Regelwerk

Änderungstext

Zehntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Vom 5. Dezember 2014
(BGBl. I Nr. 57 vom 12.12.2014 S. 1974)



Begründung

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3728) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 137k wie folgt gefasst: " § 137k (weggefallen)".

2. § 137k

§ 137k Übergangsregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

§ 52a ist mit Ablauf des 31. Dezember 2014 nicht mehr anzuwenden.

wird aufgehoben.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 142485

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