![]() |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
- Bremen -
Vom 27. Januar 2015
(Brem.GBl. Nr. 12 vom 29.01.2015 S. 26)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476, SaBremR 63-h-2), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.07.2012 (Brem.GBl. S. 300), wird wie folgt geändert:
1. In § 4 werden die bisherigen Sätze 1 und 2 zu Absatz 1.
2. In § 4 wird Absatz 2 wie folgt gefasst:
"(2) Die Organisation von Vergaben erfolgt ab dem 1.5.2015 nach einheitlichen Vertragsbedingungen, Verfahrens- und Formvorschriften über eine zentrale Service- und Koordinierungsstelle, soweit es sich nicht um Liefer- oder Dienstleistungen handelt. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung."
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft
ID 152791
ENDE |
(Stand: 26.01.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓