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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der E-Rechnungsverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 7. Juli 2020
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 13 vom 30.07.2020 S. 444)
Aufgrund des § 52g Absatz 2 Satz 4 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Februar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 42), verordnet die Landesregierung:
Artikel 1
Änderung der E-Rechnungsverordnung
Die E-Rechnungsverordnung vom 15. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 749) wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(5) Die eröffneten elektronischen Zugänge zum Empfang elektronischer Rechnungen der Landesbehörden und die Bedingungen für deren Nutzung sind in der Anlage 1 aufgeführt. | "(5) Werden elektronische Rechnungen an Landesbehörden übermittelt, ist das E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein zu nutzen. Voraussetzung für die Übermittlung ist, dass der Rechnungssteller oder der Rechnungssender sich zuvor mit einem Nutzerkonto im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein registriert. An das E-Rechnungsportal können elektronische Rechnungen per Weberfassung,
übermittelt werden. Eines registrierten Nutzerkontos bedarf es nicht bei der Übermittlung per De-Mail oder PEPPOL. Die Nutzungsbedingungen für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen werden im E-Rechnungsportal veröffentlicht." |
§ 7 ÜbergangsbestimmungenAbweichend von § 3 Absatz 1 haben Rechnungssteller und Rechnungssender für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen bis zum 26. November 2019 den Datenaustauschstandard ZUGFeRD zu verwenden. Die zu verwendende Version des Datenaustauschstandard ZUGFeRD ist der Anlage 2 zu entnehmen.
wird gestrichen.
4. Die Anlagen 1
Anlage 1
(zu § 3 Absatz 5)Zugangsweg für elektronische Rechnung in den Landesbehörden
De-Mail
und 2
Anlage 2 (zu § 7)
Zu verwendende Version des Datenaustauschstandard ZUGFeRDZUGFeRD ab der Version 2.0
werden gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID 201480
ENDE |
(Stand: 19.08.2020)
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