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Änderungstext
Einhundertsechste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste
Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -
Vom 10. September 2007
(BAnz. Nr. 173 vom 14.09.2007 S. 7503)
Auf Grund des § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 3 sowie § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Außenwirtschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1386) verordnet die Bundesregierung
Die Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - in der Fassung der Verordnung. vom 10. Juli 2006 {BAnz. S. 5093) wird in Teil I Abschnitt C wie folgt geändert:
1. Die Anmerkung zu Nummer 6A008 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A108. | "Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A108 und 6A908." |
2. Zu Nummer 6A108 wird folgende Anmerkung neu eingefügt:
"Anmerkung: Siehe auch Nummer 6A908."
3. Nach Nummer 6A226 wird die Nummer 6A908 neu eingefügt.
4. Nach Nummer 6D103 wird die Nummer 6D908 neu eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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