Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Achtes Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
- Bremen -

Vom 31. Januar 2023
(Brem.GBl. Nr. 11 vom 09.02.2023 S. 55)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Tariftreue- und Vergabegesetz vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476 - 63-h-2), das zuletzt durch das Gesetz vom 22. November 2022 (Brem.GBl. S. 818) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Absatz 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:

alt neu
c) ein Direktauftrag nach § 14 der Unterschwellenvergabeordnung zugelassen ist; "c) ein Auftrag über Liefer- oder Dienstleistungen, mit Ausnahme freiberuflicher Leistungen, vergeben wird und dieser einen Auftragswert von 3.000 Euro nicht überschreitet; für Aufträge über freiberufliche Leistungen gilt insoweit § 5 Absatz 2 Buchstabe f;"

2. § 19a

§ 19a Evaluation

Der Senat legt der Bürgerschaft (Landtag) bis zum 31. Dezember 2022 einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Vergaberegelungen nach den §§ 5, 6 und 7 31. Dezember 2022 sowie nach § 2 des Bremischen Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen vor.

wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 230263

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.03.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion

...

X