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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und weiterer Rechtsvorschriften
- Bayern -
Vom 12. Juni 2018
(GVBl. Nr. 11 vom 19.06.2018 S. 391)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen
(nicht dargestellt)
§ 2
Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften
Art. 7 des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (ZustWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2005 (GVBl. S. 17, BayRS 700-2-W), das zuletzt durch § 1 Nr. 351 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Überschrift wird das Wort " , Verordnungsermächtigung" angefügt.
2. In Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter "(VAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl 1993 I S. 2) in der jeweils geltenden Fassung," gestrichen.
3. In Abs. 2 werden die Wörter "Versicherungsaufsicht über die in Art. 1 Abs. 1 und Art. 45" durch die Wörter "Rechts- und Versicherungsaufsicht über die in den Art. 1 Abs. 1 und Art. 54" ersetzt.
§ 3
Änderung der Delegationsverordnung
(nicht dargestellt)
§ 4
Änderung der Bayerischen Zulagenverordnung
(nicht dargestellt)
§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Bayerische Rechtsanwaltsversorgung vom 20. Dezember 1983 (GVBl. S. 1099, BayRS 763-12-I), das zuletzt durch § 1 Nr. 46 des Gesetzes vom 8. April 2013 (GVBl. S. 174) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2018 außer Kraft.
ID 181032
ENDE |
(Stand: 02.08.2018)
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