Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung
Vom 19. Oktober 2018
(BGBl. Nr. 36 vom 29.10.2018 S. 1758)
Auf Grund
verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Die Wertpapierhandelsanzeigeverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3376), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. November 2017 (BGBl. I S. 3727) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Nummer 10 werden nach dem Wort "Wertpapierhandelsgesetzes," die Wörter "wobei die Vorschriften der Stimmrechtsmitteilungsverordnung zu Art und Form der Mitteilung unberührt bleiben," eingefügt.
2. In § 8 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "oder Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 2" gestrichen.
3. § 14 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 14 Art, Form und Sprache der Mitteilung
Mitteilungen nach §§ 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 39 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes sind schriftlich oder mittels Telefax in deutscher oder englischer Sprache an den Emittenten und die Bundesanstalt zu übersenden. Der Übersendung nach Satz 1 steht es gleich, wenn die Mitteilung über ein von der Bundesanstalt zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren zur Abgabe von Mitteilungen erfolgt. |
" § 14 Sprache der Mitteilungen
Mitteilungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes sind in deutscher oder englischer Sprache an den Emittenten und die Bundesanstalt zu übermitteln." |
4. Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Anhang |
alt | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlage (zu § 12 Absatz 1 bis 3) Stimmrechtsmitteilung an die BaFin per Fax (+49(0)228 4108-3119) oder per Post (BaFin, Referat Wa 12/Wa 13, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main) und an den Emittenten
|
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion