Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Einhundertsechste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste
Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -

Vom 10. September 2007
(BAnz. Nr. 173 vom 14.09.2007 S. 7503)


Auf Grund des § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 3 sowie § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Außenwirtschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1386) verordnet die Bundesregierung

Artikel 1

Die Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - in der Fassung der Verordnung. vom 10. Juli 2006 {BAnz. S. 5093) wird in Teil I Abschnitt C wie folgt geändert:

1. Die Anmerkung zu Nummer 6A008 erhält folgende Fassung:

alt neu
Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A108.  "Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A108 und 6A908."

2. Zu Nummer 6A108 wird folgende Anmerkung neu eingefügt:

"Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A908."

3. Nach Nummer 6A226 wird die Nummer 6A908 neu eingefügt.

4. Nach Nummer 6D103 wird die Nummer 6D908 neu eingefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion