Regelwerk

Änderungstext

APAReG - Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz
Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Vom 31. März 2016
(BGBl. I Nr. 14 vom 05.04.2016 S. 518)



Siehe Fn. *

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Die Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), die zuletzt durch Artikel 255 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst:

" § 15 Bestellungsbehörde".

b) Die Angabe zu § 44b wird wie folgt gefasst:

" § 44b Gemeinsame Berufsausübung".

c) Nach der Angabe zu § 51b wird folgende Angabe eingefügt:

" § 51c Auftragsdatei".

d) Die Angabe zu § 55b wird wie folgt gefasst:

" § 55b Internes Qualitätssicherungssystem".

e) Die Angabe zu § 55c wird wie folgt gefasst:

" § 55c Bestellung eines Praxisabwicklers".

f) Die Angabe zu § 62b wird wie folgt gefasst:

" § 62b Inspektionen".

g) Die Angabe zu § 63 wird wie folgt gefasst:

" § 63 (weggefallen)".

h) Die Angabe zu § 63a wird gestrichen.

i) Die Angabe zu § 65 wird wie folgt gefasst:

" § 65 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft".

j) Die Angabe zu § 66 wird wie folgt gefasst:

" § 66 Rechtsaufsicht".

k) Nach der Angabe zu § 66b wird folgende Angabe eingefügt:

" § 66c Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit".

l) Nach der Angabe zu § 66c werden die Angaben zum Sechsten Teil und zum Ersten Abschnitt gestrichen.

m) Die Angaben zu den §§ 68 und 68a werden wie folgt gefasst:

" § 68 Berufsaufsichtliche Maßnahmen

§ 68a Untersagungsverfügung".

n) Nach der Angabe zu § 68a werden die folgenden Angaben eingefügt:

" § 68b Vorläufige Untersagungsverfügung

§ 68c Ordnungsgeld".

o) Die Angabe zu § 69 wird wie folgt gefasst:

" § 69 Bekanntmachung von Maßnahmen".

p) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst:

" § 71 Vorschriften für Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften".

q) Nach der Angabe zu § 71 werden die folgenden Angaben eingefügt:

"Sechster Teil
Berufsgerichtsbarkeit

Erster Abschnitt
Berufsgerichtliche Entscheidung

§ 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung".

r) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst:

" § 75 Berufsangehörige als Beisitzer".

s) Die Angabe zu § 82 wird wie folgt gefasst:

" § 82 Keine Verhaftung von Berufsangehörigen".

t) Die Angabe zu § 82b wird wie folgt gefasst:

" § 82b Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle".

u) Die Angabe zu § 83a wird wie folgt gefasst:

" § 83a (weggefallen)".

v) Die Angabe zu § 84a wird gestrichen.

w) Die Angabe zu § 86 wird wie folgt gefasst:

" § 86 Verfahren".

x) Die Angabe zu § 87 wird wie folgt gefasst:

" § 87 (weggefallen)".

y) Die Angabe zu § 94 wird wie folgt gefasst:

" § 94 Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung".

z) Die Angaben zu den §§ 95 bis 97 werden wie folgt gefasst:

" §§ 95 bis 97 (weggefallen)".

aa) Die Angabe zu § 98 wird wie folgt gefasst:

" § 98 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen".

" § 98 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen".

bb) In der Angabe nach § 121a werden die Wörter "und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge" gestrichen.

cc) Die Angabe zu § 123 wird wie folgt gefasst:

" § 123 (weggefallen)".

dd) Die Angabe zu § 124 wird wie folgt gefasst:

" § 124 Kostenpflicht".

ee) Die Angabe zu § 124a wird gestrichen.

ff) Die Angabe zu § 125 wird wie folgt gefasst:

" § 125 (weggefallen)".

gg) Nach der Angabe zu § 130 werden die folgenden Angaben eingefügt:

"Achter Teil
EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften

§ 131 Prüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften

§ 131a Registrierungsverfahren

§ 131b Überwachung der EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften".

hh) Die Angabe zu § 131m wird wie folgt gefasst:

" § 131m Bescheinigungen des Herkunftsmitgliedstaats".

ii) Die Angabe zu § 135 wird wie folgt gefasst:

" § 135 (weggefallen)".

jj) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt gefasst:

" § 136 Übergangsregelung für § 57a".

kk) Die Angabe zu § 138 wird wie folgt gefasst:

" § 138 Behandlung schwebender Verfahren ".

ll) Die Angabe zu § 139 wird wie folgt gefasst:

" § 139 (weggefallen)".

mm) Die Angabe zu § 140 wird wie folgt gefasst:

" § 140 (weggefallen)".

2. In § 2 Absatz 3 werden nach dem Wort "weiter" die Wörter "nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften" eingefügt.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 werden die Wörter "selbständigen Wirtschaftsprüfers" durch das Wort "Berufsangehörigen" ersetzt und wird das Wort "eigene" gestrichen.

bb) Satz 3 wird aufgehoben.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "Sitz der Gesellschaft" durch die Wörter "Verwaltungssitz der Gesellschaft" ersetzt.

c) In Absatz 3 wird das Wort "Wirtschaftsprüfer" durch das Wort "Berufsangehörige" ersetzt.

4.

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