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Änderungstext
APAReG - Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz
Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
Vom 31. März 2016
(BGBl. I Nr. 14 vom 05.04.2016 S. 518)
Siehe Fn. *
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Die Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), die zuletzt durch Artikel 255 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst:
" § 15 Bestellungsbehörde".
b) Die Angabe zu § 44b wird wie folgt gefasst:
" § 44b Gemeinsame Berufsausübung".
c) Nach der Angabe zu § 51b wird folgende Angabe eingefügt:
" § 51c Auftragsdatei".
d) Die Angabe zu § 55b wird wie folgt gefasst:
" § 55b Internes Qualitätssicherungssystem".
e) Die Angabe zu § 55c wird wie folgt gefasst:
" § 55c Bestellung eines Praxisabwicklers".
f) Die Angabe zu § 62b wird wie folgt gefasst:
" § 62b Inspektionen".
g) Die Angabe zu § 63 wird wie folgt gefasst:
" § 63 (weggefallen)".
h) Die Angabe zu § 63a wird gestrichen.
i) Die Angabe zu § 65 wird wie folgt gefasst:
" § 65 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft".
j) Die Angabe zu § 66 wird wie folgt gefasst:
" § 66 Rechtsaufsicht".
k) Nach der Angabe zu § 66b wird folgende Angabe eingefügt:
" § 66c Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit".
l) Nach der Angabe zu § 66c werden die Angaben zum Sechsten Teil und zum Ersten Abschnitt gestrichen.
m) Die Angaben zu den §§ 68 und 68a werden wie folgt gefasst:
" § 68 Berufsaufsichtliche Maßnahmen
§ 68a Untersagungsverfügung".
n) Nach der Angabe zu § 68a werden die folgenden Angaben eingefügt:
" § 68b Vorläufige Untersagungsverfügung
§ 68c Ordnungsgeld".
o) Die Angabe zu § 69 wird wie folgt gefasst:
" § 69 Bekanntmachung von Maßnahmen".
p) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst:
" § 71 Vorschriften für Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften".
q) Nach der Angabe zu § 71 werden die folgenden Angaben eingefügt:
"Sechster Teil
Berufsgerichtsbarkeit
Erster Abschnitt
Berufsgerichtliche Entscheidung
§ 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung".
r) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst:
" § 75 Berufsangehörige als Beisitzer".
s) Die Angabe zu § 82 wird wie folgt gefasst:
" § 82 Keine Verhaftung von Berufsangehörigen".
t) Die Angabe zu § 82b wird wie folgt gefasst:
" § 82b Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle".
u) Die Angabe zu § 83a wird wie folgt gefasst:
" § 83a (weggefallen)".
v) Die Angabe zu § 84a wird gestrichen.
w) Die Angabe zu § 86 wird wie folgt gefasst:
" § 86 Verfahren".
x) Die Angabe zu § 87 wird wie folgt gefasst:
" § 87 (weggefallen)".
y) Die Angabe zu § 94 wird wie folgt gefasst:
" § 94 Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung".
z) Die Angaben zu den §§ 95 bis 97 werden wie folgt gefasst:
" §§ 95 bis 97 (weggefallen)".
aa) Die Angabe zu § 98 wird wie folgt gefasst:
" § 98 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen".
" § 98 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen".
bb) In der Angabe nach § 121a werden die Wörter "und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge" gestrichen.
cc) Die Angabe zu § 123 wird wie folgt gefasst:
" § 123 (weggefallen)".
dd) Die Angabe zu § 124 wird wie folgt gefasst:
" § 124 Kostenpflicht".
ee) Die Angabe zu § 124a wird gestrichen.
ff) Die Angabe zu § 125 wird wie folgt gefasst:
" § 125 (weggefallen)".
gg) Nach der Angabe zu § 130 werden die folgenden Angaben eingefügt:
"Achter Teil
EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
§ 131 Prüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
§ 131a Registrierungsverfahren
§ 131b Überwachung der EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften".
hh) Die Angabe zu § 131m wird wie folgt gefasst:
" § 131m Bescheinigungen des Herkunftsmitgliedstaats".
ii) Die Angabe zu § 135 wird wie folgt gefasst:
" § 135 (weggefallen)".
jj) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt gefasst:
" § 136 Übergangsregelung für § 57a".
kk) Die Angabe zu § 138 wird wie folgt gefasst:
" § 138 Behandlung schwebender Verfahren ".
ll) Die Angabe zu § 139 wird wie folgt gefasst:
" § 139 (weggefallen)".
mm) Die Angabe zu § 140 wird wie folgt gefasst:
" § 140 (weggefallen)".
2. In § 2 Absatz 3 werden nach dem Wort "weiter" die Wörter "nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften" eingefügt.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden die Wörter "selbständigen Wirtschaftsprüfers" durch das Wort "Berufsangehörigen" ersetzt und wird das Wort "eigene" gestrichen.
bb) Satz 3 wird aufgehoben.
b) In Absatz 2 werden die Wörter "Sitz der Gesellschaft" durch die Wörter "Verwaltungssitz der Gesellschaft" ersetzt.
c) In Absatz 3 wird das Wort "Wirtschaftsprüfer" durch das Wort "Berufsangehörige" ersetzt.
4.
(Stand: 26.04.2021)
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