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Änderungstext
Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
Vom 25. Januar 2012
(BGBl. I Nr. 5 vom 30.01.2012 S. 121)
Auf Grund des § 25a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) eingefügt worden ist, unter Berücksichtigung des Artikels 21 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Die Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3376), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt:
" § 17a Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 25a Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
In die Berechnung des Stimmrechtsanteils nach § 25a Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes sind nicht einzubeziehen:
2. In § 18 wird nach der Angabe "Abs. 1a" das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe " § 25 Abs. 1 Satz 1" die Wörter "und § 25a Absatz 1 Satz 1" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2012 in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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