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Regelwerk

Änderungstext

OGAW-1V-UmsG - OGAW-IV-Umsetzungsgesetz
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren

Vom 22. Juni 2011
(BGBl. Nr. 30 von 25.06.2011 S. 1126)



Siehe Fn. *

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

Das Investmentgesetz vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 12a Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften".

Die Angabe zu § 13 wird durch die folgenden Angaben ersetzt:

alt neu
  § 13 Verwaltungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum " § 13 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften

§ 13a Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften".

d) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Meldungen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften  " § 15 Meldungen an die Europäische Kommission".

e) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 20 Bestellung " § 20 Beauftragung und jährliche Prüfung".

f) Die Angabe zu § 40 wird durch die folgenden Angaben ersetzt:

alt neu
  § 40 Übertragung aller Vermögens gegenstände eines Sondervermögens " § 40 Genehmigung der Verschmelzung

§ 40a Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen

§ 40b Verschmelzungsplan

§ 40c Prüfung der Verschmelzung

§ 40d Verschmelzungsinformationen

§ 40e Rechte der Anleger

§ 40f Kosten der Verschmelzung

§ 40g Wirksamwerden der Verschmelzung § 40h Rechtsfolgen der Verschmelzung".

g) Die Angabe zu § 42 wird durch die folgenden Angaben ersetzt:

alt neu
  § 42 Verkaufsprospekt " § 42 Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen

§ 42a Information mittels eines dauerhaften Datenträgers".

h) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 45 Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres- und Auflösungsberichtes " § 45 Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts".

i) Nach der Angabe zu § 45 werden die folgenden Angaben eingefügt:

"Abschnitt la
Master-Feeder-Strukturen

§ 45a Genehmigung des Feederfonds

§ 45b Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen

§ 45c Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank

§ 45d Mitteilungspflichten der Bundesanstalt § 45e Abwicklung eines Masterfonds

§ 45f Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds

§ 45g Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds".

i) Die Angabe zu § 61 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 61 Erwerb von Investmentfondsanteilen " § 61 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen".

j) Nach der Angabe zu § 63 wird folgende Angabe angefügt:

" § 63a Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds".

k) In der Angabe zu § 93 wird das Wort "Verkaufsprospekte" durch das Wort "Verkaufsprospekt" ersetzt.

I) Die Angabe zu § 94 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 94 Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen".

m) Nach der Angabe zu § 99 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 99a Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften".

n) Die Angabe zu § 103 wird wie folgt gefasst:

alt neu

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