![]() Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
Vom 29. Juni 2010
(BGBl. I Nr. 34 vom 30.06.2010 S. 841)
Auf Grund des § 54 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a des Gesetzes vom 28. Mai 2007 (BGBl. I S. 923) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
Die Anlageverordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3913), die zuletzt durch die Verordnung vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3278) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort "Regelungen" durch die Wörter "Vorschriften dieser Verordnung" ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort "auch" durch die Wörter "vor allem" ersetzt.
c) In Absatz 4 werden die Wörter "und insbesondere" durch die Wörter "einschließlich näherer Vorgaben zu den besonderen Vorschriften dieser Verordnung und" ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 wird vor dem Wort "Vollmitgliedstaat" das Wort "einem" eingefügt, und die Angabe " § 14 Absatz 1 " wird durch die Angabe " § 14" ersetzt.
bb) In Nummer 2 Buchstabe a wird vor dem Wort "Vollmitgliedstaates" das Wort "eines" eingefügt.
cc) Nummer 3 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchstabe b werden nach den Wörtern "des EWR" die Wörter "oder einen Vollmitgliedstaat der OECD" eingefügt, und die Angabe "ABl. EU Nr. L 177 S. 1" wird durch die Angabe "ABl. Nr. L 177 vom 30.06.2006 S. 1" ersetzt.
bbb) In Buchstabe c werden nach den Wörtern "des EWR" die Wörter "oder einen Vollmitgliedstaat der OECD" eingefügt.
ccc) In Buchstabe e werden vor den Wörtern "die volle Gewährleistung" ein Komma und die Wörter "eine multilaterale Entwicklungsbank im Sinne der Nummer 18 Buchstabe d" eingefügt, die Angabe "ABl. EG Nr. L 228 S. 3" wird durch die Angabe "ABl. Nr. L 228 vom 16.08.1973 S. 3", die Angabe "ABl. EG Nr. L 345 S. 1" durch die Angabe "ABl. Nr. L 345 vom 19.12.2002 S. 1" und die Angabe "ABl. EU Nr. L 323 S. 1" durch die Angabe "ABl. Nr. L 323 vom 09.12.2005 S. 1 " ersetzt.
dd) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
4. Darlehen an Unternehmen mit Sitz in einem Staat des EWR oder Vollmitgliedstaat der OECD mit Ausnahme der Kreditinstitute, sofern auf Grund der bisherigen und der zu erwartenden künftigen Entwicklung der Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens die vertraglich vereinbarte Verzinsung und Rückzahlung gewährleistet erscheinen und die Darlehen ausreichend
|
"4. Darlehen an Unternehmen
|
ee) In Nummer 6 wird vor dem Wort "Vollmitgliedstaat" das Wort "einem" eingefügt und das Wort "ergebenen" durch das Wort "ergebenden" ersetzt.
ff) Nummer 7 wird wie folgt geändert:
aaa) Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
a) die in einen organisierten Markt nach § 2 Abs. 5 des Gesetzes über den Wertpapierhandel oder gleichwertigen Vorschriften eines anderen Staates des EWR oder Vollmitgliedstaates der OECD einbezogen sind (organisierter Markt) oder | "a) die zum Handel zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind (organisierter Markt) oder". |
bbb) Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
c) die an einer Börse in einem Staat außerhalb des EWR oder der Vollmitgliedstaaten der OECD zum amtlichen Markt zugelassen oder dort in einen organisierten Markt einbezogen sind; | "c) die an einer Börse in einem Staat außerhalb des EWR zum Handel zugelassen oder dort an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind;". |
gg) Nummer 9 wird wie folgt geändert:
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓