); enthält eine 5"-nichttranslatierte Region (5"UTR), codierende Sequenzen (CDS, Exon) und eine 3"-nichttranslatierte Region (3"UTR)
mutation ein verwandter Stamm weist an dieser Stelle eine plötzliche, erbliche Sequenzveränderung auf
N_region zusätzliche Nucleotide, die zwischen neu geordnete Immunglobulinabschnitte eingefügt werden
old_sequence die vorliegende Sequenz stellt eine geänderte Version der früher an dieser Stelle befindlichen Sequenz dar
polyA_signal Erkennungsregion, die zur Endonuclease-Spaltung eines RNA-Transkripts mit anschließender Polyadenylierung nötig ist; Konsensussequenz: AATAAA
polyA_site Stelle auf einem RNA-Transkript, an der durch posttranslationale Polyadenylierung Adeninreste eingefügt werden
precursor_RNA noch nicht gereifte RNA-Spezies; kann eine am 5"-Ende abzuschneidende Region (5"Clip), eine 5"-nichttranslatierte Region (5"UTR), codierende Sequenzen (CDS, Exon), intervenierende Sequenzen (Intron), eine 3"-nichttranslatierte Region (3"UTR) und eine am 3"-Ende abzuschneidende Region (3"Clip) enthalten
prim_transcript primäres (ursprüngliches, nicht prozessiertes) Transkript; enthält eine am 5"-Ende abzuschneidende Region (5"Clip), eine 5"-nichttranslatierte Region (5"UTR), codierende Sequenzen (CDS, Exon), intervenierende Sequenzen (Intron), eine 3"-nichttranslatierte Region (3"UTR) und eine am 3"-Ende abzuschneidende Region (3"Clip)
Schlüssel Beschreibung
primer_bind nichtkovalente Primer-Bindungsstelle für die Initiierung der Replikation, Transkription oder reversen Transkription; enthält eine oder mehrere Stellen für synthetische Elemente, z.B. PCR-Primerelemente
promoter Region auf einem DNA-Molekül, die an der Bindung der RNA-Polymerase beteiligt ist, die die Transkription initiiert
protein_bind nichtkovalente Protein-Bindungsstelle auf der Nucleinsäure
RBS ribosomale Bindungsstelle
repeat_region Genomregion mit repetitiven Einheiten
repeat_unit einzelnes Repeat (repetitive Einheit)
rep_origin Replikationsursprung; Startpunkt der Duplikation der Nucleinsäure, durch die zwei identische Kopien entstehen
rRNA reife ribosomale RNA; RNA-Komplex des Ribonucleoprotein-Partikels (Ribosom), der Aminosäuren zu Proteinen zusammenfügt
S_region Switch-Region der schweren Immunglobulinketten; beteiligt am Umbau der DNa von schweren Ketten, der zur Expression einer anderen Immunglobulin-Klasse aus derselben B-Zelle führt
satellite viele tandemartig hintereinander geschaltete (identische oder verwandte) Repeats einer kurzen grundlegenden repetitiven Einheit; viele davon unterscheiden sich in der basenzusammensetzung oder einer anderen Eigenschaft vom Genomdurchschnitt und können so von der Hauptmasse der genomischen DNa abgetrennt werden
scRNA kleine cytoplasmische RNA; eines von mehreren kleinen cytoplasmischen RNA-Molekülen im Cytoplasma und (manchmal) im Zellkern eines Eukaryonten
sig_peptide für ein Signalpeptid codierende Sequenz; Sequenz, die für eine N-terminale Domäne eines sekretorischen Proteins codiert; diese Domäne spielt bei der Anheftung des nascierenden Polypeptids an die Membran eine Rolle; Leader-Sequenz
snRNA kleine Kern-RNA; eine der vielen kleinen RNA-Formen, die nur im Zellkern vorkommen; einige der snRNAs spielen beim Spleißen oder bei anderen RNA-verarbeitenden Reaktionen eine Rolle
source bezeichnet die biologische Herkunft des genannten Sequenzabschnitts; die Angabe dieses Schlüssels ist obligatorisch; jeder Eintrag muss mindestens einen Herkunftsschlüssel aufweisen, der die gesamte Sequenz umfasst; es dürfen zu jeder Sequenz auch mehrere Herkunftsschlüssel angegeben werden
stem_loop Haarnadelschleife; eine Doppelhelix-Region, die durch basenpaarung zwischen benachbarten (invertierten) komplementären Sequenzen in einem RNA- oder DNA-Einzelstrang entsteht
STS Sequence Tagged Site; kurze, nur als Einzelkopie vorkommende DNASequenz, die einen Kartierungspunkt auf dem Genom bezeichnet und durch PCR ermittelt werden kann; eine Region auf dem Genom kann durch Bestimmung der Reihenfolge der STSs kartiert werden
TATA_signal TATA-Box; Goldberg-Hogness-Box; ein konserviertes AT-reiches Septamer, das sich rund 25 basenpaare vor dem Startpunkt jeder eukaryontischen RNA-Polymerase-II-Transkriptionseinheit befindet und bei der Positionierung des Enzyms für eine korrekte Initiation eine Rolle spielen kann; Konsensussequenz = TATa (a oder T) a (a oder T)
terminator DNA-Sequenz, die entweder am Ende des Transkripts oder neben einer Promotor-Region liegt und bewirkt, dass die RNA-Polymerase die Transkription beendet; kann auch die Bindungsstelle eines Repressor-Proteins sein
transit_peptide für Transitpeptid codierende Sequenz; Sequenz, die für eine N-terminale Domäne eines im Zellkern codierten Organellen-Proteins codiert; diese Domäne ist an der posttranslationalen Einschleusung des Proteins in die Organelle beteiligt
tRNA reife transfer-RNA, ein kleines RNA-Molekül (75 - 85 basen lang), das die Translation einer Nucleinsäure-Sequenz in eine Aminosäure-Sequenz vermittelt
unsure der Autor kennt die Sequenz in dieser Region nicht genau
V_region variable Region der leichten und schweren Immunglobulinketten sowie der Alpha-, Beta- und Gamma-Ketten von T-Zell-Rezeptoren; codiert für das variable Aminoende; kann aus V-, D-, N- und J-Abschnitten bestehen
V_segment variabler Abschnitt der leichten und schweren Immunglobulinketten sowie der Alpha-, Beta- und Gamma-Ketten von T-Zell-Rezeptoren; codiert für den Großteil der variablen Region (V_region) und die letzten Aminosäuren des Leader-Peptids
variation ein verwandter Stamm enthält stabile Mutationen desselben Gens (z.B. RFLPs, Polymorphismen usw.), die sich an dieser (und möglicherweise auch an anderer) Stelle von der vorliegenden Sequenz unterscheiden
3"clip 3"-äußerste Region eines Precursor-Transkripts, die bei der Prozessierung abgeschnitten wird
3"UTR Region am 3"-Ende eines reifen Transkripts (nach dem Stopcodon), die nicht in ein Protein translatiert wird
5"clip 5"-äußerste Region eines Precursor-Transkripts, die bei der Prozessierung abgeschnitten wird
5"UTR Region am 5"-Ende eines reifen Transkripts (vor dem Initiationscodon), die nicht in ein Protein translatiert wird
-10_signal Pribnow-Box; konservierte Region rund 10 basenpaare stromaufwärts vom Startpunkt der bakteriellen Transkriptionseinheiten, die bei der Bindung der RNA-Polymerase eine Rolle spielt; Konsensussequenz = TAtAaT
-35_signal konserviertes Hexamer rund 35 basenpaare stromaufwärts vom Startpunkt der bakteriellen Transkriptionseinheiten; Konsensussequenz = TTGACa oder TGTTGACA

Tabelle 6 Liste der Merkmalschlüssel zu Proteinsequenzen

 

Schlüssel Beschreibung
CONFLICT in den einzelnen Unterlagen ist von verschiedenen Sequenzen die Rede
VARIANT den Angaben der Autoren zufolge gibt es Sequenzvarianten
VARSPLIC Beschreibung von Sequenzvarianten, die durch alternatives Spleißen entstanden sind
MUTAGEN experimentell veränderte Stelle
MOD_RES posttranslationale Modifikation eines Rests
ACETYLATION N-terminale oder sonstige
AMIDATION in der Regel am C-Terminus eines reifen aktiven Peptids
BLOCKED unbestimmte Gruppe, die das N- oder C-terminale Ende blockiert
FORMYLATION des N-terminalen Methionin
GAMMA-CARBOXYGLUTAMIC ACID HYDROXYLATION von Asparagin, Asparaginsäure, Prolin oder Lysin
METHYLATION in der Regel von Lysin oder Arginin
PHOSPORYLATION von Serin, Threonin, Tyrosin, Asparaginsäure oder Histidin
PYRROLIDONE CARBOXYLIC ACID N-terminales Glutamat, das ein internes cyclisches Lactam gebildet hat
SULFATATION in der Regel von Tyrosin
LIPID kovalente Bindung eines Lipidanteils
MYRISTATE Myristat-Gruppe, die durch eine Amidbindung an den N-terminalen Glycin-Rest der reifen Form eines Proteins oder an einen internen Lysin-Rest gebunden ist
PALMITATE Palmitat-Gruppe, die durch eine Thioetherbindung an einen Cystein-Rest oder durch eine Esterbindung an einen Serin- oder Threonin-Rest gebunden ist
FARNESYL Farnesyl-Gruppe, die durch eine Thioetherbindung an einen Cystein-Rest gebunden ist
GERANYL-GERANYL Geranyl-geranyl-Gruppe, die durch eine Thioetherbindung an einen Cystein-Rest gebunden ist
GPI-ANCHOR Glykosyl-phosphatidylinositol-(GPI-)Gruppe, die an die alpha-Carboxylgruppe des C-terminalen Rests der reifen Form eines Proteins gebunden ist
N-ACYL DIGLYCERIDE N-terminales Cystein der reifen Form eines prokaryontischen Lipoproteins mit einer amidgebundenen Fettsäure und einer Glyceryl-Gruppe, an die durch Esterbindungen zwei Fettsäuren gebunden sind
DISULFID Disulfidbindung; den "VON"- und den "BIS"-Endpunkt bilden die beiden Reste, die durch eine ketteninterne Disulfidbindung verbunden sind; sind der "VON"- und der "BIS"-Endpunkt identisch, ist die Disulfidbindung kettenübergreifend, und die Art der Quervernetzung ist im Beschreibungsfeld anzugeben
THIOLEST Thiolesterbindung; den "VON"- und den "BIS"-Endpunkt bilden die beiden Reste, die durch die Thiolesterbindung verbunden sind
THIOETH Thioetherbindung; den "VON"- und den "BIS"-Endpunkt bilden die beiden Reste, die durch die Thioetherbindung verbunden sind
CARBOHYD Glykosylierungs-Stelle; die Art des Kohlenhydrats (sofern bekannt) ist im Beschreibungsfeld anzugeben
METAL Bindungsstelle für ein Metallion; die Art des Metalls ist im Beschreibungsfeld anzugeben
BINDING Bindungsstelle für eine beliebige chemische Gruppe (Coenzym, prosthetische Gruppe usw.); die Art der Gruppe ist im Beschreibungsfeld anzugeben
SIGNAL Bereich einer Signalsequenz (Präpeptid)
TRANSIT Bereich eines Transit-Peptids (mitochondriales, chloroplastidäres oder für Microbodies)
PROPEP Bereich eines Propeptids
CHAIN Bereich einer Polypeptid-Kette im reifen Protein
PEPTIDE Bereich eines freigesetzten aktiven Peptids
DOMAIN Bereich einer wichtigen Domäne auf der Sequenz; die Art dieser Domäne ist im Beschreibungsfeld anzugeben
CA_BIND Bereich einer Calcium-bindenden Region
DNA_BIND Bereich einer DNA-bindenden Region
NP_BIND Bereich einer Nucleotidphosphat-bindenden Region; die Art des Nucleotidphosphats ist im Beschreibungsfeld anzugeben
TRANSMEM Bereich einer Transmembran-Region
ZN_FING Bereich einer Zink-Finger-Region
SIMILAR Grad der Ähnlichkeit mit einer anderen Proteinsequenz; im Beschreibungsfeld sind genaue Angaben über diese Sequenz zu machen
REPEAT Bereich einer internen Sequenzwiederholung
HELIX Sekundärstruktur: Helices, z.B. Alpha-Helix, 3(10)-Helix oder Pi-Helix
STRAND Sekundärstruktur: Beta-Strang, z.B. durch Wasserstoff-Brückenbindungen stabilisierter Beta-Strang, oder Rest in einer isolierten Beta-Brücke
TURN Sekundärstruktur: Schleife, z.B. durch Wasserstoff-Brückenbindungen stabilisierte Schleife (3-, 4- oder 5-Schleife)
ACT_SITE Aminosäure(n), die bei der Aktivität eines Enzyms mitwirkt (mitwirken)
SITE irgendeine andere wichtige Stelle auf der Sequenz
INIT_MET die Sequenz beginnt bekanntermaßen mit einem Start-Methionin
NON_TER der Rest am Sequenzanfang oder -ende ist nicht der Terminalrest; steht er an der Position 1, so bedeutet das, dass diese nicht der N-Terminus des vollständigen Moleküls ist; steht er an letzter Position, so ist diese Position nicht der C-Terminus des vollständigen Moleküls; für diesen Schlüssel gibt es kein Beschreibungsfeld
NON_CONS nicht aufeinander folgende Reste; zeigt an, dass zwei Reste in einer Sequenz nicht aufeinander folgen, sondern dass zwischen ihnen einige nichtsequenzierte Reste liegen
UNSURE Unsicherheiten in der Sequenz; mit diesem Schlüssel werden Regionen einer Sequenz beschrieben, bei der sich der Autor bezüglich der Sequenzzuweisung nicht sicher ist

Beispiel:

<110> Smith, John; Smithgene Inc. <120> Beispiel für ein Sequenzprotokoll <130> 01-00001 <140> PCT/EP98/00001 <141> 1998-12-31 <150> US 08/999,999 <151> 1997-10-15 <160> 4 <170> PatentIn Version 2.0 <210> 1 <211> 389 <212> DNa <213> Paramecium sp. <220> <221> CDS <222> (279) ... (389) <300> <301> Doe, Richard <302> Isolation and Characterization of a Gene Encoding a Protease from Paramecium sp. <303> Journal of Genes <304> 1 <305> 4 <306> 1-7 <307> 1988-06-31 <308> 123456 <309> 1988-06-31 <400> 1 agctgtagtc attcctgtgt cctcttctct ctgggcttct caccctgcta atcagatctc 60 agggagagtg tcttgaccct cctctgcctt tgcagcttca caggcaggca ggcaggcagc 120 tgatgtggca attgctggca gtgccacagg cttttcagcc aggcttaggg tgggttccgc 180 cgcggcgcgg cggcccctct cgcgctcctc tcgcgcctct ctctcgctct cctctcgctc 240 ggacctgatt aggtgagcag gaggaggggg cagttagc atg gtt tca atg ttc agc 296  Met Val Ser Met Phe Ser 1 5 ttg tct ttc aaa tgg cct gga ttt tgt ttg ttt gtt tgt ttg ttc caa 344 Leu Ser Phe Lys Trp Pro Gly Phe Cys Leu Phe Val Cys Leu Phe Gln 10 15 20 tgt ccc aaa gtc ctc ccc tgt cac tca tca ctg cag ccg aat ctt 389 Cys Pro Lys Val Leu Pro Cys His Ser Ser Leu Gln Pro Asn Leu 25 30 35

1) Diese Tabellen enthalten Auszüge aus den Merkmalstabellen "DDBJ/EMBL/Genbank Feature table" (Nucleotidsequenzen) und "SWISS PROT Feature table" (Aminosäuresequenzen).

2) IBM ist eine für die International Business Machine Corporation, Vereinigte Staaten von Amerika, eingetragene Marke.

3) Die genannten Codetabellen gelten für Personal Computer als de facto Standard.

Artikel 2
Änderung der Gebrauchsmusterverordnung

Dem § 6 der Gebrauchsmusterverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 890), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3490) geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Sind in der Gebrauchsmusteranmeldung Nukleotid- oder Aminosäuresequenzen offenbart, so gelten die §§ 11 bis 11b der Patentverordnung entsprechend."

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

_____
EU) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015 S. 1).

ENDE

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